Lohngerechtigkeit: Der „Equal Pay Day“ markiert die Kluft bei der Bezahlung

    10.03.2021

    10. März 2021 | In diesem Jahr fällt der „Equal Pay Day“ auf den 10. März. Das bedeutet, die Kluft bei der Bezahlung von Frauen und Männern ist in Deutschland um ein paar Tage kleiner geworden. Doch sie ist noch immer zu groß. Dabei wäre mehr Lohngerechtigkeit durchaus machbar. Tarifverträge verbessern nachhaltig die Löhne von Frauen – Frauen sollten also ein verstärktes Interesse daran haben, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Auch das bestehende Entgelttransparenzgesetz könnte verbessert werden, wie es der DGB fordert. Und Sanktionen bei schlechterer Bezahlung von Frauen im Vergleich zu Männern müssten politisch gewollt sein.

    Was ist der Equal Pay Day?

    Der alljährlich widerkehrende „Equal Pay Day“ markiert die Kluft bei der Bezahlung von Frauen und Männern. In Deutschland liegt der Tag in diesem Jahr auf dem 10. März. Das heißt, bis zu diesem Tag mussten Frauen in diesem Jahr arbeiten, um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des letzten Jahres auf ihrem Konto hatten. In den Vorjahren war die Kluft noch größer, in 2020 mussten Frauen bis zum 17. März arbeiten, in 2019 bis zum 18. März und in 2018 ebenfalls bis zum 18. März, um das zu verdienen, was Männer schon bis zum 31. Dezember des Vorjahres bekommen hatten. Wenn es um gleiche Arbeitsentgelte für Frauen und Männer geht, belegt Deutschland noch immer einen der hinteren Plätze in der Europäischen Union.

     
    DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann (M), Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Hubertus Heil (l, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, nehmen am Brandenburger Tor in Berlin an einer Aktion des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Equal Pay Day teil
    © Foto: dpa-Bildfunk
    Equal Pay Day 2021


    Was bedeuten die roten Taschen?

    In einem breiten Bündnis von Frauenverbänden finden jährlich wiederkehrend am „Equal Pay Day“ bundesweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt – in diesem Jahr natürlich mit Corona-Abstand. Manche Frauen kleiden sich von Kopf bis zu den Knöcheln in Rot für die roten Zahlen auf ihrem Konto oder sie tragen eine rote Tasche, die symbolisch für das fehlende Geld und die roten Zahlen in den Geldbörsen steht. Damit machen sie die Entgeltungleichheit für alle sichtbar.

    Warum ist es gerade für Frauen wichtig, sich gewerkschaftlich zu organisieren?

    Nachteile beim Entgelt erhalten Frauen auch dadurch, dass sie im Vergleich zu Männern häufiger Berufe ergreifen, in denen sie insgesamt schlechter bezahlt werden. Hier hilft langfristig nur ein starker gewerkschaftlicher Organisationsgrad. Dann können Frauen gemeinsam bessere Tarifverträge und Löhne erkämpfen. Das Corona-Jahr aber hat Frauen auf eine harte Probe gestellt. Die Krise hat die Ungleichheit verschärft, auch bei der Betreuungsarbeit der Kinder.

    Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2021 machte das für Frauen- und Gleichstellungspolitik verantwortliche ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger darauf aufmerksam, dass eine starke Tarifbindung besonders für Frauen wichtig sei. „Corona zeigt deutlicher denn je: Krisen verschärfen die Ungleichheit. Deshalb kommt Tarifverträgen, gerade in Branchen, in denen vor allem Frauen beschäftigt sind, eine wesentliche Bedeutung zu. Eine starke Tarifbindung ist gerade für Frauen besonders wichtig!“
    Frauen seien von der Corona-Pandemie in besonderer, vielfältiger Weise betroffen, da sie in großer Zahl in Berufen mit geringerer Bezahlung wie in Teilen der Pflege, im Handel oder der Reinigung beschäftigt seien, so Nutzenberger. Sie arbeiteten häufig in unfreiwilliger Teilzeit und seien in der Pandemie von enormen Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit und auch von Arbeitslosigkeit betroffen. Außerdem stellten sie die Mehrheit der Minijobber*innen, die weder von Kurzarbeitergeld, geschweige denn dessen Aufstockung wenigstens etwas finanzielle Absicherung erfahren.

