Ein Teil der erhaltenden Vergütung für Beschäftigtenvertretungen in Aufsichts- und Verwaltungsräten oder vergleichbaren Gremien ist an die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und die ver.di GewerkschaftsPolitische Bildung gemeinnützige GmbH (ver.di GPB) abzuführen. Mit unserem Online-Abführungsrechner lässt sich dieser abzuführende Anteil mühelos korrekt berechnen. Abführungsrechner, gültig ab 01.01.2017 für erhaltene Zahlungen an Mitglieder in Aufsichtsorganen
Bei der Prüfung der Abführungsverpflichtung orientieren wir uns nicht am Geschäftsjahr des Unternehmens, sondern an der Vergütung, die innerhalb eines Kalenderjahres (01.01. bis 31.12.) pro Mandat ausbezahlt wurde. Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile müssen die abzuführenden Beträge in dem Kalenderjahr, in dem die Vergütung zufließt, überwiesen werden.
Die Bankverbindungen der beiden Fördereinrichtungen lauten wie folgt:
Infos zum Thema von der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) und ver.di-Gewerkschaftspolitische Bildung (GPB):
Im Online-Portal meine.verdi gibt es für unsere Mitglieder weitere Dokumente zur Abführung von Zahlungen aus Aufsichtsratsmandaten:
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