Betriebsratswahlen

In Betrieben, die noch keine Interessenvertretung haben, können jederzeit Betriebsräte gewählt werden. Für das Plus durch Mitbestimmung. Alle anderen wählen alle vier Jahre, zuletzt im Frühjahr 2022

© Werner Bachmaier
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 werden neue Betriebsräte gewählt
06.03.2023

INHALT

 

Alle vier Jahre werden Betriebsräte in den Betrieben gewählt, immer zwischen dem 1. März und 31. Mai. 2022 war es wieder so weit, in vielen Betrieben standen Wahlurnen. Bei den Betriebsratswahlen kandidieren auf Listen von ver.di die Menschen, die sich für die Beschäftigten im Betrieb stark machen, die dafür sorgen, dass sie gehört werden, wenn es um die Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen geht. Die zur Seite stehen, wenn jemand gekündigt werden soll oder gemobbt wird. Die Gesundheitsprogramme durchsetzen, damit Arbeit nicht kaputt macht. Die auf die Einhaltung von Dienstplänen achten und darauf, dass Tarifverträge und Lohnstrukturen eingehalten werden.

Wie Betriebsratswahlen ablaufen, was dabei zu beachten ist und warum es wichtig ist, die Kandidat*innen von ver.di bzw. auf ver.di-Listen zu wählen, das erfahrt ihr in unseren Fragen und Antworten. Für mehr Mitbestimmung im Betrieb. Und wer mal aus der Praxis hören möchte, was Betriebsräte machen, sollte sich die Folge 3 unseres ver.di-Podcasts „Auf Arbeit" anhören. Nadine Hamann und Manuel Bolz von der Deutschen Post AG, Niederlassung Brief Kiel, erzählen im Gespräch mit Jenny Mansch von ihren Erfahrungen.

 

Wählt euren ver.di-Betriebsrat!

 

Wo kann einen Betriebsrat gewählt werden?

In Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt, drei von ihnen müssen wählbar sein. Wahlberechtigt sind alle, die älter als 16 Jahre alt sind und im Betrieb arbeiten, also auch Azubis, befristet Beschäftigte, Teilzeitarbeitnehmer*innen und Aushilfen. Leiharbeitnehmer*innen, die länger als drei Monate im Betrieb sind oder dort mindestens so lange arbeiten sollen, können ebenfalls mit abstimmen. Nicht wahlberechtigt sind leitende Angestellte.

 
In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden neue Betriebsräte gewählt
© ver.di
Betriebsratswahl 2022

Wie beginnt eine Betriebsratswahl?

Gibt es schon einen Betriebsrat, bestellt der zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Der beginnt dann mit den formellen Schritten wie der Ausschreibung der Wahl und der Prüfung des Wähler*innenverzeichnisses. Für diese Abläufe gelten Fristen, die eingehalten werden müssen. Damit das reibungslos funktioniert, bietet ver.di auch Schulungen für Wahlvorstandsmitglieder an. ver.di-Mitglieder können zudem im ver.di-Mitgliedernetz entsprechene Hilfsmittel wie Terminpläne für die verschiedenen Wahlverfahren herunterladen.

In Betrieben mit Betriebsrat wird in der Regel alle vier Jahre, immer in der Zeit von 1. März bis zum 31. Mai gewählt, zuletzt in 2022. Gibt es noch keinen Betriebsrat, kann jederzeit gewählt werden. Dann empfiehlt es sich, als erstes Kontakt zu ver.di aufzunehmen, damit auch alle Formalien eingehalten werden und die Betriebsratswahl nicht aus formalen Gründen anfechtbar ist.

 
In der Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2022 werden neue Betriebsräte gewählt
© Jungeblodt
Mitbestimmung durch einen Betriebsrat bringt ein Plus für die Beschäftigten

Bei uns gibt es noch keinen Betriebsrat. Können wir auch einen wählen?
 

Ein neuer Betriebsrat kann jederzeit gewählt werden. Wer darüber nachdenkt, sollte Kontakt zur zuständigen ver.di-Geschäftsstelle aufnehmen. Dort sitzen diejenigen, die alle Tricks und Kniffe kennen, damit bei der Wahl nichts schief geht.

