Informationen zur Gründung eines europäischen Betriebsrats, zu Initiativen und Empfehlungen für den EBR und zu den Anlaufstellen bei ver.di
Hier ergänzen wir regelmäßig Informationsmaterial und aktuelle Regelungen für Mitglieder eines europäischen Betriebsrats und für Menschen, die Teil eines solchen Gremiums werden wollen.
Kurzinfos zur Richtlinie für europäische Betriebsräte und zur Gründung eines EBR
Europäische Betriebsräte können aufgrund der Richtlinie 94/45 EG des Rates (EBR-Richtlinie) vom 22.September 1994 und 2009/38 EG gebildet werden. Diese Richtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftraums.
Nationales Umsetzungsgesetz ist das Europäische Betriebsräte Gesetz (EBRG). Die Geltung des jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzes richtet sich nach dem Sitz der zentralen Leitung des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe (Unternehmensleitung). Es ist das Recht des Landes anwendbar, in dem die zentrale Leitung ihren Sitz hat.
Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe z. B. 850 Beschäftigte in Deutschland hat und weitere 150 Menschen in Frankreich oder Großbritannien beschäftigt. Liegt das herrschende Unternehmen in Deutschland kann dann ein EBR auf der Grundlage des deutschen Umsetzungsgesetzes gebildet werden.
Ist nicht eindeutig zu erkennen, ob im Unternehmen oder in der Unternehmensgruppe ein EBR gebildet werden kann, darf gem. § 5 EBRG die jeweilige Arbeitnehmervertretung Auskunft über die Unternehmensstruktur und die Beschäftigtenanzahl einholen.
Weitere Informationen zur Gründung eines europäischen Betriebsrates gibt es im PDF zum Download.
verdi-Mitbestimmung_Bildung-Euro-Betriebsrat_Kurzueberblick.pdf (PDF 400 kB)
Gemeinsame Empfehlungen der europäischen Gewerkschaftsverbände EBR-/SE-Koordinator*innen und Arbeitnehmervertreter*innen in BVG, EBR und SE-BR (Stand Juni 2022)
Da die Covid-19-Pandemie persönliche Sitzungen verhinderte, haben die BVG (Besondere Verhandlungsgremien), EBR (Europäische Betriebsräte) und SE-Betriebsräte (Betriebsräte in Unternehmen mit dem Status Societas Europaea) in den letzten zwei Jahren unter außergewöhnlichen Umständen gearbeitet. Online- und hybride (teils online, teils physisch) Videokonferenzen dienten als vorübergehende Lösung, um den sozialen Dialog mit der Unternehmensleitung fortzusetzen und eine kontinuierliche Unterrichtung und Anhörung zu wichtigen Themen für die europäischen Arbeitnehmer*innen sicherzustellen.
Jetzt, da Abstands- und Reisebeschränkungen aufgehoben werden, halten die europäischen Gewerkschaftsverbände daran fest, dass persönliche Sitzungen die Norm sind, um eine effektive Arbeit des BVG, des EBR und des SE-BR und eine stabile Kommunikation zwischen den Delegierten zu gewährleisten. In einigen Ländern, wie z. B. in Deutschland, sind Entscheidungen und Abstimmungen des EBR nur dann gültig, wenn sie in einer physischen Sitzung getroffen werden. Obwohl sie bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nützlich sind und die Möglichkeit bieten, mehr Sitzungen einzuberufen als in der EBR/SE-Vereinbarung vorgesehen, dürfen digitale Instrumente wie Videokonferenzen und hybride Sitzungen nicht das grundlegende Recht des BVG, EBR oder SE-BR auf persönliche Sitzungen ersetzen.
In keinem Fall sollte die Unternehmensleitung einseitig über das Format einer Sitzung entscheiden!
Alle Details dazu gibt es im PDF zum Download.
06-2022_Euro-Gewerkschaftsverband_BVG_EBR_SE-BR_Verhandlungen-nach-Covid-19.pdf (PDF 2 MB)
Der Europäische Gewerkschaftsbund zu Beschäftigtenrechten im Umgang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie
Auszug aus dem Briefing des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zu den Informations-, Konsultations- und Mitwirkungsrechten von Beschäftigten nach bisherigen Erfahrungen im Umgang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise, u. a. in Kroatien, Frankreich und Deutschland
Aufgrund des Covid-19-Ausbruchs wird eine Reihe von Maßnahmen auf EU-, nationaler, sektoraler und Arbeitsplatz-Ebene ergriffen. Im Geiste der Solidarität ist der EGB bestrebt, seine Mitgliedsorganisationen zu unterstützen, indem er Informationen über die verschiedenen Erfahrungen im Umgang mit der Bewältigung der Covid-19-Krise zur Verfügung stellt.
Das EGB-Briefing liefert Beiträge zur Rolle der Informations-, Konsultations- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer*innen bei der Bewältigung der Corona-Krise. Ein solches Briefing, das regelmäßig aktualisiert wird, ist nur möglich, wenn die EGB-Mitgliedsorganisationen, insbesondere die Europäischen Gewerkschaftsföderationen, und das ETUI einen großen und sehr unterstützenden Beitrag leisten und die Koordinierung übernehmen. Vielen Dank für die Solidarität!
Gemeinsame Empfehlungen der europäischen Gewerkschaftsverbände für Koordinierende und Arbeitnehmervertretungen in BVG, EBR und SE (Stand April 2020)
Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell seine Absicht mitgeteilt, aus der Europäischen Union (EU) auszutreten. Am 31. Januar 2020 trat Großbritannien dann tatsächlich aus der EU aus und es begann eine Übergangsperiode, in der EU-Recht weiterhin für und im Vereinigten Königreich gilt.
Dazu haben die europäischen Gewerkschaftsverbände gemeinsam ihre Empfehlungen für EBR- und SE-Koordinierende und Arbeitnehmervertretungen in BVG, EBR und SE verabschiedet und später aktualisiert.
Alle Details gibt es im PDF zum Download.
04-2020-Euro-Gewerkschaftsverband_BVG-EBR-SE_Brexit-Empfehlungen.pdf (PDF 366 kB)
Mach mit und unterschreib die Petition für europäische Betriebsräte! Hier gibt es ein Auszug daraus in englischer Sprache.
European workers are now facing the massive social and economic consequences brought by the pandemic. An inclusive recovery and just transitions can only be achieved together in democratic manner, including the guarantee that all workers have a say and are effectively involved in the day-to-day life of their workplace.
Democracy at work is essential for socially responsible restructuring processes delivering a solution for each and every worker. The financial crisis and the pandemic have shown: companies with workers’ participation take more long-term and sustainable decisions with social and economic benefits. Likewise, public administrations and services benefit from worker involvement in terms of access to quality and accountability of service provision.
And yet, too often managements do not comply with their legal obligations to inform and consult workers’ representatives on time about plans that impact jobs, income and working conditions. In parallel, public authorities do not ensure that democracy at work is fully enforced, neither within their own administrations, and do not impose effective and dissuasive sanctions. At one of the most critical times for the EU , companies, politicians, and legislators need to take their responsibility.
We call on the European and national institutions to act now to ensure that workers’ rights are respected in restructuring processes across all workplaces!
Es werden nur Unternehmen aufgeführt, bei denen eine Ansprechperson im EBR bekannt ist oder ein Kontakt zur zuständigen ver.di vor Ort vermittelt werden kann.
Alle Anlaufstellen und Kontaktpersonen können über den Bereich Mitbestimmmung in ver.di bezogen werden.
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 1
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 2
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 8
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 9
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 10
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 11
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 12
Kontaktpersonen im ehemaligen Fachbereich 13