Am Internationalen Tag der Menschenrechte geht es immer auch um die Arbeitsrechte. Sie sind in internationalen Menschenrechtsabkommen festgeschrieben wie etwa in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO/engl. ILO): Niemand darf ausgebeutet werden, Arbeitnehmer*innen müssen Gewerkschaften gründen und ihnen beitreten dürfen, sie haben ein Recht auf faire Bezahlung und das Recht zu streiken – und mehr. Dennoch werden diese Rechte täglich missachtet. Wer sich gewerkschaftlich engagiert, sich für faire Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen einsetzt, lebt in vielen Ländern immer noch gefährlich.
Organisationen wie Labourstart, aber auch ver.di und die anderen Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes engagieren sich immer wieder für die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschafter*innen weltweit. Sei es wie aktuell in Belarus, wo die gesamte Bewegung der unabhängigen Gewerkschaften vor dem Aus steht. Oder in Katar, wo die Arbeitsbedingungen für die zehntausenden Wanderarbeiter*innen aus Nepal, Pakistan und anderen Ländern zwar durch den Druck der internationalen Dachverbände der Gewerkschaften verbessert werden konnten, doch auch während der gerade stattfindenden Fußballweltmeisterschaft kam erneut ein Bauarbeiter auf der Baustelle eines Teamhotels ums Leben. Es ist einer von inzwischen Tausenden. Oder sei es seit Jahren in Kolumbien, dem Land, wo gewerkschaftliche Aktivist*innen der größten Gefahr ausgesetzt sind, ihren Einsatz für die Rechte der Beschäftigten mit ihrem Leben zu bezahlen.
Doch wir müssen nicht allein in ferne Länder schauen, um festzustellen, dass es auch bei uns nicht immer gut um die Rechte von Beschäftigten steht. In der Corona-Pandemie erkrankten und starben weltweit viele tausende Beschäftigte im Gesundheitswesen, weil sie keinen ausreichenden Schutz vor Ansteckungen erhielten. Auch in Deutschland erkrankten vor allem in der ersten Welle überproportional viele Beschäftigte in den Krankenhäusern und nicht selten schwer. In den Pflegeheimen waren die Pflegekräfte nicht vorbereitet auf eine solche Situation und mit den vielen Sterbefällen in kurzer Zeit völlig überfordert. Überfordert waren und sind bis heute auch die Erzieher*innen in den Kitas. Auch von ihnen erkrankten viele schwer, manche starben. Viele Beschäftigte in diesen Bereichen haben ihren Beruf verlassen, sind ausgebrannt. Die, die geblieben sind, arbeiten heute wegen anhaltendem Personalmangel nahezu täglich an ihren Grenzen.
Die Liste nichtbeachteter Arbeitsrechte hierzulande lässt sich fortsetzen: 24-Stunden-Betreuer*innen, die alte Menschen zu Hause pflegen, häufig unter unfairen und unsicheren Bedingungen. Meistens sind das Frauen aus unseren osteuropäischen Nachbarländern. Bei Lieferdiensten wie Gorillas, die überwiegend junge Leute mit Migrationshintergrund anheuern, erhalten die Beschäftigten ihre Löhne oft zu spät oder gar nicht, müssen schwere körperliche Arbeit leisten und werden überwacht.
Und auch das hat die Pandemie gezeigt: Die Menschen, deren Arbeit für uns alle jeden Tag unverzichtbar ist, sind oftmals jene, die nicht fair entlohnt werden. Nicht nur Regierungen haben deshalb die Verantwortung, Menschenrechte und eben auch die Arbeitsrechte zu achten. Auch Unternehmen. Die üben sich allerdings immer häufiger darin, Betriebsräte zu be- oder verhindern, Arbeitnehmervertretungen, die auf die Einhaltung der Arbeitsrechte in Betrieben achten.
Das Recht auf Arbeit bedeutet die Möglichkeit eines jeden Menschen, seinen*ihren Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen. Es umfasst sowohl unselbständige als auch selbständige Arbeit. Es bedeutet, dass ein Staat einem jedem und jeder einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen muss. Das Recht auf Arbeit ist eng mit dem Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen verbunden, einschließlich fairer Löhne und des Prinzips des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit. Es enthält außerdem das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, Schutz für Beschäftigte während und nach der Schwangerschaft sowie Gleichbehandlung bei der Beschäftigung.
Das Recht auf Arbeit zählt zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Es ist als Artikel 23 und 24 Teil der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie als Artikel 6 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR, auch genannt UN-Sozialpakt) verankert. Der UN-Sozialpakt wurde 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Bis heute wurde der IPwskR von 171 Staaten ratifiziert. Im Sozialpakt als wirtschaftliche Rechte verankert sind neben dem Recht auf Arbeit, auch die Rechte am Arbeitsplatz (Artikel 7), das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen und ihr beizutreten, sowie das Streikrecht (Artikel 8). Relevante Dokumente für das Recht auf Arbeit sind außerdem Verträge und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organziation) und regionale Konventionen wie die Europäische Sozialcharta.
Nein. Allerdings sollte jeder Arbeitsmarkt egal in welchem Land allen erwerbsfähigen Menschen gerechte und sichere Arbeitsbedingungen und ein angemessenes Einkommen ermöglichen. Dafür kann zum Beispiel ein gesetzlicher Mindestlohn beitragen. Alle Rechte am Arbeitsplatz, der Schutz vor ungerechtfertigten Entlassungen und das Streikrecht sind in Deutschland gesetzlich geregelt beziehungsweise durch das Europarecht verankert. So besteht immer die Möglichkeit, eine Verletzung oder Versagung der staatlichen Verpflichtungen von unabhängigen Stellen überprüfen zu lassen.
Weltweit ist die Ungleichheit, aber auch die Armut durch die Pandemie gewachsen. Lockdowns und Ausgangssperren sorgten dafür, dass Arbeiter*innen im informellen Sektor wie etwa hunderttausende Näher*innen in Bangladesch ihre Einkünfte verloren, ohne auf angemessene soziale Sicherungssysteme zurückgreifen zu können. Besonders betroffen waren auch Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Zu ihnen zählen Zeitarbeitskräfte sowie Beschäftigte in Dienstleistungsberufen und der Gastronomie, bei deren Einkommen Lohnbestandteile wie zum Beispiel Trinkgelder wegfielen.