Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten in Dienststellen der öffentlichen Verwaltung. Er bestimmt mit, wenn es um die Belange der Tarifbeschäftigten und Beamt*innen geht. Alles darüber, wie er hilft, wie er gegründet wird, welche Aufgaben er hat und wie ver.di ihn unterstützt
Er darf bei den Arbeitsbedingungen mitreden und oft auch mitbestimmen. So muss er bei Versetzungen in andere Dienststellen gefragt werden, bei Einstellungen, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand und Kündigungen oder bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und auch der Zusammenlegung von Dienststellen. Er passt auf, dass alle Schutzgesetze, Tarifverträge und Vorschriften eingehalten werden. Dabei geht es etwa um die korrekte Eingruppierung, die Einhaltung von Arbeitszeiten und Pausen oder die Bereitstellung notwendiger Arbeitskleidung.
Unter anderem muss der Personalrat beteiligt werden, wenn es um
geht. Er kann aber auch beratend an Prüfungen teilnehmen. Die Aufgaben ergeben sich aus dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz der Länder und des Bundes.
In großen Dienststellen mit vielen Beschäftigten können Personalratsmitglieder freigestellt werden. Das bedeutet, dass sie sich in ihrer Arbeitszeit ausschließlich um die Personalratsarbeit kümmern können.
„Oft sind es die Personalräte, die gegen Widerstände auf der Seite der Dienststellenleitungen, bei schwierigen Rahmenbedingungen in Zeiten leerer öffentlicher Kassen, innovative Projekte in den Verwaltungen und Betrieben initiieren, die letztlich der Verbesserung der Arbeitsbedingungen dienen. Die Beteiligungsrechte der Personalräte bilden dabei den Kern der Mitbestimmung für die Beschäftigten im Betrieb.“
Beide Gremien vertreten die Interessen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz. Ob ein Personalrat oder ein Betriebsrat gewählt wird, hängt von der Rechtsform der Organisation des Arbeitgebers ab. Ist es eine des öffentlichen Rechts, werden Personalräte gewählt; ist es eine des privaten Rechts, sind Betriebsräte im Einsatz. (Mehr zu den Aufgaben von Betriebsräten hier)
Die rechtlichen Grundlagen für die Personalratswahlen und die Personalratsarbeit sind im Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. in den entsprechenden Ländergesetzen geregelt. Das macht es im Vergleich zu den Betriebsräten etwas unübersichtlicher: Für sie gilt bundesweit das Betriebsverfassungsgesetz.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz gibt für Verwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene sowie bundesweit tätige Sozialversicherungen, die Länderpersonalvertretungsgesetze für den Bereich von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Länder bzw. kommunaler Ebene. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gibt Rahmenbedingungen für die entsprechende Gesetzgebung der Länder vor.
Personalräte können in sämtlichen Verwaltungen gewählt werden, sei es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Aber auch bei Gerichten, in Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind Personalräte zu bilden. Dazu zählen auch kommunale Sparkassen oder Krankenhäuser. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt für die Bundesagentur für Arbeit, für die Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesknappschaft, die Deutsche Bundesbank, die Deutsche Welle und den Deutschlandfunk.
Gibt es dort noch keinen Personalrat, kann jederzeit ein solches Gremium neu gewählt werden. Mehr Infos wie man dabei vorgeht, gibt es in den ver.di-Geschäftsstellen. Die Amtszeit von Personalräten dauert in der Regel vier Jahre, in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen sind fünf Jahre festgelegt.
Das hat historische Gründe. Der Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes, das Betriebsrätegesetz von 1920, galt in der Weimarer Republik noch für Beschäftigte im öffentlichen und privaten Dienst gleichermaßen, mit Ausnahme der Beamt*innen. 1946 gestattete der Alliierte Kontrollrat mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 22 die Gründung von Betriebsräten in ganz Deutschland. Obwohl die öffentliche Verwaltung nicht ausdrücklich erwähnt wurde, wurde das Gesetz auch dort angewendet. Allerdings wurde von Anfang an darüber diskutiert, ob das Gesetz auch für Beamt*innen galt. Einige Bundesländer verabschiedeten auf dieser Basis Gesetze für die Bildung von Betriebsräten im öffentlichen und privaten Bereich. Allerdings wurde nach Inkrafttreten des Grundgesetzes deren Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt.
