PPR 2.0: Durchbruch für bedarfsgerechte Personalausstattung in der Krankenpflege

14.01.2020

Berlin, 14. Januar 2020 – Nach zwei Jahrzehnten verfehlter Gesundheitspolitik hat ver.di einen wichtigen Durchbruch geschafft: Zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) wurde ein Instrument zur Personalbemessung für die Pflege auf Grundlage der Pflegepersonalregelung (PPR) entwickelt – abgekürzt PPR 2.0 – und heute vorgestellt. ver.di erwartet, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Vorschlag aufnimmt und der Gesetzgeber ihn zügig verpflichtend und bundesweit einheitlich einführt. Der bundesweite ver.di-Personalcheck von 2013 und die ver.di-Aktion „Das Soll ist voll“ von 2017 haben gezeigt: Allein in der Pflege sind rund 80.000 zusätzliche Fachkräfte nötig. Deshalb streitet ver.di schon lange für mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern.

 
Damit die Krankenhäuser kein Fall für die Notaufnahme werden, muss das Personal entlastet werden


PPR 2.0

Die von ver.di, der DKG und dem DPR entwickelte PPR 2.0 ist ein Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegebedarfs und der Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus. ver.di hat die Pflegepersonalregelung (PPR) von 1992 auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt. Ein Probelauf der PPR 2.0 in 44 Krankenhäusern hat ergeben, dass sie in der Praxis handhabbar und umsetzbar ist. „Als Beschäftigte der Charité und als ver.di-Aktive kämpfe ich schon seit Jahren für eine Pflegepersonalbemessung, die sich am Bedarf der Patienten orientiert. Mit der PPR 2.0, als Übergangslösung, gehen wir für alle Normalstationen einen wichtigen, ja sogar großen Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dana Lützkendorf, Krankenpflegerin an der Berliner Charité und für ver.di an den Verhandlungen beteiligt.

Damit die Entlastung im Pflegealltag auf den Stationen und in den Bereichen auch tatsächlich ankommt, wurden Eckpunkte zur Umsetzung vereinbart. Sie setzen den Rahmen für die Personalbesetzung der Pflege in den Stationen und Bereichen und für einen Dienstplan, der eine bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen unter Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte sichert. Jedes Krankenhaus muss ein Ausfallkonzept haben, mit dem die Regelbesetzung eingehalten und Überlastung verhindert wird.

Deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich

Die vollständige Umsetzung wird deutlich mehr Pflegepersonal erfordern, weshalb es Übergangsregelungen geben wird. Festgelegt werden muss noch, bis wann die PPR 2.0 zu 100 Prozent umgesetzt sein muss. ver.di plädiert für einen Stufenplan, der verbindlich umgesetzt werden muss. Zu einer konkreten Ausgestaltung war die DKG aber noch nicht bereit. Klar ist: Um Pflegefachkräfte im Krankenhaus zu halten und neue zu gewinnen, braucht es klare Perspektiven.

 

„Die PPR 2.0 ist ein wichtiges Signal, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und im Beruf zu halten. Denn damit wird der Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, Überlastung und Fachkräftemangel durchbrochen.“

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand

Die „alte“ PPR sah keine Berechnung für den Nachtdienst vor. ver.di hat bei der Weiterentwicklung der PPR 2.0 darauf gedrängt, dass diese Leerstelle durch Mindestvorgaben für alle bettenführenden Stationen und Arbeitsbereiche gefüllt wird. Die Eckpunkte zur Umsetzung sehen deshalb eine personelle Regelbesetzung von grundsätzlich zwei Pflegepersonen im Nachtdienst vor, davon muss mindestens eine eine Pflegefachkraft sein. Ausnahmen gibt es nur für kleinere Stationen.

„Die PPR 2.0 ist ein wichtiges Signal, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und im Beruf zu halten. Denn damit wird der Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, Überlastung und Fachkräftemangel durchbrochen. Diesen Erfolg haben wir unseren vielen Kämpfen in den Betrieben und Aktionen auf der Straße zu verdanken. Mit viel Ausdauer haben sich die Beschäftigten Respekt verschafft. Bis die Entlastung im Alltag ankommt, machen wir weiter“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.

Für die weitere Ausgestaltung bis zur Inkraftsetzung muss jetzt zügig eine Regierungskommission gebildet werden, in der neben ver.di, dem DPR und der DKG auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die medizinischen Fachgesellschaften und weitere Expert*innen vertreten sind. Die PPR 2.0 soll noch in dieser Legislaturperiode, also vor der Bundestagswahl 2021, verpflichtend und bundesweit einheitlich eingeführt werden.