Geld- und Werttransport: Beschäftigtenbefragung zum Verhandlungsstand

In den Lohn- und Manteltarifverhandlungen für die Beschäftigten bei den Geld- und Werttransporten wurde in der sechsten Verhandlungsrunde ein Verhandlungsstand erzielt, zum dem jetzt die ver.di-Mitglieder unter den Beschäftigten befragt werden
24.11.2024
Geld- und Werttransport: Nach der zweiten Verhandlungsrunde lag noch kein akzeptables Angebot vor. Deshalb wurde wieder gestreikt

Für die rund 10.000 Beschäftigte im Geld- und Werttransport hat ver.di am 22. November in der 6. Verhandlungsrunde mit der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) noch kein Ergebnis, aber einen Verhandlungsstand erzielt. Zu diesem werden jetzt die Mitglieder befragt werden, das hat die ver.di-Bundestarifkommission entschieden.

Der Verhandlungsstand im Detail

Der Verhandlungsstand beinhaltet Lohnerhöhungen, die im Zeitraum von zwei Jahren je nach Bundesland zwischen 5,4 Prozent und 7,12 Prozent liegen sollen. Außerdem soll die in vielen Bundesländern kürzbare Anwesenheitsprämie durch eine fixe jährliche Einmalzahlung ersetzt werden. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen alle Beschäftigten bei der Regelung von 30 Urlaubstagen angekommen sein; je nach Zeiten der Betriebszugehörigkeit können sogar noch weitere zwei Tage hinzukommen. Für Überstundenregelungen wurde ebenfalls binnen 5 Jahren eine bundesweit einheitliche Regelung gefunden.

Der genaue und detaillierte Verhandlungsstand soll in den Betrieben kommuniziert werden. Am 2. Dezember 2024 wird die Mitgliederbefragung starten.

Bei den Geld- und Werttransporten kam es zur Unterstützung der Verhandlungen zuletzt am 11. November ganztägig und bundesweit zu Streiks. Für ver.di geht es bei den Verhandlungen vor allem darum, wann ein bundeseinheitliches Niveau der geforderten Manteltarifthemen, wie Urlaub, Überstundenzuschlagsregelung und die Einmalzahlung erreicht sein wird.

 

Schon in der zweiten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber, statt ein verhandlungsfähiges Angebot, an Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen festhalten wollen. Sie boten lediglich geringe Lohnerhöhungen von 0,36 bis 0,50 Euro im ersten Jahr an. Auch bei den Mantelforderungen gab es kein akzeptables Angebot, da Neuhinzukommende beispielsweise weniger Urlaubstage erhalten sollen. Die dritte Verhandlungsrunde ließen die Arbeitgeber kaum begonnen, gleich wieder platzen.

Wo gestreikt wurde

Die Gewerkschaft rief Beschäftigte des Geld- und Werttransportes erstmals zu einem ganztägigen Streik am 1. Oktober 2024 in allen Bundesländern auf. Einen Tag später setzten Beschäftigte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen den Streik fort. Auch am 17. und 18. Oktober 2024 wurde bundesweit ganztägig gestreikt, parallel zu den seinerzeit gleichzeitig stattfindenden Tarifverhandlungen in München.

Das haben die Beschäftigten und ver.di gefordert

Betreffs des Bundesmanteltarifvertrag sah die ver.di-Forderung vor, alle arbeitstäglich über die 8 Stunden hinaus gehenden Zeiten mit dem Überstundenzuschlag zu vergüten. Des Weiteren wurden ein bundeseinheitliches Urlaubsgeld und ein bundeseinheitliches Weihnachtsgeld jeweils in Höhe eines halben Brutto-Monatsgehalts gefordert. Außerdem sollten alle Beschäftigten einen Urlaubsanspruch von 31 Tagen bezogen auf eine 5-Tage-Woche erhalten, ohne Schlechterstellung der Beschäftigten, die bislang einen Anspruch auf mehr als 31 Urlaubstage haben.

Zum Bundeslohntarifvertrag forderten ver.di und die Beschäftigten im mobilen Bereich eine Erhöhung der Stundenlöhne in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf 23 Euro, in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Hessen auf 22,50 Euro, in Rheinland-Pfalz und im Saarland auf 22 Euro und in Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern auf 21,10 Euro.

Im stationären Bereich wurde eine Erhöhung der Stundenlöhne in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg und Hessen auf 19,50 Euro gefordert, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern auf 18 Euro.

 

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