1952 wurde das Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet. Schon bei seiner Erarbeitung wurde stark die Frage diskutiert, ob der öffentliche Dienst in seinen Geltungsbereich einbezogen werden soll und welche Rechte für Beamt*innen gelten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hatten sich schon damals für ein gemeinsames Recht stark gemacht. Sie wollten so die bereits erreichten Mitbestimmungsrechte auch im öffentlichen Dienst und die Beteiligung der Gewerkschaften daran sichern, Arbeitnehmerinteressen bündeln und die Einheitlichkeit des Arbeitsrechts sicherstellen.
Die Union, die in der ersten Bundesregierung die Mehrheit stellte, sprach sich hingegen für eine Trennung von Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst aus. Sie begründete das damit, dass im öffentlichen Dienst der Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital fehle. Daher wurden noch während des Gesetzgebungsprozesses für das Betriebsverfassungsgesetz erste Pläne für ein Personalvertretungsgesetz diskutiert. Letztendlich entschied sich der Gesetzgeber damals zu einer strikten Trennung zwischen privater Wirtschaft und öffentlichem Dienst. 1955 wurde das erste Bundespersonalvertretungsgesetz verabschiedet.
Begründet wurde die Trennung mit den grundsätzlichen Unterschieden zwischen beiden Bereichen. So stehen sich in der privaten Wirtschaft Beschäftigte und profitorientierte Arbeitgeber*innen gegenüber, die Aufgaben der Betriebsräte bestehen eher darin, die Belegschaft zu schützen. Zudem trage die Mitbestimmung zur Etablierung des Demokratieprinzips in der Wirtschaft bei. Das sei im öffentlichen Dienst per so schon umgesetzt. Personalräte und die Beschäftigten sind ein Teil des Gemeinwesens, da sie unter der Kontrolle von gewählten Volksvertreter*innen arbeiteten. Personalvertretung, Beschäftigte und Arbeitgeber sollen zusammenarbeiten, um die Aufgaben des öffentlichen Dienstes erfüllen zu können.
Jeder Standort einer Dienststelle kann einen eigenen Personalrat wählen. Sie arbeiten im Gesamtpersonalrat zusammen. In großen Verwaltungen kann es auch noch einen Bezirkspersonalrat und zusätzlich einen Hauptpersonalrat für alle Beschäftigten geben. Sie sind jeweils für die das Personal und die Arbeitsbedingungen betreffenden Entscheidungen zuständig, die auf dieser Ebene gefällt werden.
„Dienstellenleitung und Personalvertretung sollen nicht gegeneinander, sondern miteinander zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammenarbeiten“, heißt es auf der Website des Bundesinnenministeriums zur Arbeit von Personalvertretungen. Doch was bedeutet das für einzelne Beschäftigte?
Starke Hilfe für jeden einzelnen: Personalräte helfen und unterstützen jede*n einzelne*n Beschäftigte*n in den Dienststellen. Sie müssen vor Versetzungen gefragt werden, aber auch bei der Gestaltung der Arbeitsplätze. Sie helfen auch, wenn der Vorwurf von Mobbing im Raum steht oder sich jemand falsch eingruppiert fühlt.
Arbeitszeitgestaltung: Der Personalrat bestimmt mit über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
Ausbildung und Weiterbildung: Der Personalrat achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. An Prüfungen kann er beratend teilnehmen.
Technik- und Software: Der Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen geht, die beispielsweise dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen – wie etwa IT-Systeme, eine neue Software oder Überwachungskameras.
Arbeitsbedingungen/Entlohnung: Der Personalrat achtet mit darauf, dass die Tarifverträge eingehalten werden. Eine Übersicht der im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge findet ihr hier
Gesundheit: Die Aufgabe des Personalrats ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen, um Arbeitsunfälle zu verhindern und Berufskrankheiten zu verhüten, Gesundheitsgefahren abzuwenden, allgemein den Umwelt- und Arbeitsschutz zu gewährleisten, die Arbeit zu humanisieren und die Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung mitzugestalten. Personalräte haben weitreichende Mitbestimmungsrechte.
Personal: Der Personalrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der Personalpolitik wie Einstellungen, Versetzungen, Beurteilungen, Kündigungen, bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung.
