Wichtiges Zeichen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen erhöht

03.12.2020

3. Dezember 2020 | Heute ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Dieser Tag wurde 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um weltweit das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und den Einsatz für ihre Rechte zu fördern. ver.di setzt sich seit vielen Jahren für eine diskriminierungsfreie, inklusive Gesellschaft ein. Am 29. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen, kurz Behinderten-Pauschbetragsgesetz, verabschiedet. Längst überfällig, wie ver.di findet. Die Gewerkschaft hatte die Anhebung der Behinderten-Pauschbeträge bereits seit Langem gefordert.

Seit 1975 waren die Pauschbeträge aber nicht mehr verändert worden. Während andere Pauschbeträge stetig angepasst wurden, mussten Menschen mit Behinderungen aufwändig Einzelnachweise führen, wenn sie behinderungsbedingte Mehrkosten über die Pauschbeträge hinaus von der Steuer absetzen wollten. Das Gesetz ist ein wichtiges Zeichen für die rund 10 Millionen Menschen mit Behinderungen und circa 1,7 Millionen Pflegebedürftigen bundesweit, findet ver.di. Ziel der Maßnahmen ist die Vereinfachungsfunktion des Behinderten-Pauschbetrags und des Pflege-Pauschbetrags sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag mit dem Sozialrecht in Einklang zu bringen.

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