Tarifpolitik – der Tarifvertrag einfach erklärt

Was ist das, gute Tarifpolitik? Tarifverhandlungen für die Mitglieder zu führen, ist Kernaufgabe von ver.di. Ziel eines Tarifvertrags sind gute Arbeitsbedingungen und passende Einkommen, denn Arbeit hat ihre Würde, Arbeit hat ihren Preis.

27.06.2023

INHALT

 

Mit Tarifvertrag gibt es im Durchschnitt 11 % mehr Lohn

Mit einem Tarifvertrag ist mehr für dich drin. Du verdienst mehr als das Minimum – und zwar so:

Wer nach Tarif bezahlt wird, verdient in aller Regel deutlich mehr Geld als Beschäftigte, die sich lediglich auf gesetzliche Minimalregelungen verlassen. Mit Tarifvertrag müssen Beschäftigte im Schnitt 54 Minuten weniger pro Woche arbeiten. Und sie verdienen 11 Prozent mehr als jemand, der in einem vergleichbaren Unternehmen ohne Tarifbindung arbeitet.  Aber das ist nur ein Vorteil. Ein Tarifvertrag schafft auch Sicherheit, denn er schützt dich vor willkürlichen Änderungen durch deinen Arbeitgeber. Sind Arbeitszeit, Urlaub und Gehalt durch Tarifverträge geregelt, kann der Arbeitgeber dir nicht einfach per Änderungskündigung neue Bedingungen aufzwingen.

 

Tarifverträge schützen dich vor Benachteiligungen

Mit einem Tarifvertrag ist mehr für ich drin
© ver.di
Mit einem Tarifvertrag ist mehr für ich drin

Ein Blick in den Tarifvertrag und du weißt, was dir zusteht. Nur so wird Bezahlung nicht nach Gutdünken, Geschlecht, Sympathie oder bloß durch dein Verhandlungsgeschick entschieden. Aber selbst, wenn du gut verhandelst und Gehalt und Urlaub stimmen, sind noch viele weitere Dinge wichtig für einen guten Arbeitsplatz, auf die du als Einzelne/r im Betrieb keinen Einfluss hast. Tarifverträge schützen dich also vor Benachteiligungen und sorgen für Arbeitsbedingungen, die weit über die Regelungen deines Arbeitsvertrags weit hinausgehen.

 

Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen – warum ver.di mit dir noch stärker wird

Das Prinzip ist so einfach wie schlüssig: Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto wirkungsvoller kann sie die Interessen der Beschäftigten vertreten. Ist niemand in der Gewerkschaft, könnten die Arbeitgeber einseitig diktieren. Deswegen kommt es auf jedes einzelne Mitglied an, auch auf dich! Übrigens: Inzwischen können die Gewerkschaften auch immer öfter Vorteile wie zum Beispiel mehr freie Tage für ihre Mitglieder im Tarifvertrag verankern, denn die Gewerkschaftsmitglieder sind es, die Tarifverträge ermöglichen und durchsetzen.

Du kannst dich aktiv beteiligen. Sei dabei, wenn es darum geht, weitere Kolleginnen und Kollegen für unsere Ziele zu gewinnen, stelle dich Diskussionen in Betrieben und Dienststellen – oder mach dich mit unseren Seminaren fit für die Interessenvertretung.

Du bestimmst von Anfang an mit: Was bei Tarifverhandlungen gefordert werden soll, diskutieren die in ver.di organisierten Kolleg*innen in den Betrieben und Dienststellen. Danach geht ver.di für euch in die Verhandlung – auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern. Geht es am Verhandlungstisch nicht mehr weiter und müssen Du und Deine Kolleg*innen streiken, um die Forderungen durchzusetzen, kümmert sich ver.di um das Rechtliche – und zahlt ihren Mitgliedern aus der Streikkasse eine Unterstützung. Und natürlich bieten wir Informationen und Beratung zu allen weiteren Themen der Arbeitswelt. Seminare zu Tarifpolitik und Tarifrecht gibt’s übrigens auch schon für die ver.di Jugend.