Seit 2009 ist Holger Kunig freigestelltes Mitglied des Personalrats bei den Berliner Wasserbetrieben. Das Gremium ist zuständig für 2.000 Mitarbeiter*innen. Für sie will Holger Kunig immer das Beste herausholen. Wie er das macht und wie das Gremium arbeitet, erzählt er hier
Für Personalräte bei Ländern und Kommunen gilt das jeweilige Landespersonalvertretungsgesetz, bei denen auf Bundesebene das Bundespersonalvertretungsgesetz. Hier gibt es eine Auflistung mit entsprechenden Links zu den jeweiligen Gesetzestexten.
ver.di unterstützt Personalräte
ver.di unterstützt ihre Mitglieder bei der Personalratsarbeit und berät sie auch vor Ort bei allen Fragen, die mit dieser Aufgabe zusammenhängen. Auch bei den Personalratswahlen steht ver.di Personalratsmitgliedern wie Kandidierenden und Wahlvorstandsmitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.
ver.di bietet ihren Mitgliedern – und vor allem den Personalrats- und Wahlvorstandsmitgliedern – ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm. Die enge Kooperation zwischen ver.di und Personalratsmitgliedern ist ein wichtiges Fundament, um Arbeitnehmerrechte durchsetzen zu können.
Auf Initiative der Zeitschrift „Der Personalrat“, die im BUND-Verlag erscheint, wird in jedem Jahr der Deutsche Personalrätepreis verliehen. Geehrt werden damit Personalräte, die die Initiative ergreifen, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, deren Arbeitsumfeld oder die sozialen Rahmenbedingungen zu verbessern. Bei den Preisträgern waren im Jahr 2022 auch verschiedene Projekte aus dem ver.di-Organisationsbereich:
Silber geht nach Stuttgart
Der Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt Stuttgart hat die Initiative ergriffen, um die Einführung und Handhabung digitaler Werkzeuge und Plattformen aktiv mitgestalten zu können. Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber dauerten über ein Jahr, in dem sich die Beschäftigtenverteter*innen über digitale Innovationen und künstliche Intelligenz (KI) kundig gemacht hatten. Trotz der neu erworbenen Qualifizierung haben sie auch externen Sachverstand hinzugezogen. Herausgekommen ist dabei eine wegweisende Rahmendienstvereinbarung.
Artikel zum Projekt in der ver.di publik 7/2022
Krisenbegleitung in Hannover
Traumatische Erfahrungen zählen leider zum Arbeitsalltag vieler Beschäftigter der Medizinischen Hochschule Hannover. Sie wurden alleine gelassen oder bekamen zu spät psychosoziale Hilfe angeboten in oder nach belastenden Situationen. Dazu zählt etwa der direkte Kontakt zu HI-Viren ebenso wie der plötzliche Tod einer Kollegin. Jetzt ist klinische Krisenintervention für die Beschäftigten der MHH ein fester Bestandteil der Arbeit. Die ausgebildeten Begleiter*innen können per Telefon oder über das Intranet kontaktiert werden. Gemeinsam mit den Beschäftigten wurde das Konzept entwickelt. Sogar einige Personalratsmitglieder haben sich zu Krisenbegleiter*innen schulen lassen. Das Projekt erhielt den Personalrätepreis in Bronze.
Filmische Überzeugungsarbeit in Essen
Wie kann man die -Ausbildung verbessern und damit auch die Attraktivität der Ausbildung steigern? Das hat sich die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) der Stadtverwaltung Essen gefragt. Ihre drei Forderungen
setzen sie filmisch um – und überzeugten die Arbeitgeberin weitgehend. Ein wichtiger Schritt, damit die Stadt Essen gerade in der Konkurrenz zu den umliegenden Städten und Gemeinden für Nachwuchskräfte attraktiv bleibt. Und so überzeugend gemacht, dass die JAV auch den Sonderpreis der DGB Jugend aus Berlin mit an die Ruhr nehmen kann.
Eigenbetrieb in Oberhausen
Die Oberhausener Gebäude-Management-Gesellschaft (OGM), eine hundertprozentige Tochter der Stadt Oberhausen, sollte nach den Plänen der Stadtverwaltung zerschlagen werden. Sechs Jahre hat der Kampf des Personalrats der Stadt und des Betriebsrats der OMG gedauert, aber jetzt sind die Arbeitsplätze der OMG-Kolleg*innen gesichert, es wurden sogar neue geschaffen. Es wurde ein Eigenbetrieb gegründet, in den die Beschäftigten unter dem Schutz eines Tarifvertrags übergeleitet wurden. So konnten Einkommen, tarifliche Regelungen und Mitbestimmung gesichert werden. Mittlerweile wurde bei der Stadt Oberhausen auch ein Gesamtpersonalrat gegründet. Für diesen Erfolg gab es den Debeka-Sonderpreis.
Artikel zum Projekt in der ver.di publik 06/2022
Mehr Infos zu allen ausgezeichneten und nominierten Projekten. Schon jetzt werden Bewerbungen für den Deutschen Personalrätepreis 2023 angenommen.