Berlin 17. September 2020 – ver.di hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einen wichtigen Schritt in Richtung eines flächendeckenden Tarifvertrags in der Altenpflege getan. Beide Seiten einigten sich auf ein vorläufiges Tarifergebnis, das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, auf die gesamte Pflegebranche erstreckt werden soll. Der Tarifvertrag soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten.
Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass examinierte Altenpflegekräfte ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten dann mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. „Das ist ein ordentliches Mindestniveau, das bessere Tarifverträge selbstverständlich unberührt lässt“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist, nach Abschluss der Verhandlungen. Außer auf die neuen Stundenlöhne haben sich ver.di und BVAP auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.
„Wir, die Tarifparteien, kommen unserer Verantwortung nach“, so Sylvia Bühler. Die politische Entscheidung, die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu überlassen, habe einen Verfall der Löhne verursacht. „Heute ist die Altenpflege der Mangelberuf schlechthin. Mit einem Tarifvertrag, der bei der Bezahlung aller Altenpflegerinnen und Altenpfleger ein Mindestniveau sichert, indem er über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Pflegebranche erstreckt wird, soll der Beruf wieder attraktiver werden“, sagt Bühler.
„Die Altenpflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur so werden sich in Zukunft genug Menschen für diesen so wichtigen und wunderbaren Beruf finden.“
Anders als beim Pflegemindestlohn sieht das Verhandlungsergebnis von Anfang an in Ost- und Westdeutschland die gleiche Bezahlung vor. „Zum 30. Jahrestag der Vereinigung Deutschlands wollen wir auf keinen Fall eine schlechtere Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen im Osten zulassen“, so Bühler. Nicht durchsetzbar gewesen sei hingegen die Einbeziehung von Beschäftigten über den Geltungsbereich der Pflegemindestlohnverordnung hinaus. „Das ist ein großer Wermutstropfen, denn die Beschäftigten in Technik, Reinigung und anderen Bereichen sind ebenfalls unerlässlich.“
Bühler ruft die kommerziellen Pflegeunternehmen auf, ihren Widerstand gegen einen flächendeckenden Tarifvertrag endlich aufzugeben. „Die Altenpflege braucht gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Nur so werden sich in Zukunft genug Menschen für diesen so wichtigen und wunderbaren Beruf finden“, betont die Gewerkschafterin. „Wer eine gute Pflege will, muss jetzt mitziehen.“
Für die Mitgliedsunternehmen des BVAP haben sich ver.di und der Arbeitgeberverband zudem auf einen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt, der allerdings nicht erstreckt werden kann. Ab Anfang kommenden Jahres sieht dieser Tarifvertrag je nach Ausbildungsjahr eine Vergütung zwischen 1.100 und 1.250 Euro monatlich vor. Im September 2022 steigen diese Beträge auf 1.250 bis 1.400 Euro. Hinzu kommen Regelungen zu Einsätzen vor und nach Unterrichtsphasen und Zuschlägen sowie eine Jahressonderzahlung, freie Tage zur Prüfungsvorbereitung und 28 Urlaubstage im Jahr.
Sie wollen mal mit ver.di-Leuten reden? Fragen stellen oder reinschnuppern? Finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Interaktive Karte Ansprechpartner finden