 

Tarifverträge machen deine Zukunft planbar

weil Gehälter, Lohnsteigerungen, aber auch Standards bei den Arbeitsbedingungen für die Tariflaufzeit festgeschrieben sind. Und dazu kannst du Dich darauf verlassen, dass am Ende der Tariflaufzeit auf dieser Basis neu verhandelt wird. Auch in Zeiten betrieblicher Krisen kannst du darauf zählen, dass Deine Gewerkschaft Dich schützt und Deine Rechte und Interessen wirkungsvoll vertritt.

 

Tarifverträge sind rechtlich bindend

Tarifverträge sind ebenso wie Dein Arbeitsvertrag rechtlich bindend. Verstößt der Arbeitgeber gegen seine tarifvertraglichen Verpflichtungen, können diese vor Gericht eingeklagt werden – genauso wie bei Verletzung deines individuellen Arbeitsvertrags.

 

Kurz gesagt: Das regelt ein Tarifvertrag …

Arbeitsbedingungen und -zeiten:

Zum Beispiel mehr Urlaub, keine Willkür des Arbeitgebers, klare Regelungen bei Probezeiten und Kündigungsfristen, altersgerechtes Arbeiten, betrieblicher Gesundheitsschutz, Sicherheit, Heimarbeitsmöglichkeiten

 

Löhne und Gehälter:

Zum Beispiel mehr Geld, dazu Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenaufschläge, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung

 

Aus- und Weiterbildung:

Zum Beispiel Qualität der Ausbildung, Ausbildungsvergütung, Übernahme nach der Ausbildung, verbriefter Anspruch auf Weiterbildung

 

Digitalisierung, Automatisierung und Einsatz von KI:

Zum Beispiel sichere Arbeitsplätze, Qualifizierung, Datenschutz, Beteiligung am Automatisierungsprozess (Informationspflicht), Ausgleichsgeld für Versetzung

 

Deine Arbeit ist mehr wert, als es der Tarifvertrag vorsieht?

Kein Problem! Du kannst auch mit Tarifvertrag jederzeit noch bessere Bedingungen für Dich aushandeln. Aber wo immer dich Dein Arbeitsvertrag schlechter stellen würde, gelten automatisch die besseren Bedingungen des Tarifvertrags.

 

 

Drei Beispiele für gute Tarifverträge

Ryanair
© Ivan Mihajlovic/Unsplash

Ryanair - Fluggesellschaft (2019)

Ein Monatsgehalt von 1.000 Euro brutto für eine Vollzeit-Tätigkeit? Für manche Flugbegleiter*innen des irischen Billiganbieters Ryanair in Deutschland war das wegen saisonaler Schwankungen und fehlender Flugstundengarantie bittere Realität. Deutschen Kündigungsschutz gab es für sie nicht, und im Krankheitsfall drohte ihnen Entgeltabzug statt Lohnfortzahlung. All das änderte sich, als ver.di nach langwierigen Verhandlungen erstmals Tarifverträge und deutsches Arbeitsrecht bei Ryanair durchsetzte. Erreicht wurde von den vielen Kolleg*innen, die sich für diese Auseinandersetzung bei ver.di organisiert haben, unter anderem eine Anhebung des Grundgehalts um 600 Euro sowie weitere Entgeltsteigerungen von bis zu 250 Euro. Außerdem ist nun die Anwendung des deutschen Kündigungsschutzes sichergestellt, genauso wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

DHL
© Cristi Ursea/Unsplash

Deutsche Post – Logistik (2019)

Unterschiedliche Bezahlung bei gleicher Arbeit – gelebter Alltag bei der Deutschen Post AG, seit 2015 die Regionalgesellschaften für die Paketzustellung gegründet wurden. Seitdem ist es ver.di gelungen, viele neue Mitglieder in den Gesellschaften zu gewinnen, die sich gemeinsam gegen diese Ungerechtigkeit wehren wollten. Zum 1. Juli 2019 wurde die Überleitung der rund 13.000 Beschäftigten in die Haustarifverträge der Deutschen Post AG nach monatelangen Auseinandersetzungen erkämpft. Die Spaltung der Belegschaft in zwei Klassen ist damit beendet, das Tarifentgelt für Beschäftigte der Regionalgesellschaften gesichert. Überdies wurden die Fremdvergabe von Zustellbezirken bis Ende 2020 und betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2022 ausgeschlossen.

