04.03.2022 – Anfang der kommenden Woche finden am 7. März der Equal Pay Day und am 8. März der Internationale Frauentag statt. Zwei Tage, an denen auch die Arbeitsbedingungen von Frauen thematisiert werden. ver.di fordert aus diesen Anlässen bessere Arbeitsbedingungen für Frauen. Tätigkeiten, in denen überwiegend Frauen arbeiten, müssten aufgewertet und besser bezahlt werden. Dabei stehen zwei Branchen im Mittelpunkt der ver.di-Forderungen, in denen hauptsächlichen Frauen beschäftigt sind: Der Handel sowie der Pflege- und Erziehungsbereich.
Gerade in der Pandemie ist die hohe gesellschaftliche Bedeutung dieser Tätigkeiten deutlich geworden. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger kritisiert, dass gerade in diesen Branchen schlechte Arbeitsbedingungen vorherrschen. Insbesondere im Handel würde selten auskömmlicher Lohn gezahlt, vor allem dann nicht, wenn keine Tarifverträge gelten.
Der Equal Pay Day symbolisiert den geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied in Deutschland. Bis zu diesem Tag müssten Frauen arbeiten, um auf die gleiche Lohnsumme zu kommen, die Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten. Auch wenn sich diese Lohnlücke in den vergangenen Jahren von über 20 Prozent auf aktuell 18 Prozent verringert hat, sind es immer noch mehr als zwei volle Monate unbezahlter Arbeit.
Nutzenberger verweist auf Angaben des Bundesarbeitsministeriums, nach denen die Lohnlücke bei Vollzeitbeschäftigten in nicht tarifgebundenen Betrieben monatlich 729 Euro beträgt. „Damit ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in Unternehmen ohne Tarifbindung um 36 Prozent größer als in Unternehmen mit Tarifbindung", sagte die Gewerkschafterin. Sie fordert gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit!
„Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass diese alte Forderung in unserem reichen Land auch im Jahr 2022 immer noch nicht erfüllt ist. Deshalb ist es unerlässlich, eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen herzustellen, damit auch die Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, verpflichtet werden, nach Tarif zu zahlen“, forderte Nutzenberger.
Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro komme vielen Frauen, die gerade in niedrig bezahlten Jobs arbeiten, zugute. Aber daran gekoppelt plane die Bundesregierung, die Minijobgrenze auf 520 Euro anzuheben. „Dieses Vorhaben verfestigt geringfügig entlohnte und sozial prekäre Beschäftigung und treibt vor allem Frauen in ungewollte finanzielle Abhängigkeiten und Altersarmut“, sagt die Gewerkschafterin. Betroffen seien bundesweit schon heute rund sieben Millionen Beschäftigte. Fast 70 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten seien Frauen.
ver.di sammelt derzeit Unterschriften gegen eine Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro und fordert den Stopp der Ausweitung von Minijobs. Mehr Infos dazu hier.
Die in der Pandemie gemachten Erfahrungen zeigten zudem, dass die gesellschaftlichen Bedingungen für Frauen deutlich verbessert werden müssten. So etwa die Bedingungen für die partnerschaftliche Verteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern und der Schutz von Frauen vor jeglicher Gewalt – ob bei sexueller Belästigung, Bedrohung, körperlicher Gewalt oder Hass und Hetze im Netz. „Hier besteht nach wie vor ein großer gesetzlicher Handlungsbedarf. Eine gute Möglichkeit Benachteiligungen von Anfang an auszuschließen, ist die zügige Anwendung von Gleichstellungschecks für Gesetze, Maßnahmen und Programme. Wie im Koalitionsvertrag zugesagt, müssen diese jetzt zügig kommen“, sagt Stefanie Nutzenberger.
Aktionen der ver.di-Frauen rund um den 7. und 8. März 2022
Mehr Infos zum Internationalen Frauentag und seiner Geschichte
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