Mindestlohn für Friseurinnen und Friseure
Schrittweise hin zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro – das hat ver.di für die Friseurinnen und Friseure in Deutschland ausgehandelt. Ab 1. August 2013 gilt der neue Mindestlohntarifvertrag für das Friseurhandwerk. Er zieht eine Haltelinie gegen Niedrigstlöhne für die Beschäftigten der 26 Tarifparteien, die dem Vertrag zugestimmt haben, und damit für die Hälfte aller Friseurinnen und Friseure in Deutschland.
Mehr Lohn geht immer
Der Mindestlohntarifvertrag sieht vor, die Stundenlöhne stufenweise anzuheben: Ab 1. August 2013 müssen in West mindestens 7,50 Euro und in Ost (neue Bundesländer einschließlich Berlin) mindestens 6,50 Euro gezahlt werden. Ab 1. August 2014 wird erneut angehoben – auf 8 Euro Stundenlohn mindestens in West und 7,50 Euro in Ost. Am 1. August 2015 wird der Osten dann endlich den Westen einholen. Dann liegen die Stundenlöhne in Ost und West einheitlich bei mindestens 8,50 Euro. Mehr geht natürlich immer.
Vereinbarungen, die jetzt schon höher liegen, bleiben bestehen. Es geht ausschließlich darum, eine Fallgrenze nach unten zu ziehen. Niedriger dürfen die Löhne nicht sein. Andere, bessere tarifvertragliche Regelungen der Länder oder einzelvertragliche Zusatzleistungen bleiben von dem Mindestlohntarifvertrag unberührt. Und auch keine anderen Inhalte werden in diesem Tarifvertrag geregelt, nur das Mindestentgelt.
Die Allgemeinverbindlichkeit wird kommen
Zunächst gilt der Mindestlohn-Tarifvertrag für über 92.000 Friseurinnen und Friseure, die bei einer der 25 Tarifparteien arbeiten. Um einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellen zu können, müssen die vereinbarten Tarifregelungen für mindestens die Hälfte aller Beschäftigten des betroffenen Handwerks gelten. Bundesweit geht ver.di von 160.000 bis 180.000 angestellten Friseurinnen und Friseuren aus. Damit dürfte einer Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags nichts mehr im Wege stehen. Das heißt, dann gilt der Tarifvertrag auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber im Friseurhandwerk und schützt alle Friseurinnen und Friseure in Deutschland vor Niedrigstlöhnen.
ver.di empfiehlt allen Friseuren, den Tarifvertrag sofort und freiwillig umzusetzen, weil die Allgemeinverbindlichkeit kommen wird. Ansonsten müssten später Nachzahlungen geleistet werden. Gerade im Osten ist die Preispolitik mehr als bedenklich, liegen die Löhne teilweise bei drei Euro. Mit dem Mindestlohntarifvertrag ist Schluss mit Billigpreisen, die auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, und es ist Schluss mit einem Dumping-Wettbewerb, bei dem Friseurgeschäfte ihre Leistungen nicht zu vernünftigen Preisen anbieten können.
- Den Mindestlohntarifvertrag gibt es für ver.di-Mitglieder zum Download (PDF) im ver.di-Mitgliedernetz