    „In dieser Situation erweisen sich Gewerkschaften als besonders wertvoll, gerade auch für Frauen“, betonte Nutzenberger. Denn: ver.di setzt sich als Dienstleistungsgewerkschaft und als Gewerkschaft mehrheitlich weiblicher Mitglieder stark für eine bessere Bezahlung in frauendominierten Berufen wie in der Pflege, in sozialen Diensten oder dem Handel ein. ver.di kämpft für eine Stärkung der Tarifbindung, höhere Mindestlöhne und die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
    Der Equal Pay Day mache erneut eine große Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern sichtbar: Frauen verdienten in Deutschland 19 Prozent weniger als Männer. Das sei zwar etwas weniger als in den Jahren zuvor. „Aber Deutschland ist trauriger Meister beim schlechten Bezahlen von weiblichen Beschäftigten“, so die Gewerkschafterin. „In Deutschland ist der Gender Pay Gap deutlich höher als im EU-Durchschnitt. Unser Ziel ist, dass die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen geschlossen wird, und dass bessere Arbeitszeitregelungen geschaffen werden, die eine gerechtere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern ermöglichen.“

    DGB fordert: „Bei der Entgeltgleichheit am Ball bleiben"

    Laut Statistischem Bundesamt hat sich der Gender Pay Gap zwar jetzt um ein Prozent auf 18 Prozent verringert. Doch das ist laut DGB eine Folge der Coronakrise. Der DGB fordert: Die Politik müsse am Ball bleiben, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen weiter zu verringern.

    Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte dazu am 10. März 2021: „Wie so vieles in dieser Pandemie ist auch der Rückgang des Gender Pay Gap um einen Prozentpunkt ein spezieller Effekt für das Jahr 2020: Zur Bewältigung der Krise haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitsgeld erhalten, das allerdings nicht in die Berechnung der Entgeltlücke einfließt, und die Einkommensentwicklung gerade bei Männern besonders gebremst hat. Daher kann uns die aktuelle Zahl von 18 Prozent nicht optimistisch stimmen, sondern muss uns herausfordern, gerade jetzt in Sachen Entgeltgleichheit am Ball zu bleiben – mit gesetzlichen Regelungen, die Unternehmen zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Entgeltpraxis verpflichten, mit Arbeitszeiten, die sich im Sinne der Beschäftigten anpassen lassen, mit besseren Angeboten zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen, die dem Bedarf entsprechen, und mit der Aufwertung frauendominierter Tätigkeiten, auch durch verbesserte Bedingungen für die Tarifbindung.“

    Das Entgelttransparenzgesetz reicht so nicht – die Politik muss nachsteuern

    Ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit ist Transparenz beim Entgelt, momentan festgeschrieben im Entgelttransparenzgesetz. Doch das ist noch verbesserungsbedürftig. Laut Entgelttransparenzgesetz haben Frauen einen Anspruch auf Entgelttransparenz in Betrieben mit mindestens 200 Angestellten, wenn es mindestens sechs Arbeitnehmer in der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts gibt. Der DGB forderte allerdings bereits am 25. Januar 2019, das Entgelttransparenzgesetz müsse verbindlicher ausgestaltet werden. So bliebe die Lohngerechtigkeit von Männern und Frauen noch in weiter Ferne, denn habe ein Unternehmen weniger als 200 Mitarbeiter*innen, sei es gar nicht erst auskunftspflichtig. Eine WSI Analyse zeige zudem, selbst dort, wo Entgelttransparenz gelte, sähen erschreckend wenige Unternehmen Handlungsbedarf. Der DGB fordert: „Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, verbindliche Prüfverfahren, Sanktionen einbauen!“

    Deutscher Frauenrat fordert wirksame gesetzliche Regelungen

    Gleichen Lohn für gleiche Arbeit und dazu Verbesserungen beim Entgelttransparenzgesetz fordert auch der Deutsche Frauenrat. Er ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die größte Frauenlobby Deutschlands. Ihm gehören auch die DGB-Frauen an.

    Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutsche Frauenrat sagte anlässlich des Equal-Pay-Days in diesem Jahr: „Immer noch ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern erschreckend hoch. Wir brauchen dringend wirksame gesetzliche Regelungen. Der Deutsche Frauenrat fordert daher, das Entgelttransparenzgesetz zu einem wirkungsvollen Lohngerechtigkeitsgesetz weiterzuentwickeln.“

    Mit einem solchen Gesetz müssten Unternehmen verpflichtet werden, Gehaltsstrukturen regelmäßig mit zertifizierten betrieblichen Prüfverfahren und gesetzlich zertifizierten Instrumenten zu untersuchen und darüber zu berichten. Das Gesetz müsse zudem mit einem vereinfachten Auskunftsverfahren und stärkerer Aussagekraft weiterentwickelt werden. Dazu gehörten laut Deutschem Frauenrat das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt sowie alle Entgeltbestandteile und ein Vergleich über die eigene Entgeltgruppe hinaus. Aufgedeckte Entgeltungleichheiten müssten für alle Betroffenen beseitigt werden. Entscheidend sei auch, dass der Gesetzgeber wirksame Sanktionen einführt, sollten Unternehmen ihren Pflichten nicht nachkommen.

    „Darüber hinaus muss die Politik für bessere Rahmenbedingungen für vollzeitnahe Erwerbsarbeit, ein Rückkehrrecht zur früheren Arbeitszeit für alle, eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit und eine Aufwertung der sozialen Berufe sorgen. Nur so beseitigen wird die ganze Lohnlücke nachhaltig!“, sagte Susanne Kahl-Passoth weiter.

     

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