Container
© Pat Whelen/Unsplash

Eurogate – Containerumschlag (2018)

Stell Dir vor, du kommst zur Arbeit und erfährst, dass dein Job ab sofort von einer aus Indien ferngesteuerten Maschine gemacht wird – ein Schreckensszenario, das in manchen Branchen nicht mehr Science Fiction, sondern Realität ist. In Containerhäfen etwa sind viele Arbeitsplätze durch Automatisierungsprozesse bedroht. Damit die Beschäftigten dennoch nicht von abrupten Neuerungen überrumpelt werden können, hat ver.di mit Europas führender Containerterminal-Gruppe Eurogate den „Tarifvertrag Zukunft“ abgeschlossen. Er stellt sicher, dass die Belegschaft frühzeitig über entsprechende Planungen informiert wird und dass die Digitalisierung der Arbeitsplätze sozialverträglich abläuft. Außerdem verbietet er das Outsourcing der Fernsteuerung von Containerbrücken ins Ausland, wie es zum Beispiel in Australien praktiziert wird.

Tarifverhandlungen sind Kerngeschäft einer Gewerkschaft

Tarifpolitik einfach erklärt
© ver.di

1873 - erster Tarifvertrag

Arbeit hat ihre Würde, Arbeit hat ihren Preis. Deshalb ist die Interessenvertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das erklärte Ziel von Gewerkschaften wie ver.di. Es war der Verband der Deutschen Buchdrucker, eine Vorläuferorganisation von ver.di, der 1873 den ersten Tarifvertrag in Deutschland überhaupt durchsetzte. Damals kämpften die Kolleg*innen um eine Begrenzung der unerträglich langen Arbeitszeiten und für eine Pausenregelung: „Die tägliche Arbeitszeit ist eine zehnstündige, incl. eine Viertelstunde Frühstück und eine Viertelstunde Vesper", heißt es in dem damaligen Vertrag. Tarifverträge sind bis heute ein hohes, schwer erkämpftes Gut.

 

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Lohn- und Gehaltstarifverträge legen die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen fest. Rahmentarifverträge beschreiben die Tätigkeiten und Qualifikationen für die verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen. Manteltarifverträge regeln die übrigen Arbeitsbedingungen, etwa die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch. Sie haben in der Regel längere Laufzeiten als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Während Branchen- oder Flächentarifverträge für ganze Wirtschaftszweige gelten (jedes Unternehmen, das Teil eines Verbands ist, kann beitreten, muss aber nicht), werden Firmen- oder Haustarifverträge zwischen der Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen geschlossen. Von einem Anerkennungstarifvertrag spricht man, wenn in einem Haustarifvertrag die Inhalte des Flächentarifvertrags übernommen werden.

 

Große Gewerkschaft vs. Spartengewerkschaft

Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Grundrecht, das sich direkt aus dem Grundgesetz ergibt: Artikel 9 sichert die so genannte Koalitionsfreiheit. Beschäftigte können frei entscheiden, ob sie sich einer berufsspezifischen oder einer branchenübergreifenden Gewerkschaft anschließen und wen sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen betrauen. Spartengewerkschaften spezialisieren sich auf die Belange der jeweiligen Berufsgruppe, während ver.di als Einheitsgewerkschaft das Prinzip Ein Betrieb-eine Gewerkschaft vertritt und immer das große Ganze im Blick behält. So wird ausgeschlossen, dass Kolleg*innen gegeneinander ausgespielt werden. Gemäß dem Tarifeinheitsgesetz von 2015 hat nur die jeweils mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb das Recht zum Abschluss eines Tarifvertrags. So sollen Betriebe davor bewahrt werden, innerhalb ihrer Belegschaft unterschiedliche Regelungen anwenden zu müssen.