 

Muss der Arbeitgeber einer Betriebsratswahl zustimmen?
 

Nein, muss er nicht. Es ist ein gesetzlich verbrieftes Recht der Beschäftigten, einen Betriebsrat zu wählen. Versucht der Arbeitgeber, die Wahl zu be- oder gar verhindern, ist das eine Straftat. Betriebsräte, aber die auch die Mitglieder des Wahlvorstands und diejenigen, die für eine Betriebsratswahl kandidieren, genießen übrigens einen besonderen Kündigungsschutz.

 
Betriebsrat: Hier kannst du Gutes tun!

Wie kann ich Mitglied eines Betriebsrats werden?

Indem ich zur Betriebsratswahl kandidiere – und ich oder meine Liste bei der Wahl genügend Stimmen bekommen. Jede*r über 18 kann sich wählen lassen, wenn er*sie seit mindestens sechs Monaten in dem Unternehmen arbeitet. Das gilt natürlich nicht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert.

Im Vorfeld einer Wahl veröffentlicht der Wahlvorstand das Wahlausschreiben zur Betriebsratswahl. Danach können die Vorschläge eingereicht werden. In kleineren Betrieben kandidieren Einzelkandidat*innen in der so genannten Personenwahl, in Betrieben ab 201 Beschäftigten werden Listen eingereicht. Bei 101 bis 200 Wahlberechtigten in einem Betrieb ist entweder Personen oder Listenwahl möglich.

Arbeiten in dem Betrieb mehr als 20 Beschäftigte, brauchen Person oder Liste eine entsprechende Zahl an Stützunterschriften, also Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem Betrieb. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kandidaturen Rückhalt bei der Belegschaft finden. Bei bis zu 101 Beschäftigte sind zwei Stützunterschriften nötig, in Betrieben mit mehr Beschäftigten müssen mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. 50 Unterschriften sind aber bei jeder Betriebsgröße ausreichend.

 

Wie läuft die Betriebsratswahl ab?

Bei den Wahlverfahren unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Kleinbetrieben (bis 200 Wahlberechtigte) und Großbetrieben (mehr als 200 Beschäftigte). In Betrieben mit 101 bis 200 Wahlberechtigten kann sich der Wahlvorstand mit der Arbeitgeberin darauf verständigen, nach dem Wahlverfahren für Kleinbetriebe zu wählen.


  • Kleinbetriebe

    Hier spricht der Gesetzgeber von einem vereinfachten Wahlverfahren. Die Fristen sind deutlich kürzer. Gibt es bereits einen Betriebsrat, ist dieses einstufig. Ziel ist es, so schnell wie möglich, die Wahl abzuhalten, ...

    ... also innerhalb von vier Wochen. Gewählt wird bei einer Wahlversammlung.
    Gibt es noch keinen Betriebsrat, werden zwei Wahlversammlungen abgehalten. Zu der ersten lädt am besten eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft ein. Daher lohnt sich der Kontakt zu ver.di.
    Die Einladenden informieren den Arbeitgeber über die anstehende Wahl, denn er muss die erforderlichen Unterlagen über die Beschäftigten zusammenstellen, auf deren Basis der Wahlvorstand das Wähler*innenverzeichnis erstellen kann. Auf der ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand gewählt, der die weiteren Schritte zur Wahl einleitet. Auch die Wahlvorschläge werden bei dieser Gelegenheit abgegeben und sofort danach veröffentlicht. Die eigentliche Wahl findet dann in geheimer Wahl sieben Tag später bei der zweiten Wahlversammlung statt.
    Bei Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten findet die Wahl als Personenwahl statt: Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerber*innen nach dem Alphabet aufgelistet, die Stimmen werden für einzelne Personen abgegeben. Diejenigen mit den meisten Stimmen ziehen in den Betriebsrat ein.

     

  • Großbetriebe

    Hier ist das sogenannte normale Wahlverfahren vorgeschrieben. Spätestens zehn Wochen vor der Wahl tritt der Wahlvorstand zusammen, ...

