Eure mächtige Streikbewegung der letzten Wochen hat Wirkung gezeigt und Bewegung in die Verhandlungen für die Beschäftigten der Länder gebracht. Mit dem Ergebnis schließen wir an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen an und setzen zB auch Aufwertung für studentisch Beschäftigte und soziale Arbeit durch!
Einen heißen Empfang bereiteten allein 10.000 Streikende der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), bevor die Verhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in die entscheidende Runde gingen. In den Tagen davor hatten bundesweit rund 70.000 Kolleg*innen gestreikt und den ver.di-Forderungen Nachdruck verliehen. Die Rahmenbedingungen waren schwierig: Die öffentlichen Kassen seien leer, hieß es von der TdL. Die Arbeitgeber verwiesen auf das Haushaltschaos in Berlin rund um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Dank der Streiks und Protestaktionen konnte nach drei Verhandlungstagen trotz der Widerstände ein Ergebnis erzielt werden, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. „Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Alle Länder-Kolleg*innen erhalten eine sogenannte Inflationsabmilderungsprämie von insgesamt 3.000 Euro. Diese 3.000 Euro sind steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten.
Ab dem 1. November 2024 werden die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht, die zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Praktikant*innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.
Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen.
Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.
Auch bei den von uns aufgerufenen Erwartungen haben wir viel in Bewegung gesetzt.
Neben den bereits bestehenden Regelungen für Bayern und Baden-Württemberg wurde nun auch eine Vereinbarung zum Fahradleasing mit den Ländern abgeschlossen. Beschäftigte können bereits ab Januar 2024 Fahrrad-Leasing in Anspruch nehmen.
Die Einigung soll zeit-und inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen werden.
In den kommenden Wochen wird die Einigung diskutiert und eine Mitgliederbefragung durchgeführt. Informationen dazu folgen in Kürze. Im Anschluss an die Mitgliederbefragung entscheidet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) final. Die BTK öD hat dem Verhandlungsergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt und empfiehlt die Annahme.
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