 

Kleines Begriffslexikon

Dass den Tarifparteien – also Arbeitgebern und Gewerkschaften – bei ihren Verhandlungen niemand reinreden darf, auch nicht der Staat, garantiert die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie. Allerdings kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären, wenn die Tarifvertragsparteien dies gemeinsam beantragen und es im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Ebenfalls im Grundgesetz verankert ist die Koalitionsfreiheit, die das Recht der Beschäftigten und der Arbeitgeber bezeichnet, Verbände zu gründen und sich diesen anzuschließen – oder ihnen fernzubleiben.

Kommen die Tarifparteien zu keiner Einigung, ist der Arbeitskampf ein legitimes Mittel, um gewerkschaftlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Dazu gehört der Streik, dem in der Regel eine Urabstimmung vorausgeht. Bei streitigen Verhandlungen können die Tarifparteien außerdem eine Schlichtung anrufen und eine paritätisch besetzte Kommission bilden, die ein oder zwei unparteiische Vorsitzende leiten. Während der Laufzeit eines Tarifvertrags gilt dagegen die Friedenspflicht, also der Verzicht auf Arbeitskampfmaßnahmen. Das Günstigkeitsprinzip wiederum schreibt vor, dass vom Tarifvertrag abweichende Abmachungen nur zulässig sind, wenn sie zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ausfallen.

 

Tarifverträge der Zukunft

Mein Arbeitsplatz verändert sich, mein Tarifvertrag wird das berücksichtigen.
© ver.di
Mein Arbeitsplatz verändert sich, mein Tarifvertrag wird das berücksichtigen.

Auch die digitalisierte Arbeitswelt braucht Tarifverträge

Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz revolutionieren die Arbeitswelt. Sie bieten Chancen wie räumliche und zeitliche Flexibilität, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Entlastung von monotonen, physisch anstrengenden Tätigkeiten – und schaffen neue Berufe und Aufgaben, gerade in den Bereichen Telekommunikation, IT, Medien und Finanzwirtschaft. Sie bergen allerdings auch erhebliche Risiken: Verlust von Arbeitsplätzen, räumliche und zeitliche Entgrenzung der Arbeit, permanenter Leistungsdruck und lückenlose Leistungskontrolle, Auflösung sicherer Beschäftigungsverhältnisse. Hinzu kommt, dass die Branchen, die von Arbeitsplatzverlusten betroffenen sind, andere sind als jene, in denen neue Jobs entstehen werden. Laut einer Studie der Bundesagentur für Arbeit werden vor allem im Einzelhandel, in der Logistik und in der öffentlichen Verwaltung Jobs verloren gehen, während in den Bereichen Erziehung, Bildung und Pflege neue entstehen. Was die Frage aufwirft, wie diese Veränderungen sozial verträglich bewältigt werden können. Hierzu gehören unbedingt auch Tarifverträge, die solche Umwälzungen der Arbeitswelt sinnvoll und sozial regeln.

 

Was müssen Tarifverträge der Zukunft leisten

* Tarifverträge helfen, die Arbeit der Zukunft sozial und fair zu gestalten: durch Verpflichtung der Betriebe zu Aus- und Weiterbildung, durch Arbeitsplatz- und Standortgarantien.

* Sie müssen neuen Arbeitszeitmodellen, agilen Arbeitsprozessen und einer zeitgemäßen Work-Life-Balance Rechnung tragen. Dazu gehört auch eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung (z. B. Modell RV 80, reduzierte Vollzeit, 80 Prozent) und das Ermöglichen der Pflege von Angehörigen.

