ver.di hat in Deutschland federführend die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ organisiert, bei der sich am Ende 2 Millionen EU-Bürger*innen mit ihrer Unterschrift für das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung sowie für öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen haben. In Deutschland sind allein über 1,38 Millionen Unterschriften gesammelt worden.
Wasser darf nicht zur Handelsware werden! Das war der Ausgangspunkt. Die Proteste gegen die Vermarktung der Wasserwirtschaft – und infolgedessen die mögliche Vergabe des Allgemeinguts Trinkwasser in die Privathände von Konzernen – hatten ihren ersten Erfolg 2013 als die Wasserversorgung aus der umstrittenen EU-Konzessionsrichtlinie rausgenommen wurde. Die erste erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative wurde mit der öffentlichen Übergabe der Unterschriften aus Deutschland abgeschlossen. Dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes wurden über 180.000 Unterschriften auf Papier – das waren 100 Ordner oder 20 Umzugskisten – und die DVD mit den 1,2 Millionen Online-Unterschriften überreicht.
Im Februar 2014 hat die Bürgerinitiative dann in Brüssel vor Ausschüssen des Europäischen Parlaments ihre Vorschläge für die Gesetzgebung vorgestellt. Darin hieß es: Fracking, Freihandelsabkommen und Co. drohen uns! Wir erwarten eine Sensibilisierung der Kommission und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Bedeutung ihres Handelns für die Menschen in Europa und fordern legislative Maßnahmen, die das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung umsetzen und das öffentliche Gut Wasser schützen.
Einen Monat später antwortete die Europäische Kommission und versicherte die Wichtigkeit von Wasser als öffentliches Gut von grundlegendem Wert: „Wasser ist kein kommerzielles Produkt.“ Die Bürgerinitiative forderte aber auch eine rechtliche Verankerung, dass es keine Initiativen der EU für die Liberalisierung von Wasser- und Abwasserversorgung geben wird. Sorge bereiten hier vor allem auch die Verhandlungen zwischen der EU und USA zu TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), über die das Recht auf Wasser verwässert werden und Wasser zur Handelsware werden könnte.
Am 8. September 2015 hatte die Lobbyarbeit der Bürgerinitiative einen wegweisenden Erfolg: An diesem Tag haben die Abgeordneten im Europäischen Parlament mit Mehrheit die EU-Kommission aufgefordert, sie möge einen konkreten Vorschlag unterbreiten, das Menschenrecht auf Wasser gemäß den UN-Richtlinien in der europäischen Gesetzgebung zu verankern. Das Votum des EU-Parlaments geht im Wesentlichen auf die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht – right2water“ zurück. Seither ist die EU-Kommission aufgefordert, dem Willen der Bürger zu folgen und das Menschenrecht auf Wasser wirksam und dauerhaft zu verankern. Auch darf die Entscheidung des EU-Parlaments nicht an anderer Stelle unterlaufen werden, beispielsweise eben durch Freihandelsabkommen.