Die arbeiten, wenn andere feiern

Eine aktuelle Studie zeigt: Zwischen 9 und 22 Prozent aller Erwerbstätigen muss an den Festtagen arbeiten – besonders oft im Handel, im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen und in Verkehr und Logistik.
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Saisonbedingt schwer beschäftigt: der Weihnachtsmann
20.12.2024

Zwischen 9 und 22 Prozent aller Erwerbstätigen müssen an den Festtagen arbeiten – besonders hoch ist die Quote im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Logistik sowie im Handel. Beschäftigte mit Tarifvertrag sind vielfach im Vorteil.

Sie kümmern sich um Menschen in Not, bringen dringend benötigte Güter von A nach B oder machen Weihnachtseinkäufe in letzter Minute möglich: Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und den Jahreswechsel feiert. Wer an den Festtagen 2024/25 „im Dienst“ ist, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht.

Und das sind die wichtigsten Ergebnisse: In diesem Jahr müssen 9 Prozent der Erwerbstätigen an Heiligabend auch noch nach 14 Uhr arbeiten. Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, in Verkehr und Logistik sowie im Handel und dem Gesundheits- und Sozialwesen. Am Nachmittag des Heiligabends erhält gut die Hälfte der Beschäftigten einen Lohnzuschlag. Ein Wert, der an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf gut 70 Prozent steigt.

Gerade an den Festtagen zeigt sich auch, wie wichtig Tarifverträge sind. In ihnen werden bezahlte Freistellungen, aber eben auch Lohnzuschläge an Feiertagen vereinbart. Und oftmals ist mit ihnen auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld gesichert.

Insgesamt haben über 7.100 Erwerbstätige in der Befragung der Hans-Böckler-Stiftung Ende November/Anfang Dezember 2024 darüber Auskunft gegeben, ob und wann sie an Weihnachten oder zum Jahreswechsel arbeiten.

 
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Sie müssen arbeiten

Am Vormittag des 24. Dezember 2024 müssen noch 22 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten, da es sich um einen Dienstag, also einen Werktag handelt. In manchen Branchen müssen aber deutlich mehr Menschen arbeiten. Im Handel sind es doppelt so viele, nämlich 44 Prozent, in Verkehr und Logistik  sind es 40 Prozent sowie im Gastgewerbe 36 Prozent. Nach 14 Uhr, wenn in Deutschland das Ladenschlussgesetz den Heiligabend einläutet, sinkt der Anteil der Menschen, die schaffen müssen, deutlich. Dennoch müssen immerhin 9 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten, während in vielen Familien schon beschert wird. In Nordrhein-Westfalen sind es 11 Prozent und in Ostdeutschland einschließlich Berlin 10 Prozent, in Baden-Württemberg 9 Prozent und in Bayern 8 Prozent.

An den beiden Weihnachtstagen bleiben die allgemeinen Werte der Beschäftigung in etwa auf dem Niveau von Heiligabend nach 14 Uhr. Eine Ausnahme bleibt auch indiesem Jahr das Gastgewerbe, wo stets mehr als drei von zehn Erwerbstätigen arbeiten müssen.

Am Vormittag des Silvestertages müssen in diesem Jahr wie auch schon am Heiligabend 22 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten. Allerdings waren es im Vorjahr nur 9 Prozent. Dies ist wiederum darauf zurückzuführen, dass Silvester im letzten Jahr auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil der Beschäftigten um die Hälfte auf 11 Prozent. Deutlich überdurchschnittlich ist die Quote dann wieder im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Logistik. An Neujahr sind es dann 9 Prozent der Erwerbstätigen, deren Arbeitskraft benötigt wird.

So hoch sind die Feiertagszuschläge

Aus den Befragungsdaten des WSI geht auch hervor, wer für seine Arbeit an den Festtagen einen Lohnzuschlag erhält. Am Vormittag von Heiligabend und Silvester bekommen 27 bzw. 24 Prozent der Beschäftigten einen Lohnzuschlag, und dass trotz der Tatsache, dass es sich bis 14 Uhr um einen Werktag handelt. Am Nachmittag von Heiligabend bzw. Silvester steigen die Zuschläge dann auf 55 bzw. 50 Prozent. An den drei Feiertagen zwischen den Jahren gilt dies für etwa sieben von zehn Beschäftigten.

Wer arbeitet an den Festtagen 2024/2025? - zur Studie

 

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