Homeoffice, KI und Datenschutz – die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Arbeitsplätze in der Wirtschaft, der Industrie und in den Dienstleistungsberufen verändert oder zumindest berührt.
Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren nahezu alle Arbeitsplätze in der Wirtschaft, der Industrie und in den Dienstleistungsberufen verändert oder zumindest berührt. Der digitale Schichtplan, die verbesserte Vernetzung im Homeoffice, beim Mobilen Arbeiten oder in der Cloud, der intelligente Pflegeroboter oder die KI-Anwendung, die uns hilft, den besten Behandlungs- oder Pflegeplatz zu finden: All das ist Digitalisierung. Diese Veränderungsprozesse können unser Leben erleichtern und uns dabei helfen, selbstbestimmter zu arbeiten.
Aber die Digitalisierung bringt auch Risiken mit sich: lückenlose Überwachung, Arbeitsverdichtung und steigender Stress durch immer mehr kleinteilige Arbeitsschritte, die emotionslose Arbeit der Maschine am und mit dem Menschen, die Entgrenzung von Arbeit und Leben in Zeiten dauernder Erreichbarkeit.
Die Digitalisierung ist nicht abgeschlossen, im Gegenteil. Im Verlauf der Corona-Pandemie haben sich einige Entwicklungen noch beschleunigt, wie etwa das Arbeiten im Homeoffice. Es gilt jetzt, die Entwicklung im Sinne Guter Arbeit und für mehr Demokratie in Betrieb und Gesellschaft zu gestalten – mit Betriebsvereinbarungen, mit Tarifverträgen und mit einer solidarischen Praxis untereinander.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begleitet die Entwicklung mit vielen Veranstaltungen und Seminaren sowie Publikationen und stellt umfassende Informationen und Beratungsangebote für ihre Mitglieder zur Verfügung.
ver.di hat in den letzten Jahren Leitlinien für eine ethische und gute Ausgestaltung der Digitalisierung und für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz beschlossen. Dazu kommen Broschüren und Ratgeber für die digitale Praxis im Betrieb. Viele nützliche Informationen findest du im Bereich Downloads.
Der Begriff Digitalisierung beschreibt viele grundlegende Veränderungen in der Arbeitswelt. Diese Veränderungen laufen schon seit Jahren und betreffen nahezu alle Arbeitsbereiche und alle Beschäftigten. Sei es die Verwaltungsfachangestellte im Bezirksamt, der Pfleger im Altenheim, der Müllwerker oder die Ingenieurin bei einem Energieversorger: Fast jeder Beruf in fast jeder Branche ist auf die eine oder andere Art und Weise mit der Digitalisierung in Kontakt gekommen.
Was Digitalisierung mit deiner Arbeit konkret zu tun hat, hängt mit deiner Tätigkeit zusammen. Selbstständige Crowdworker*innen, die weltweit um oft schlecht bezahlte Aufträge konkurrieren, sind anders betroffen als Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die unter zunehmender Arbeitsverdichtung leiden und anders als Kolleg*innen in Pflegeberufen, denen beispielsweise ein intelligenter Roboter beim Heben von Patient*innen hilft.
Es sind so viele Arbeitsschritte in so vielen Berufen mittlerweile vernetzt, digital, automatisiert, App-gestützt, dass man im Einzelfall gucken muss, was genau die Digitalisierung mit der eigenen Arbeit zu tun hat. Fakt ist: Kaum etwas bleibt davon unberührt.
Was die Berufsgruppen in allen Brachen und Wirtschaftsbereichen verbindet ist, dass die Einführung neuer Technologien geregelt werden muss. Eines ändert sich durch neue digitale Arbeitsbedingungen nicht: Gute Arbeit ist auskömmlich bezahlte, sichere und menschengerechte Arbeit, die die Chance auf Teilhabe und Weiterbildung bietet. Insofern betrifft die Digitalisierung alle Erwerbstätigen.
