Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle und vertritt ihre Interessen. Denn obwohl in den letzten Jahrzehnten Fortschritte beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Erholung und Teilhabe erzielt wurden, gibt es nach wie vor viele Hindernisse.
Noch immer stoßen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren – seien es physische, kommunikative, psychosoziale, kulturelle oder auch wirtschaftliche. Daher ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt das vorrangige Ziel der Schwerbehindertenvertretung. Es geht um barrierefreie Arbeitswelten, betriebliches Wohlbefinden und integriertes Management, die Weiterentwicklung der Rechtsprechung – alles im Hinblick auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wie alle anderen sollen sie ins Arbeitsleben integriert werden. ver.di-Bundes- und Landesarbeitskreise setzen sich dafür ein, ebenso wie die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen. Dieses Engagement betrifft nicht nur eine kleine Minderheit; schon heute sind zwölf Prozent der Beschäftigten in Deutschland schwerbehindert.
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle. Sie vertritt die Interessen von Schwerbehinderten im Betrieb und hilft ihnen bei Konflikten. Sie wachen zum Beispiel darüber, dass der Arbeitgeber Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen für schwerbehinderte Menschen einhält.
Außerdem überwacht die Schwerbehindertenvertretung, ob Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, bei den zuständigen Stellen beantragt werden und nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und tritt bei Konflikten in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. (§ 95, Abs. 1 SGB IX)
Die Schwerbehindertenvertretung ist ein betriebliches Ehrenamt mit wichtigen und vielfältigen Inhalten. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und der Zunahme von vor allem psychischen Erkrankungen hat man als SBV die Chance, Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich mitzugestalten. Wo es keine SBV gibt, fehlt die Möglichkeit der Einflussnahme, wenn sich Arbeitsbedingungen für behinderte Beschäftigte verschlechtern.
Alle vier Jahre finden die Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung vom 1. Oktober bis 30. November statt. Im Herbst 2022 hat die letzte Wahl stattgefunden. 2026 ist es wieder soweit.
Wahlberechtigt sind alle in dem Betrieb beziehungsweise in der Dienststelle beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte.
Nach § 177 Abs. 1 SGB IX werden eine Vertrauensperson und wenigstens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter in Betrieben und Dienststellen gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Dabei reicht es aus, wenn die Mindestanzahl am Tag der Wahl vorliegt.
Wird in einem Betrieb oder in einer Dienststelle die Zahl von wenigstens fünf schwerbehinderten Menschen nicht erreicht, so können für die Wahl räumlich nahe liegende Betriebe des gleichen Arbeitgebers oder gleichstufige Dienststellen derselben Verwaltung zusammengefasst werden (§ 177 Abs. 1 Satz 4 SGB IX). Der Betriebs- bzw. Personalrat hat ein Vorschlagsrecht zur Zusammenfassung von Betrieben bzw. Dienststellen. Die zu wählende Schwerbehindertenvertretung vertritt dann die schwerbehinderten Menschen aller zusammengefassten Betriebe bzw. Dienststellen.
Es gibt keine Verpflichtung zur Wahl. Es ist allein Sache der schwerbehinderten Menschen, des Betriebs- bzw. Personalrats oder des Integrationsamts, ob eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird.
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist geheim und unmittelbar. Es gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Das SGB IX und die Wahlordnung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) sehen das vereinfachte oder das förmliche Wahlverfahren vor. Hier erfahrt ihr mehr darüber.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist häufig auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen externen Kooperationspartner*innen angewiesen, wie dem Integrationsamt, dem Versorgungsamt, dem Integrationsfachdienst oder der Krankenversicherung. Sie kann und sollte sich von diesen beraten und unterstützen lassen. Das Integrationsamt ist eine Behörde. Sie ist für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig und hilft Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern.
Von der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Bekanntmachung der neu gewählten Schwerbehindertenvertretung muss alles stimmen. Gezielte Tagesseminare zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl bietet ver.di b+b an (Suchbegriff: SBV-Wahl). Auch wo man welche Beratung, Unterstützung, Hilfsmittel, Lohnkostenzuschüsse usw. erhält werden in einzelnen Seminaren beantwortet.
Um nach Seminaren rund um die SBV-Wahl im ver.di-Bildungsportal suchen zu können kann einfach das Stichwort "SBV" oder "SBV-Wahl" eingeben werden.