Pflegemindestlohn steigt um bis zu 13,8 Prozent

ver.di begrüßt die deutliche Anhebung des Pflegemindestlohns. Gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege lassen sich aber nur mit Tarifverträgen erreichen
© Marijan Murat/dpa
Ein Auszubildender zur Pflegefachkraft misst bei einer Heimbewohnerin den Blutdruck
29.08.2023

ver.di begrüßt die aktuelle Empfehlung der Pflegekommission zur Anhebung des Pflegemindestlohns. Die jeweiligen Mindestlöhne für Fachkräfte, einjährig ausgebildete Pflegekräfte sowie für un- und angelernte Pflegehilfskräfte sollen bis 2025 insgesamt um 12,3 bis 13,8 Prozent steigen. „Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerung vor allem für Lebensmittel und Energie ist es gut, dass der Pflegemindestlohn deutlich angehoben wird. Für einen echten Inflationsausgleich gab es in der Pflegekommission aber leider keine Mehrheit“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

 

„Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.“

Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied

Der Mindestlohn sichere zwar eine Untergrenze, die die jahrelang praktizierte Ausbeutung in kommerziellen Pflegeunternehmen verhindere. Deshalb arbeite ver.di auch in der Pflegekommission mit. „Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es aber weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.“

Was macht die Pflegekommission?

Die 8-köpfige Pflegekommission setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche zusammen. Ähnlich der Mindestlohnkommission bilden die Vorschläge der Pflegekommission die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthält dabei für die Pflegebranche spezielle Regelungen, um dem Nebeneinander in der Branche von kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegedienstanbietern mit je eigenen Regelwerken zu Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.

Aktuell empfiehlt die Pflegekommission, die Stundenlöhne ab Mai 2024 zwischen 6,8 und 9,5 Prozent zu erhöhen. Ab Juli 2025 soll eine weitere Erhöhung um 3,9 bis 5,1 Prozent erfolgen. Fachkräfte verdienen dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde, einjährig ausgebildete Beschäftigte 17,35 Euro, un- und angelernte Hilfskräfte 16,10 Euro. Das Monatsbruttoentgelt für examinierte Pflegekräfte beträgt somit ab Juli 2025 bei einer 39-Stunden-Woche wenigstens 3.476 Euro, mit einer mindestens einjährigen Ausbildung kommen Beschäftigte auf 2.942 Euro, ohne Ausbildung sind es mindestens 2.730 Euro. Zudem wurde der Urlaubanspruch für Pflegekräfte von mindestens 29 Tage im Jahr gesichert.

„Es ist richtig, die Löhne in der ambulanten und stationären Pflege nach unten abzusichern, solange einem Großteil der Beschäftigten vor allem bei kommerziellen Anbietern der Schutz eines Tarifvertrages verweigert wird. Der hohen Verantwortung und Belastung wird das Mindestentgelt allerdings nicht gerecht“, sagt Gewerkschafterin Bühler. „Im Frühjahr haben sich Beschäftigte aus kommunalen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in großer Zahl an Warnstreiks beteiligt und in ver.di organisiert. So haben sie gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst eine kräftige Lohnerhöhung durchgesetzt. Beruflich Pflegende können sich Respekt verschaffen – auch bei anderen Trägern.“

 

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