Nein, das kann man grundsätzlich so nicht sagen. Durch technische Entwicklungen und Neuerungen sind immer schon Berufe verschwunden – so wie es beispielsweise keine Schriftsetzer*innen, Stellmacher*innen oder Kaltmamsells mehr gibt. Andere Berufe sind dafür neu entstanden oder entstehen gerade neu – wie etwa Spezialist*innen zur Datenrettung, Ingenieur*innen für den Einsatz von KI oder neue kaufmännische Berufe. Mit Tarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen, die von ver.di bzw. eurem Betriebsrat abgeschlossen werden, können jedoch soziale Schieflagen verhindert, Qualifizierungen organisiert und die Übergänge von einer Tätigkeit zur nächsten erleichtert werden.
Weder noch. Vieles was im Zuge der Digitalisierung passiert ist gut, anderes ist nicht so gut. Dass KI-Systeme die Arbeit beispielsweise in der Pflege unterstützen und erleichtern können ist gut. Das diese Systeme sowohl Patient*innen als auch die Beschäftigten potenziell überwachen können, ist schlecht. Das Beschäftigte mit verbesserten Regelungen und Möglichkeiten, im Homeoffice zu arbeiten, ihre Arbeitszeit besser auf ihre Bedürfnisse anpassen können, ist gut. Dass die Grenze von Arbeit und Privatleben immer weiter verschwimmt ist überhaupt nicht gut. Fazit: Die Digitalisierung und der Einsatz neuer Technologien sind nur so gut oder schlecht, wie wir sie gestalten. Und dafür brauchen wir Betriebsräte und eine starke ver.di.
ver.di arbeitet eng mit der Wissenschaft zusammen. Ein Ziel dabei ist, herauszufinden, wie neue KI-Systeme möglichst ohne negative Begleiterscheinungen in Unternehmen vollzogen werden kann. Das Whitepaper Change Management beschreibt genau dafür Gestaltungsansätze. Im Bereich Downloads findest du mehr Beispiele.
Welche Daten über mich gesammelt, gespeichert und verwendet werden dürfen, ist Teil des Persönlichkeitsrechts. Das muss auch im Berufsleben gelten. Beim Arbeitgeber sammeln sich mit der Zeit Daten – etwa zu Schule, Ausbildung und Weiterbildung, zu Urlaubs- und Fehltagen, zu persönlichen Interessen und ausgeübten Tätigkeiten. Damit ist es beispielsweise möglich, ein recht genaues Persönlichkeitsprofil von Arbeitnehmer*innen zu erstellen. In dem Maße wie das Arbeiten immer einfacher und vernetzter wird, fallen auch immer mehr Daten an, deren Kontrolle sich dem und der einzelnen Beschäftigten entzieht.
Was hier hilft sind klare und strenge Regeln darüber, welche Daten wie gespeichert und verwendet werden dürfen – und die Kontrolle über die Einhaltung dieser Regeln durch die betrieblichen Interessenvertretungen. Der gewerkschaftliche Entwurf der Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes enthält einige Verbesserungen des Beschäftigtendatenschutzes wie etwa die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates bei Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes.
Dazu kommt, dass der Schutz der Beschäftigten über den betrieblichen Datenschutz hinausgeht. Wenn Arbeitgeber Profile in Sozialen Medien nutzen, um Informationen über außenbetriebliches Verhalten und Vorlieben ihrer Beschäftigten zu sammeln dann verschwimmt die Grenze von Privat- und Arbeitsleben.
ver.di setzt ihre Anstrengungen fort, für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Berufsleben zu sensibilisieren und informiert über aktuelle Aktivitäten und Ereignisse.
ver.di setzt sich in ihren Branchen nicht nur auf politischer, sondern auch auf tariflicher und betrieblicher Ebene für hohe soziale Standards in der digitalen Arbeitswelt ein. Die Beteiligung der Beschäftigten ist das A und O. Sie kennen die Herausforderungen im Betrieb am besten, sie wissen am besten wo die Arbeitsbedingungen verbesserungswürdig sind oder wo eine neue Technologie besser an die Bedürfnisse der Belegschaft angepasst werden kann. Auf dem Weg vom Missstand zur kollektiven Forderung nach Verbesserungen bis zum Tarifvertrag unterstützt ver.di die Kolleg*innen im Betrieb und in der Branche und verhandelt mit den Arbeitgebern über Tarifverträge.
