Aktive Vertrauensleute haben eine Schlüsselstellung in der betrieblichen Mitbestimmung. Sie sind die Verbindung zwischen Betriebs- bzw. Personalräten, den ver.di-Mitgliedern im Betrieb und der Gewerkschaft
Vertrauensleute nehmen ungefiltert den betrieblichen Alltag wahr. Ihre Arbeit ist wichtig. Sie haben engen Kontakt zu ihren Kolleg*innen in den Betrieben und Dienststellen, egal, ob diese ver.di-Mitglied sind oder noch nicht. Sie haben deren Vertrauen – daher auch der Name dieses wichtigen Amtes.
Ihr Wissen bringen sie dann in die gewerkschaftlichen Gremien ein, aber auch in die Betriebs- bzw. Personalräte, Jugend- und Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen. Sie arbeiten direkt an der Basis. Daher sind ihre Erfahrungen auch in gewerkschaftspolitischen Diskussionen gefragt, wenn es etwa darum geht, gewerkschaftliche Ziele und Forderungen zu erarbeiten oder umzusetzen. Vertrauensleute stehen für Mitgliedernähe und demokratische Willensbildung im Betrieb. Sie sind besonders wichtig für eine moderne, lebendige, kreative und überzeugende Gewerkschaftsarbeit, denn sie sind das Gesicht von ver.di in Betrieben und Dienststellen.
Für die Mitglieder da sein und neue Mitglieder gewinnen, das geht nur mit den Vertrauensleuten und nicht ohne sie. Deshalb ist Vertrauensleutearbeit so wichtig und hat in ver.di einen sehr hohen Stellenwert. Sie führen – außerhalb ihrer Arbeitszeit – Gespräche mit Mitgliedern und Beschäftigten, um deren Probleme und Beschwerden am Arbeitsplatz und im Betrieb aufzugreifen, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, und das Durch- und Umsetzen von Forderungen zu unterstützen. Bei der Erstellung von Tarifforderungen ist ihr Wissen wichtig, denn sie sind nah an der gewerkschaftlichen Basis in Betrieben und Dienststellen und wissen, wo der Schuh drückt.
Vertrauensleute sind auch Informant*innen, etwa durch das Verteilen von ver.di-Infos und-Materialien oder ver.di-Betriebszeitungen. Sie überzeugen auf Betriebs- und Personalversammlungen, laden zu eigenen Veranstaltungen ein oder weisen auf ver.di-Bildungsangebote hin. Wer wissen will, welche Rechte sich aus Betriebs- und Dienstvereinbarungen ergeben, wer Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz hat, der ist bei ihnen richtig. Sie sind an der Vorbereitung von Wahlen zu Betriebs-, Personal- und Aufsichtsräten beteiligt und suchen rechtzeitig nach geeigneten Kandidat*innen – natürlich in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien.
Durch ihre engen Kontakte zu den Kolleg*innen sind Vertrauensleute auch geeignete Auskunftspersonen, wenn es um Gute Arbeit und gute Arbeitsbedingungen geht. Also solche können sie mit ihrer Sachkunde nach dem Betriebsverfassungs- aber auch nach den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen hinzugezogen werden, wenn es für die Arbeit der Interessenvertretungen notwendig ist. Eine weitere Stärke dabei sit die wechselseitige Kommunikation, mit den Beschäftigten auf der einen, mit Interessenvertretung und Arbeitgeber auf der anderen Seite. Die wird gebraucht für die Durch- und Umsetzung eines funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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Betriebliche Interessenvertretungen wie Betriebs- oder Personalräte nehmen ihre Mitbestimmungsrechte wahr im Sinne aller Beschäftigten der jeweiligen Betriebe oder Dienststellen. Die Vertrauensleute vertreten hingegen ihre Gewerkschaft im Betrieb.
Aber Stärke und Durchsetzungskraft einer Interessenvertretung beruht auch darauf, die unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten zu kennen und aufzugreifen bzw. einen Kompromiss zu finden, hinter dem sich möglichst große Teile der Belegschaft versammeln kann. Kommunikation mit der Belegschaft ist daher eine zentrale Aufgabe von Vertrauensleuten.
Daher ist es wichtig, dass betriebliche Interessenvertretungen und Vertrauensleute aktiv zusammenarbeiten und sich ergänzen. Auch Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretung sind Vertrauensleute.
Vertrauen ist gut. Aber ist der Unterschied zwischen den einzelnen Aufgaben? Vertrauensfrauen und Vertrauensmänner in den Betrieben und Dienststellen sind die so genannten Vertrauensleute. Hier kann man darauf vetrauen, dass sie das Bindeglied zwischen einer Gewerkschaft und den Beschäftigten sind.
Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte gibt es auch in vielen Betrieben und Dienststellen. Sie werden von den Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten im Betrieb gewählt. Das Gremium ist auch als Schwerbehindertenvertretung bekannt. Mehr zu den Aufgaben steht hier
Es gibt aber auch noch einige Vertrauenspersonen mehr in Betrieben und Dienststellen. Diese sind jedoch meist vom Arbeitgeber eingesetzt und dienen dazu, dass Beschäftigte sich bei bestimmten innerbetrieblichen Anliegen an sie wenden können, etwa wenn es um Mobbing etc. geht. Diese Anliegen sind natürlich auch bei den Betriebs- und Personalräten gut aufgehoben. Bei den gewerkschaftlichen Vertrauenspersonen – abgesehen von denen für Schwerbehinderte – ist in der Regel jedoch von Vertrauensleuten bzw. Vertrauensfrauen und Vertrauensmännern die Rede.
Vertrauensleute werden gewählt, von den ver.di-Mitgliedern im jeweiligen Betrieb oder der jeweiligen Dienststelle. Turnusgemäß finden diese Wahlen jeweils im Jahr vor dem Bundeskongress statt, zuletzt also 2022. Nach- und Ersatzwahlen können aber jederzeit stattfinden. Gewählt wird nach Möglichkeit im Rahmen einer Mitgliederversammlung.
Wenn es in Betrieben und Dienststellen oder Teilen davon zu wenig ver.di-Mitglieder gibt oder die Gewerkschaftsarbeit so gering entwickelt ist, dass keine Wahlen stattfinden können, kann der Vorstand des zuständigen Bezirksfachbereichs Vertrauensleute benennen. Ihre Amtszeit ist allerdings befristet und dauert maximal bis zur nächsten Wahl. Diese Benennung kann auch widerrufen werden.
Es ist auch möglich, spezielle Vertrauensleute etwa für die Jugendarbeit in Betrieben und Dienststellen zu wählen.
Überall dort, wo es aktive ver.di Mitglieder gibt. Auch wenn es (noch) keine etablierten Strukturen gibt, können sich die aktiven Mitglieder zusammentun und ihre Themen und Probleme artikulieren und Lösungen suchen. Dabei unterstützen auch die Kolleg*innen aus den jeweiligen ver.di-Bezirken.
Die Expertise der Vertrauensleute ist für ver.di auch wichtig, wenn es um gewerkschaftliche Konzepte für die VL-Arbeit in Organisationsbereichen geht, in denen es noch keine gewerkschaftlichen Strukturen gibt oder in Kleinbetrieben. Auch bei Konzepten zur Mitgliederwerbung ist das Wissen der Vertrauensleute gefragt. Umgekehrt informieren und beraten Vertrauensleute die Beschäftigten und insbesondere die ver.di-Mitglieder in den Betrieben und Dienststellen über gewerkschaftliche Positionen, Forderungen, Ziele und Leistungen.
Es ist möglich, dass in Betrieben und Dienststellen Betriebsgruppenvorstände gewählt werden, sei es von den ver.di-Mitgliedern oder alternativ von den Vertrauensleuten bzw. deren Versammlung. Letztere sollte regelmäßig tagen, um über ihre Vertrauensleutearbeit zu sprechen, Diskussionsbeiträge und Stellungnahmen für Betriebs- und Personalversammlungen zu erarbeiten und die Wahlen für die gesetzlichen Interessensvertretungen vorzubereiten. In vielen Landesbezirken und Bezirken gibt es ebenso wie auf Bundesebene Vertrauensleute-Ausschüsse.
Sie sind nicht an das Betriebsverfassungs- oder Personalvertretungsrecht gebunden. Das macht Vertrauensleute freier in der Wahrnehmung von Mitgliederinteressen im Betrieb und in ihrer Handlungsfähigkeit. Sie sind ausschließlich ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet. Ihre Rechte sind in der ver.di-Satzung festgelegt und in der ver.di-Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit geregelt.
Im ver.di-Bildungsprogramm gibt es spezielle Angebote für Vertrauensleute und Aktive in Betrieben und Dienststellen. Zudem finden regelmäßig Konferenzen der Vertrauensleute auf Landes- und auf Bundesebene statt.
Im ver.di-Mitgliedernetz finden ver.di-Mitglieder weitere Informationen und Materialien für die Vertrauensleute-Arbeit. Als Infodienst für Aktive gibt ver.di 18 mal im Jahr die ver.di news heraus, gedruckt im Postbezug oder als PDF zum Download. Außerdem erscheinen verschiedene Online-Newsletter für unterschiedliche Interessengebiete, die ver.di-Mitglieder über das persönliche Mitgliederportal meine.verdi bestellen und verwalten können.