    ...sechs Wochen vor der Wahl schreibt er diese aus. In Großbetrieben findet die Wahl als Listenwahl; Kandidierende schließen sich zu Listen zusammen und bestimmen, wer auf welchen Platz kandidiert. Von der Zahl der Stimmen, die die Liste bekommt, hängt ab, wie viele in den Betriebsrat einziehen. Tritt in einem Betrieb nur eine Liste an, gilt auch hier wieder die Persönlichkeitswahl. Gewählt wird im Wahllokal, Briefwahl ist möglich.

     

Was passiert am Tag der Betriebsratswahl?

Entweder gibt es – in Kleinbetrieben – eine Wahlversammlung oder es wird in einem Wahllokal gewählt. Je nach Struktur des Betriebes können es auch mehrere sein. Wer am Wahltag verhindert ist, kann Briefwahl beantragen. Das gilt auch, wenn jemand nicht zur Wahlversammlung kommen kann. Mittlerweile ist es auch erlaubt, dass der Wahlvorstand von sich aus Briefwahlunterlagen verschicken kann, wenn er weiß, dass jemand am Wahltag voraussichtlich nicht im Betrieb sein wird. Das ist insbesondere in Betrieben wichtig, bei denen viele Kolleg*innen im Homeoffice arbeiten. Direkt nach der Wahl werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und das Ergebnis wird bekannt gegeben. Der Betriebsrat konstituiert sich dann innerhalb einer Woche nach der Wahl.

 

Besser mit Betriebsrat

In Betrieben mit Betriebsrat...

... sind die Löhne um durchschnittlich 8,4 Prozent höher...

... ist die Produktivität um 12,8 Prozent größer...

... arbeiten die Beschäftigten im Schnitt pro Woche 53 Minuten weniger...

... gibt es deutlich häufiger Regelungen zum Homeoffice bzw. mobiler Arbeit...

... werden spürbar öfter Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld gezahlt... 

... als in Betrieben ohne Interessenvertretung.

Warum ist es wichtig, ver.di-Kandidat*innen oder ver.di-Listen zu wählen? 

 
Betriebsräte in ver.di sind gut miteinander vernetzt. Sie tauschen sich untereinander aus und können bei jeder Angelegenheit auf die Unterstützung ihrer Gewerkschaft ver.di zurückgreifen. Ihr*ihre zuständige*r Gewerkschaftssekretär*in kennt sich im Ablauf der Wahl aus und stellt dem Wahlvorstand die notwendigen Formblätter und Unterlagen zur Verfügung. Nach der Wahl sind ver.di Betriebsräte bei ihrer praktischen Arbeit nicht allein. ver.di bietet Seminare und Fortbildungsveranstaltungen an, so bleiben die Mitglieder des Betriebsrats immer auf dem aktuellen Wissenstand. Weiterhin erhalten ver.di-Betriebsräte regelmäßig Hinweise für die tägliche Arbeit, rechtliche Auskünfte und wenn es notwendig wird, auch die Unterstützung in gerichtlichen Verfahren.

Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat?

Das hängt von der Größe des Betriebs ab. Bei weniger als 21 Beschäftigten ist es eine Person, bei bis zu 50 sind es drei und so weiter. Die genaue Aufstellung findet sich in Paragraf 9 Betriebsverfassungsgesetz.

Gibt es mehr als 200 Wahlberechtigte in einem Betrieb, besteht der Betriebsrat aus neun Mitgliedern. Eins von ihnen ist freigestellt, das heißt, es widmet sich statt der bisherigen Arbeit ausschließlich der Betriebsratsarbeit. Auch die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder steigt mit der Größe des Gremiums. In Großbetrieben etwa mit 8500 Beschäftigten gibt es 35 Betriebsratsmitglieder, elf von ihnen haben einen Anspruch auf Freistellung. Auch Teilfreistellungen sind möglich.

Auch an die Gleichstellung hat der Gesetzgeber gedacht. Das Geschlecht, das in dem Betrieb in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seines Anteils in der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein. Nicht-binäre Personen sind dabei vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden.