Zudem können Gewerkschaftsmitglieder auf ein breites Beratungsangebot, den Rechtsschutz und die Weiterbildungsmöglichkeiten zugreifen. Informationen gibt es ganz in deiner Nähe.
Das Bundesinnenministerium, ver.di und der dbb beamtenbund und tarifunion haben sich Ende Juni 2021 auf einen Tarifvertrag Digitalisierung geeinigt. Dieser Tarifvertrag greift immer dann, wenn es in Folge von Digitalisierung zu gravierenden Änderungen der Arbeit kommt. Damit erhalten Beschäftigte beispielsweise den Anspruch auf Qualifizierung, wenn ihre Tätigkeit sich ändert, wegfällt oder sie eine neue Tätigkeit ausüben sollen. Dazu ist mit dem Tarifvertrag die Entgeltsicherung festgeschrieben, wenn eine neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt verbunden ist, als die alte. Der Tarifvertrag ist seit dem 1. Januar in Kraft und gilt für rund 126.000 Tarifbeschäftigte in den Bundesverwaltungen.
Nach zweijährigem Kampf der Beschäftigten und mehreren Streiktagen begannen Ende März 2022 die Verhandlungen mit der Modekette „H&M“ über einen Tarifvertrag. Mit dem die Folgen der vom Unternehmen forcierten Digitalisierungsstrategie abgefedert werden sollen. In den Verhandlungen geht es um die Arbeitszeit sowie Job- und Einkommenssicherheit.
Betriebsrät*innen haben ihr Ohr an den Problemen der Belegschaft. Über Umfragen im Betrieb, in Gesprächen mit Kolleg*innen können sie Probleme identifizieren und der Geschäftsführung eine Lösung in einer Betriebsvereinbarung vorschlagen. Außerdem bestimmen Betriebsräte mit, wenn es um die Dienst- und Schichtpläne geht, um Änderungen im Betriebsablauf oder die Einführung neuer Technologien und Arbeitsmittel. Betriebsräte achten auf die Einhaltung von Tarifverträgen und Gesetzen im Betrieb. Sie sind bei Problemen im Betrieb die ersten Ansprechpartner*innen für die Beschäftigten.
Die Mittel der Wahl für Interessenvertretungen sind die Ansprechbarkeit für die Kolleg*innen, Umfragen im Betrieb und letztlich Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung. Was genau die Digitalisierung bedeutet und wie sich sich auf die Arbeitsbedingungen und die Beschäftigung auswirkt ist längst nicht in allen Betrieben klar, geschweige den geregelt. Darum geht es anfangs oft um eine Bestandsaufnahme, um Probleme zu identifizieren und dann die Situation für die Belegschaft zu verbessern.
Weiterbildung ist Ressource: Arbeitgeber nutzen Digitalisierungsprozesse gern, um Arbeitnehmerrechte einzuschränken: Jeder weitere Klick, jedes weitere Item auf der Liste bedeutet Arbeitsverdichtung und mehr Stress. Dabei wird jeder Klick lückenlos überwacht, und im Homeoffice verschwimmt auf dem nicht ergonomischen Küchenstuhl die Grenze von Arbeit und Leben immer mehr. Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, müssen Interessenvertretungen auf der Höhe der Zeit sein. Dabei hilft ihnen das Bildungsangebot von ver.di. Unsere Seminare für Interessenvertretungen und interessierte Arbeitnehmer*innen sind darauf ausgerichtet, gutes Arbeiten und Leben in der digitalisierten Welt mitzugestalten.
ver.di hat viele Informationen speziell für Interessenvertretungen herausgegeben. Eine Auswahl findest du im Bereich Downloads auf dieser Seite. Dort gibt es Broschüren und Bücher mit vielen Anleitungen, Praxistipps und Beispielen, wie sich konkrete Vorhaben in konkreten Regelungen umsetzen lassen.