* Arbeitnehmerdatenschutz sicherstellen! Überwachung, Kontrolle und Bespitzelung von Beschäftigten ist in der digitalen Welt nur allzu leicht. Von den Überwachungskameras bei Lidl bis zur Scanner-Kontrolle der Picker bei Amazon: Solche Auswüchse in Richtung „gläserne Mitarbeiter/innen“ müssen verhindert werden.

 

Tarifbindung: So geht's

Für Tarifverträge sticht ver.di in See, geht ver.di in die Luft und bleibt trotzdem am Boden. In Zeiten veränderter Arbeitswelten und Unionbusting schließt ver.di immer wieder gute und wegweisende Tarifverträge ab.

Tarifverträge schützen

Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen? Gibt es mit einem Tarifvertrag.
© ver.di

Sind Tarifverträge nicht unnötige Bürokratie?

Du findest Tarifverträge kompliziert, veraltet und langweilig? Zugegeben: kompliziert können sie manchmal schon sein, aber „veraltet und langweilig“ sind sie sicher nicht – sie regeln nämlich den beruflichen Alltag Millionen Beschäftigter. Tag für Tag und weit über das Gehalt hinaus.

Tarifverträge schützen und verändern die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zum Positiven. Das Hauptinteresse von Unternehmen ist nun mal seit jeher die Gewinnmaximierung – und dabei rückt die faire Behandlung der Beschäftigten häufig in den Hintergrund. Außerdem stellen Tarifverträge sicher, dass alle für die gleiche gute Arbeit die gleiche gute Bezahlung bekommen.

 

Schaden Tarifverträge den Arbeitgebern?

Nein. Tarifverträge wurden von Gewerkschaften hart erkämpft, aber das Prinzip der Tarifpartnerschaft hat sich auch für die Arbeitgeber bewährt. Auch die Arbeitgeber profitieren von verlässlichen Kalkulationsgrundlagen für die Gehälter sowie von einheitlichen Rahmenbedingungen bei Arbeits- und Urlaubszeiten. In Gewerkschaften haben die Arbeitgeber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen verlässlichen Ansprechpartner, der bei der Lösungsfindung hilft und mit den Beschäftigten das Unternehmen in sichere Fahrwasser bringt.

 

Warum sind Tarifverträge dann nicht selbstverständlich?

Leider sehen nicht alle Arbeitgeber die gemeinsamen Vorteile. Auch wenn es gute Gründe für Tarifverträge gibt, sind sie längst nicht mehr überall selbstverständlich. Waren 1995 noch etwa 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen geschützt, so sind es heute nur noch etwas mehr als 50 Prozent. Und dieser Abwärtstrend setzt sich leider fort.

Vor allem Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf Lohndumping fußt, haben kein Interesse an Tarifverträgen. Denn faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen kosten natürlich Geld und erfordern Organisationsaufwand. Immer mehr Arbeitgeber kündigen die bestehenden Tarifverträge und versuchen mit „kreativen“ Arbeitsverträgen auf dem Rücken der Beschäftigten Kosten zu sparen. Und: In vielen neuen Dienstleistungsbereichen, etwa in der Callcenter-Branche, schließen sich Unternehmen bewusst erst gar nicht zu Verbänden zusammen. Damit fehlt den Gewerkschaften der Ansprechpartner für branchenweite Tarifverhandlungen – auch das geht zu Lasten der Beschäftigten, weil dann, wenn auch mit Hilfe der Gewerkschaften, für jeden Betrieb einzeln verhandelt werden muss.

Ein weiterer Grund für den Abwärtstrend bei der Tarifbindung ist, dass viele kleinere und mittelständische Unternehmen glauben, Tarifverträge seien unflexibel. Dabei lassen Tarifverträge Spielräume für flexible betriebsspezifische Lösungen. Sie bieten vor allem einen guten Rahmen, den Beschäftigte und Arbeitgeber individuell ausfüllen können.