Besondere Interessengruppen können ihre eigenen Vertretungen wählen, etwa eine Jugend- und Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretung. Im öffentlichen Dienst werden Personalräte gewählt, bei kirchlichen Trägern gibt es sogenannte Mitarbeitervertretungen.

 
Vom 1. März bis 31. Mai 2022 werden in Deutschland neue Betriebsräte gewählt.
© imago
Ein Betriebsrat hat ein offenes Ohr für die Sorgen der Beschäftigten

Ich bin neu im Betriebsrat: Wer erklärt mir, welche Rechte und Aufgaben ich habe?

Für die Qualifizierung gesetzlicher Interessenvertretungen hat ver.di schon 2001 einen eigenen, bundesweit tätigen Bildungsträger gegründet und beauftragt: ver.di Bildung + Beratung gGmbH (ver.di b+b). Der Hauptsitz ist Düsseldorf. Über 13 Regionalbüros und die b+b-Büros in den neun ver.di-Bildungszentren wird sichergestellt, dass anforderungsnah qualifiziert, aber auch auf regionale Besonderheiten zielgenau eingegangen werden kann. Der Bereich „Zentrale Seminare und Veranstaltungen“ in Berlin kümmert sich um entsprechende bundesweite Angebote der Bundesfachbereiche.

In einigen Landesbezirken stellen ver.di-Landesbildungswerke in enger Zusammenarbeit mit ver.di b+b diese Angebote für gesetzliche Interessenvertretungen sicher. Bundesweit greift ver.di auf ein Technologieberatungsnetz zurück, an dem in vielen Bundesländern gewerkschaftsnahe bzw. gewerkschaftsübergreifenden Träger beteiligt sind. In Hessen unterstützt etwa eine  Technologieberatungsstelle des ver.di-Landesbildungswerks die Arbeit von gesetzlichen Interessenvertretungen durch entsprechende Beratungs- und Qualifizierungsangebote. 

Übrigens: Qualifizierung lohnt sich nicht nur für neue Betriebsratsmitglieder. Es gibt auch viele Seminare zu Spezialthemen, außerdem ändern sich Gesetze und Methoden. ver.di b+b bietet auch eine Bildungsplanung an. „Es besteht Anspruch auf alle Seminare, die erforderlich sind, um die Aufgabe zu erfüllen“, sagt Doreen Lindner von ver.di b+b. Freistellung und Kosten muss daher der Arbeitgeber übernehmen.
 
Seminare nicht nur für Betriebsratsmitglieder findet ihr auch im Bildungsportal von ver.di

 

Was macht ein Betriebsrat?

Seine Mitglieder wissen, was im Betrieb läuft. Sie kennen die Probleme der Kolleg*innen und tragen deren Forderungen zur Geschäftsführung. Sie bestimmen mit bei Fragen der Arbeitszeit, etwa bei Schichtplänen oder Überstunden. Sie helfen, mobile Arbeit zu gestalten. Sie tragen mit dazu bei, dass es im Betrieb gerecht zugeht, etwa bei Fragen der Eingruppierung, Aus- und Weiterbildung, Einstellung, Versetzungen und Kündigung. Sie kümmern sich aber auch um die Gesundheit der Beschäftigten, sind aktiv in Sachen Arbeitsschutz, bei Arbeitsabläufen oder der Gestaltung der Arbeitsplätze. Sie sorgen dafür, dass das große Ganze im Betrieb stimmt, kümmern sich aber auch die „kleinen“ Sorgen der einzelnen Beschäftigten.
Ihre Aufgaben und Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Mehr Infos zu den Aufgaben von Betriebsräten im ABC des Betriebsrats

 

 

Wie hat ver.di bei den Betriebsratswahlen 2022 abgeschnitten?

