Der Mindestlohn - ein historischer Erfolg der Gewerkschaften
Lange hat er gedauert, der zähe Einsatz der Gewerkschaften für einen allgemeinen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es ihn – und seitdem wurde er bereits zweimal erhöht. Seit dem 1. Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro.
Manko: die Ausnahmen vom Mindestlohn
Langzeitarbeitslose sollen in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung geringer bezahlt werden können, ebenso Jugendliche unter 18 Jahren. Arbeitgeber von Saisonarbeiter/innen und Erntehelfer/innen sollen Wohnung und Verpflegung mit einberechnen dürfen. Pflichtpraktika waren ohnehin vom Mindestlohn ausgenommen, für freiwillige Praktika soll er jetzt erst nach drei Monaten fällig werden.
„Die Ausnahmen treffen ausgerechnet die Schwächsten am Arbeitsmarkt. Damit werden Millionen Beschäftigte weiterhin der Willkür von Hungerlöhnen ausgeliefert", kritisiert Frank Bsirske. Hier werden sich die Gewerkschaften weiter stark machen, ebenso wie für stetige Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns. Über die Anhebung berät alle zwei Jahre eine Mindestlohnkommission.
Ohne den gesetzlichen Mindestlohn wäre der Niedriglohnsektor in Deutschland noch größer, als er ohnehin schon ist. „Es ist ein historischer Fortschritt und großer Erfolg der Gewerkschaften, dass fünf Millionen Menschen jetzt ein Anrecht auf höhere Löhne haben", sagte Frank Bsirske seinerzeit zur Einführug des Mindestlohns. 2006 hatten ver.di und die Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) die Initiative Mindestlohn gegründet.
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