Übertragung auf Beamt*innenbereich

30.11.2021

Sowohl für ver.di als auch für die Arbeitgeber war die Frage der zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*-innen der Länder und Kommunen sowie die Richter*-innen und Dienstordnungsangestellten ein gesetztes Thema in den Verhandlungen. 

ver.di konnte erreichen, dass die Länder zusagten, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf den  Beamt*innenbereich zu übertragen. Die gesetzgeberische Übertragung der steuerfreien Sonderzahlung auf die aktiven Beamt*innen ist laut der Arbeitgeber bereits in Vorbereitung. Neben der Besoldung erhöhen sich auch die Bezüge der Versorgungsempfänger*-innen zum 1. Dezember