Berlin, 13. Januar 2021 – Gestützt auf ein Rechtsgutachten fordert ver.di die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheber*innen und Künstler*innen. In einem Brief an das Kanzleramt sowie die zuständigen Ministerien, die eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen müssen, heißt es, der sozialen Funktion des Urheberrechts sei in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen. „Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt. Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich hat in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
In ihrem Gutachten stellt die Professorin fest, dass der deutsche Gesetzgeber sich zwar mehrfach zu einer auch sozialen Funktion des Urheberrechts bekannt hat, es aber bisher unterließ, den Kreativen hinreichend effektive rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Auf den letzten Metern der Verhandlungen zum Urheberrecht müssten Kanzleramt, die Ministerien für Wirtschaft, Justiz und Inneres sowie die Staatsministerin für Kultur und Medien endlich den „Sonntagsreden von Wert und Bedeutung der Künstlerinnen und Künstler auch Taten folgen lassen“, so Schmitz. Das Gutachten der Expertin für kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess zeige, dass es und wie es möglich sei. „Um die Einkommenssituation der Kreativschaffenden dauerhaft zu verbessern, braucht es nur einen kleinen Ruck und ein wenig Mut bei der Umsetzung der europäischen Regelungen zum Urheberrecht für Deutschland.“
ver.di und der Deutsche Journalistenverband (DJV) hatten die Expertin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Caroline Meller-Hannich, ergebnisoffen beauftragt, mögliche Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes im Urheberrecht aufzuzeigen und zu bewerten. In ihrem Gutachten empfiehlt Meller-Hannich ein Modell, mit dem die Verbandsklagebefugnisse von anerkannten Urhebervereinigungen auf die Durchsetzung der angemessenen Vergütung nach den Paragrafen 32 ff. des Urheberrechtsgesetzes erweitert werden.
Das komplette Gutachten zum Nachlesen gibt’s hier
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