Extra-Zulagen für den Gesundheitsbereich

30.11.2021

Kategorisch abgelehnt haben die Arbeitgeber eine allgemeine Zulage für alle Beschäftigte im Gesundheitswesen. Berufe und Tätigkeiten, die auch an der Versorgung der Patient*innen mitwirken, haben sie willkürlich von den vereinbarten Zulagen ausgeschlossen und wiederum ideologische Gründe dafür ins Feld geführt. Für ver.di ist klar: Arbeit im Krankenhaus ist multiprofessionelle Teamarbeit. Deshalb schmerzt, dass nicht für alle Kolleg*innen im Gesundheitswesen noch was auf die 1.300 Euro und 2,8 Prozent obendrauf kommt.

Erreicht haben wir auf jeden Fall spürbare Erhöhungen bei den Zulagen:

  • So werden an den Uni-Kliniken die Intensiv- und die Infektionszulage jeweils von 90 auf 150 Euro erhöht.
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 150 Euro,
  • die Schichtzulage von 40 auf 60 Euro
  • und die allgemeine Zulage für Pflegekräfte von 125 auf 140 Euro.
  • Außerdem erhalten künftig weitere Berufsgruppen wie zum Beispiel medizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistent*innen, Diätassistent*innen und Physiotherapeut*innen erstmals eine Zulage in Höhe von 70 Euro.

Diese Ausweitung auf Gesundheitsberufe ist ein schöner Teilerfolg. Wir bleiben dran!

Drei Beispiele, was die Erhöhungen konkret ausmachen können:

  • Eine Intensivpflegerin mit einer Eingruppierung in KR 9 Stufe 3 bekommt nach der linearen Erhöhung und Erhöhung der Pflege-, Intensiv- und Wechselschichtzulage ein Monatsgehalt von 4.078,23 Euro und hat damit monatlich ein Plus von 5,67 Prozent oder 218,76 Euro.
  • Ein medizinischer Fachangestellter (MFA) in EG 5 Stufe 6, der ständig Schichtarbeit leistet, bekommt nach der linearen Erhöhung und der Zulage von 70 Euro, der Erhöhung der Zulage für Schichtarbeit künftig 3.360,26 Euro monatlich – ein Plus von 5,59 Prozent oder 177,98 Euro.
  •  Eine Egotherapeutin in EG 6 Stufe 5, die ständig Schichtarbeit leitet, bekommt nach der linearen Erhöhung und der Zulage von 70 Euro, der Erhöhung der Zulage für Schichtarbeit, künftig 3.404,43 Euro monatlich – ein Plus von 5,56 Prozent oder 179,19 Euro.

Diese Zulagen gibt es alle bereits ab 1. Januar 2022.

 

Weitere Rechenbeispiele

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