Im Betrieb soll neue Technik eingeführt werden, beispielsweise eine neue Arbeitszeiterfassung, eine neues Tool zur Projektplanung und Aufgabenerledigung, das die Kolleg*innen untereinander vernetzt. Wieder sind es drei Klicks mehr, der Stress steigt weiter, die Aufgabenliste, die automatisch auf dem Bildschirm aufklappt nimmt kein Ende. Ist das noch gesund? Beschäftigte haben viele Möglichkeiten, sich zu informieren, sich weiterzubilden und sich gegen ungesunde Arbeitsbedingungen zu wehren. Sie können sich an ihren Betriebsrat wenden oder, wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind, die zahlreichen Beratungsangebote ihrer ver.di nutzen. Dazu zählt der gewerkschaftliche Rechtsschutz, der bei individualrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber unterstützen kann.
Ein Mittel für einzelne Beschäftigte, wenn der Stress und der Druck zu groß werden, ist beispielsweise die Überlastungsanzeige. Mit der Überlastungsanzeige geben Beschäftigte ihrem Arbeitgeber den deutlichen Hinweis, dass die Erfüllung der Arbeitsaufgaben gefährdet ist, wenn sich an der Arbeitssituation nichts ändert.
Neben dem Bereich Downloads auf dieser Seite findet ihr in den Fragen und Antworten auf der ver.di-Homepage viele Antworten zu euren Fragen rund um die Arbeit – nicht nur zum Thema Digitalisierung.
Im Zuge der Digitalisierung experimentieren Unternehmen mit neuen Beschäftigungsformen. Dazu zählt das Crowdworking oder Cloudworking, das heute für viele junge Erwerbstätige den ersten Schritt auf den Arbeitsmarkt darstellt. Auf Online-Plattformen konkurrieren formal Selbstständige anonym um Aufträge. Die digitale Vernetzung ermöglicht es, dass ganze Projekte oder kleinteilige Arbeitsschritte an die Crowd, eine unbestimmte Masse potenzieller Auftragernehmer*innen, herausgegeben werden. Die Geschäftsbedingungen legen meist die Plattformen als Vermittler fest. Das Ergebnis sind oft Microjobs für ein Mikrohonorar.
Das Recht auf Gute Arbeit gilt auch in der Crowd. Dazu zählt die Mitbestimmung, die Soziale Sicherheit und auch die Organisierung der Crowdworker*innen, um beispielsweise für höhere Honorare zu streiten. Mit bisher 30.000 organisierten Selbstständigen und gemeinsam mit all denen, die haupt- oder nebenberuflich als Crowdworker*innen arbeiten gestaltet ver.di die Bedingungen mit.
Ob angestellt oder selbstständig: ver.di begleitet Erwerbstätige in allen Phasen des Erwerbslebens. Denn Arbeit muss überall gerecht und fair bezahlt werden, auch bei Selbstständigen in der Crowd, die nicht auf Tarifverträge, Betriebsräte und andere betriebliche Strukturen zurückgreifen können. Für sie organisiert ver.di den Austausch – über Honorare, über Weiterbildung und über Vertragspraxis – und für sie bietet ver.di Beratung und Information an. Beim Beratungsnetz für Solo-Selbstständige bekommen Freiberufler*innen und Crowdworker*innen Informationen und Angebote. Hier geht es direkt zum Beratungsformular für Selbstständige – kostenlos für ver.di-Mitglieder.
