Nach einem Jahr Tarifverhandlungen konnte am 12. Oktober 2024 in Berlin ein Tarifabschluss zwischen der der Produktionsallianz Film und Fernsehen und ver.di zusammen mit der Schauspielgewerkschaft BFFS erzielt werden. Der neue Tarifvertrag umfasst Arbeitszeitkürzungen, branchenweiter Altersvorsorge und Gagenerhöhungen – sowie erste Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
„Wir haben uns in der letzten Verhandlungsrunde auf erträglichere Arbeitszeiten in Filmproduktionen geeinigt. Die Begrenzung der Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden, Zuschläge für jede elfte und zwölfte Stunde am Drehtag sowie einen Anspruch auf Arbeitszeitausgleich durch einen vollen bezahlten freien Tag je 20 Drehtage – das alles ist der größte Fortschritt für Filmschaffende seit Jahrzehnten, so ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. Zusammen mit den finanziell wirksamen Vorteilen, durch eine branchenweite betriebliche Altersvorsorge mit vier Prozent Arbeitgeberzuschuss ab nächstem Jahr und zweimaliger Gagenerhöhungen um je 2,5 Prozent könne sich das Paket sehen lassen.
Arbeitszeitregelungen:
Betriebliche Altersvorsorge:
Gagenerhöhungen:
Verbesserungen für Nachwuchsfilme:
Regelungen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI):
Verbesserungen beim E-Casting:
Film- und Fernsehschaffende, die mindestens fünf volle, zusammenhängende Drehtage arbeiten, erwerben einen Anspruch auf 2,5 Stunden arbeitsfreie Zeit sowie 30 Minuten für jeden weiteren zusammenhängenden Drehtag. Diese Zeit wird auf einem Zeitkonto erfasst und kann in einen freien Drehtag von 10 Stunden umgewandelt werden, ohne dass dies andere Ansprüche wie Zuschläge oder Urlaub beeinflusst. Bei 20 zusammenhängenden Drehtagen wird ein freier und bezahlter Tag (Arbeitszeitverkürzungstag, AZV) zwischen dem 2. und 16. Drehtag gewährt. Dieser muss mindestens fünf Tage im Voraus vom Arbeitgeber angekündigt werden. Die Regelung gilt auch für weitere Gruppen von jeweils 20 Drehtagen (also bei 40, 60, 80 etc. Drehtagen).
Zudem wurde eine erweiterte Regelung geschaffen, die auch kürzere Beschäftigungen ab mindestens sechs Tagen umfasst. Diese erhalten anteilige Gutschriften auf das Zeitkonto. Wer mindestens 20 Drehtage arbeitet, bekommt einen freien Tag innerhalb der ersten drei Drehwochen, was in der Regel zu einer Viertagewoche pro Monat führt. Bei kürzeren Einsätzen werden Zuschläge und anteilige Arbeitszeitverkürzung am Ende der Beschäftigung ausgeglichen und bezahlt.
„Der Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen sowie den Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern, die in den Verhandlungsteams der Tarifparteien über ein Jahr lang mitgearbeitet haben, und vor allem den aktiv an Aktionen beteiligten Filmschaffenden. Nur so konnte dieser Tariferfolg miteinander erreicht werden“, sagte von Fintel abschließend.
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