Antiquierte Moral steht Vielfalt im Weg

31.05.2022

Berlin 31.05.2022 | Heute feiert der Deutsche Diversity Tag sein 10. Jubiläum und steht unter dem Motto  „Let's celebrate Diversity“, lasst uns die Vielfalt feiern. Initiiert wird der bundesweite Aktionstag vom Verein „Charta der Vielfalt“. Er schaut auf die Vielfalt und den Abbau von Diskriminierung in deutschen Unternehmen. Mittlerweile haben mehr als 4.500 Unternehmen und Organisationen die „Charta der Vielfalt“ unterzeichnet – unter ihnen auch die Bundeswehr. Doch dass nicht überall Vielfalt drin steckt, wo auch Vielfalt drauf steht, zeigt der jüngste Fall der transgender Bundeswehrkommandeurin Anastasia Biefang. 

Die Bundeswehr zählt mit mehr als 250.000 Mitarbeiter*innen, darunter auch viele ver.di-Mitglieder, zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Dabei gibt sie sich besonders offen und vorurteilsfrei und betont immer wieder, sie sei ein Spiegel der deutschen Gesellschaft. Der Fall der hochrangigen Bundeswehr-Offizierin stellt diesen Anspruch jedoch in Frage.

 
Die Bundeswehr zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, sie ist auch Anastasia Biefangs (re. im Bild) Arbeitgeberin


Biefang hatte 2019 in ihrem privaten Dating-Profil auf Tinder geschrieben, sie führe „eine offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“. Dafür erhielt sie von ihrem Vorgesetzten einen Verweis. Das Truppendienstgericht unterstellte ihr außerdem einen „Mangel an charakterlicher Integrität“. Ein Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun am 25. Mai billigte und mit einer „außer­dienstlichen Wohl­verhaltens­pflicht“ für Soldat*innen in einer besonders hervor­gehobenen dienstlichen Stellung begründete.

Klare Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung

Kritik am Urteil kommt nicht nur von Politiker*innen der Ampel-Parteien und dem queeren Bundeswehrverband. Auch in eher konservativen Medien wird das Gerichtsurteil skandalisiert. Biefang selbst moniert, dass die Wohl­verhaltens­pflicht im Soldaten­gesetz so unbestimmt sei, dass jeder Vorgesetzte nach seinen Moral­maßstäben urteilen könne. Das öffne Tür und Tor für Diskriminierung und Verfolgung, warnt Biefang. 

Das Urteil ist nicht nur eine Absage an jegliche Vielfalt, es ist ebenso eine Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und der unbedingte Anlass, Änderungen im Soldatengesetz vorzunehmen. Es muss eine juristische Grundlage geschaffen werden, die die persönliche Freiheit und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung für Soldat*innen ermöglicht und echte Vielfalt erlaubt. Die Bundeswehr sollte die Kritik nun zum Anlass nehmen und tatsächlich mal einen tiefen Blick in den Spiegel werfen.

Text: Rita Schuhmacher 

 

Vor Ort

Sie wollen mal mit ver.di-Leuten reden? Fragen stellen oder reinschnuppern? Finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Interaktive Karte Ansprechpartner finden

Newsletter

Sie wollen informiert bleiben? Dann registrieren Sie sich und erhalten Sie Ihren persönlichen Newsletter mit allen News und Infos zu unseren Aktionen und Kampagnen.

Informiert sein Jetzt abonnieren