Hier ein ein kleiner Ausschnitt aus den Highlights aus ver.di-Sicht:

  • Bei der Deutschen Post AG haben ver.di-Kandidat*innen 87,1 Prozent der verfügbaren Sitze gewonnen. In Zahlen ausgedrückt sind das 1.163 Mandate. Gewählt wurden Interessenvertetungen in bundesweit 54 Betrieben
  • Bei der Postbank Filialvertrieb AG haben Kandidat*innen mit ver.di-Hintergrund 90 Mandate gewonnen. Zu Wahl standen in den verschiedenen regionalen Gremien insgesamt 91 Mandate. Alle 41 Freistellungen sind in „ver.di-Hand"
  • Bei Bechtle Onside Services (BOS), einer EDV-Beratungsfirma in Neckarsulm, stellt die ver.di-Liste erstmal den Betriebsratsvorsitzenden und seine Stellverteterin 
  • Beim Stromversorger RWE Generation SE führten die guten Ergebnisse bei den Betriebsratswahlen dazu, dass ver.di sowohl den Vorsitzenden als auch den stellvertretenden Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats stellt. Die beiden Kollegen führen auch den Gesamtbetriebsrat der RWE Generation, allerdings mit vertauschten Ämtern
  • Bei der Deutschen Telekom konnten ver.di-Listen und -Kandidat*innen 84,3 Prozent der Mandate in den verschiedenen Gliederungen des Konzerns für sich gewinnen. Das sind insgesamt etwa 550 Sitze für das Plus durch Mitbestimmung
  • Im Software-Konzern SAP konnten die ver.di-Kandidat*innen und -Listen ihren Einfluss weiter ausbauen

 

Hier einige der Unternehmen, bei denen es ver.di-Kandidat*innen und -Listen gelungen, alle Plätze im Betriebsrat für sich zu gewinnen:

AVU Ennepe-Ruhr (Energieversorgung); Bayernwerk Netz GmbH, Regionalleitung Ostbayern; Deutsche Telekom Außendienst, Field Service Süd; Galeria Karstadt Kaufhof, unter anderem Freiburg am Bertholdsbrunnen, Frankfurt/Main Hauptwache, Viernheim, Berlin Kurfüstendamm; Gesamthafenbetriebsgesellschaft mbH Hamburg; Hamburger Hafen und Logistik AG, Herma Heinrich Hermann Etiketten, Filderstadt; Kaufland SB Warenhaus, Bretten; Kombibad Wedel; Krankenhaus Schwabach gGmbH; Nordsee-Zeitung Zusteller GmbH; real Ortenbergstraße Karlsruhe; Regensburger Energie- und Wasserversorgung; RWE Power AG, Kraftwerke Frimmersdorf-Neurath; Saturn, Berlin Leipziger Platz; Schönmackers Betriebe Neuss (Entsorgung); S-Servicepartner Berlin GmbH; Stadt Düsseldorf, Bädergesellschaft; Stadtwerke Tübingen; Vattenfall Europe Business Services GmbH; VR Bank Ludwigsburg; Wesernetz SWB Beleuchtung; Wetzlarer Musikschule; Zoo am Meer, Bremerhaven

Fakten zu den Ergebnissen der Betriebsratswahlen 2022

  • Wahlbeteilung: 71.9 Prozent. Je kleiner der Betrieb, desto höher die Wahlbeteiligung
  • Knapp 40 Prozent aller Mandatsträger*innen sind jünger als 46 Jahre alt
  • 37,9 Prozent der jetzt gewählten Mandatsträger*innen sind zum ersten Mal gewählt worden und damit neu in ihrem Amt. 8,3 Prozent aller Betriebsräte sind Neugründungen
  • 47,4 Prozent der Betriebsräte in Betrieben im ver.di-Organisationsbereich sind weiblich. Von den Vorsitzenden stellen Frauen 39,8 Prozent, bei den stellvertretenden 45,8 Prozent. Damit steht ver.di in allen drei Kategorien an der Spitze im Vergleich mit anderen Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds

Quelle: Gesamtauswertung der Betriebsratswahlen 2022, herausgegeben von der Hans-Böckler-Stiftung

 

Wo bekomme ich Unterstützung für die Betriebsratswahl?

Natürlich bei ver.di! Meldet euch in der zuständigen Geschäftsstelle. Dort sitzen die Leute, die wissen, wie es geht.