Selbstständige und Freiberufler*innen, die Streitigkeiten mit ihren Auftraggebern haben, können, wenn Sie ver.di-Mitglied sind, auf die gewerkschaftliche Rechtsberatung und den Rechtsschutz zurückgreifen. Die Expert*innen helfen beispielsweise bei Statusfeststellungsverfahren, bei Honorarfragen, Urheberrechtsverletzungen oder bei Problemen mit der Sozial- und Krankenversicherung. Mehr Informationen gibt es bei der Beratung für Selbstständige von ver.di.
Arbeiten im Homeoffice, Homeschooling, gemeinsame Textarbeit in der Cloud oder die Xte Videokonferenz: Die Zahl der Programme und Tools, die uns das vernetzte Arbeiten erleichtern oder erst ermöglichen sollen ist groß. Und die Entwicklung in Richtung Homeoffice ist mit der Pandemie ja nicht vorbei. Meistens landet man bei den großen Anbietern und den bekannten Software-Namen, die entweder kostspielig sind oder wahre Meister im Datensammeln oder beides. Doch es gibt eine ganze Reihe an Online-Tools, die von Datenschutzbehörden und Organisationen empfohlen werden, die demokratisches Arbeiten und den transparenten Einsatz von digitalen Arbeitsmitteln gewährleisten. Sie sind oft OpenSource, also mit frei einsehbarem Programmcode.
ver.di möchte euch Empfehlungen geben für datenschutzfreundliche und nicht profitorientierte Alternativen zu den bekannten Streamingplattformen und Office-Anwendungen. Wir haben für euch mehrere Listen mit Online-Tools zusammengestellt, die von Bürgerrechts-Organisationen und Datenschützer*innen im In- und Ausland empfohlen werden.
Die Digitalisierung und die Gestaltung Guter Arbeit in Zeiten des digitalen Wandels waren, sind und bleiben Kernaufgaben gewerkschaftlichen Handelns. Das gilt in der Industrie ebenso wie in der Dienstleistung. Dafür will sich ver.di einsetzen und hat beim Bundeskongress 2019 den Antrag Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsformen gemeinwohldienlich und menschengerecht gestalten verabschiedet. ver.di wird sich weiterhin für die Sicherung und Förderung von Beschäftigung einsetzen, für Qualifizierung, mehr Demokratie in Betrieb und Gesellschaft, gute Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sowie für den Schutz von Persönlichkeitsrechten und Daten von Beschäftigten.
Zu den konkreten Forderungen gehört beispielsweise das Verbot von autonomen Waffensystemen, das Verbot, KI für die Verschleierung von Kommunikation zu nutzen sowie die Forderung, dass Gewinne aus dem Einsatz von KI allen zugute kommen.
Beim Bundeskongress 2015 hat ver.di mit dem Beschluss Gute Arbeit und Gute Dienstleistungen in der digitalen Welt unter anderem eine Einführung des Rechts auf Nicht-Erreichbarkeit, Rechtssicherheit für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, eine Verbesserung des Sozial- und Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der Arbeitsschutzbestimmungen auf mobiles Arbeiten und Homeoffice gefordert.
Zuletzt hatte der ver.di-Bundesvorstand im März 2020 Ethische Leitlinien für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz herausgegeben. Diese sollen als Grundlage beispielsweise für Entwickler*innen und Programmierer*innen dienen. Künstliche Intelligenz ist Mittel zum Zweck. „KI-Anwendungen sollen der Verbesserung der Arbeits- und Lebensqualität dienen“, heißt es gleich zu Anfang in dem Papier. Alle Details, die Position von ver.di sowie unsere ethischen Leitlinien zu KI (in deutscher und englischer Sprache) liefert der ver.di-Bereich für Innovation und Gute Arbeit.
Für Betriebs- und Personalräte, Jugendauszubildenden- und Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen gibt es zahlreiche passgenaue Seminare bei den ver.di-Bildungsstätten – branchenübergreifend oder passgenau für einzelne Branchen. Aktuelle Informationen gibt es hier.