Persönlichkeitsrechte im Arbeitsleben

04.08.2016

Was weiß eigentlich Ihr Arbeitgeber über Sie? Was darf er wissen? Und was nicht? Und warum sollten Sie sich als Arbeitnehmer/in überhaupt dafür interessieren?

Selbst darüber zu bestimmen, wer wann und zu welchem Zweck Daten zu Ihrer Person erhebt, sammelt und analysiert, das ist der Kern des unveräußerlichen Schutzes Ihrer Persönlichkeit. Dieses hohe Gut des Persönlichkeitsrechts muss auch im Berufsleben gelten.

Doch wie sorgen wir dafür, dass nur solche Daten erhoben und gesammelt werden, deren Nutzung wir zugestimmt haben? 

Hier sind klare gesetzliche Vorgaben notwendig und im Fall der Fälle Rechtsmittel, um gegen Sammelwut und Datenmissbrauch vorgehen zu können. ver.di fordert deshalb ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, damit Ihre persönlichen oder personenbeziehbaren Daten im Arbeitsleben angemessen geschützt werden.

Eins ist sicher: Ihr Arbeitgeber sammelt
Während Ihres Berufslebens sammeln sich – ganz automatisch –  bei Ihrem Arbeitgeber umfangreiche Informationen an. Das beginnt bereits mit Ihrer Bewerbung: Schulbildung, Ausbildung, vorherige Tätigkeiten, Kenntnisse, Interessen etc. Im Laufe Ihrer Beschäftigung werden diese ergänzt und erweitert, etwa durch Beurteilungen, Gehaltsabrechnungen, Fehlzeiten, Urlaubsdaten etc.

Unternehmen arbeiten heute häufig mit Arbeitszeiterfassungssystemen. Auch diese produzieren fortlaufend Daten über die An- bzw. Abwesenheit und werden in persönlichen Arbeitszeitkonten erfasst.

Keine Frage, all diese Daten sind begründbar und notwendig, um die Arbeitsbeziehung zu organisieren. Klare Regelungen können hier einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten garantieren: Es geht darum, auf maschinelle Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Betrieben und Verwaltungen Einfluss zu nehmen.

Herausforderung Digitalisierung
Die zunehmende Digitalisierung verändert die Bedingungen für einen effektiven Beschäftigtendatenschutz jedoch fundamental. In dem Maße, in dem das Arbeiten dank digitaler Kommunikation und Vernetzung einfacher und effizienter wird, werden fortlaufende digitale Informationen und Daten produziert, die sich der direkten Kontrolle durch den einzelnen Mitarbeiter entziehen.

Während der Berufsalltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfacher wird, steigt die Komplexität der Arbeitsmittel und entzieht sich zunehmend einer direkten Kontrolle:

  • Telefonanlagen und online-basierte Kommunikationsmittel registrieren jeglichen betrieblichen und außerbetrieblichen Kontakt. Bei jeder Nutzung des Internets werden Daten über das Surfverhalten erfasst. Die  E-Mail-Konten der Mitarbeiter/innen liegen offen und können analysiert werden. Computer, Kassensysteme und Maschinen ermöglichen die direkte Erfassung von persönlichen Mitarbeiter- und Leistungsparametern. Controlling- und Trackingsysteme bewerten algorithmenbasiert die Leistung der Mitarbeiter. Die Anzahl inner- und außerbetrieblicher IT-Anwendungen steigt nahezu täglich. Hinzu kommt eine rasante Zunahme neuer Verarbeitungsmöglichkeiten in der „Cloud“ oder mittels „Software as a Service“. Ein Ende dieser dynamischen Entwicklungen ist nicht absehbar.

Und all diese Systeme produzieren Daten, Bits und Bytes, die sich zu Persönlichkeits-, Leistungs- und Verhaltensprofilen zusammenfügen.

Sammelwut: Digitalisierung macht`s möglich
Die Herausforderungen und Gefahren für einen effektiven Beschäftigtendatenschutz in der digitalen Arbeitswelt sind damit aber noch nicht vollständig beschrieben. Digitalisierung  sprengt die Grenzen zwischen Beruflichem und Privaten. Die Grenzen zwischen privater und dienstlicher Sphäre verwischen: Damit entsteht eine neue Einladung zur Datensammlung, die Arbeitgeber längst angenommen haben. Sie nutzen die neue Möglichkeit, gezielt auch außerbetriebliches Verhalten – Leidenschaften, Gewohnheiten und Kontakte ihrer Mitarbeiter/innen – über deren Datenschatten im Netz für betriebliche Entscheidungen mit heranzuziehen, ohne dass die Beschäftigten davon Kenntnis erhalten.

Daher reicht heute die bloße Einflussnahme auf die betriebliche Informationstechnik bei weitem nicht mehr aus, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam in ihren Persönlichkeitsrechten zu schützen. Die digitale Reputation von Arbeitnehmern erhält wachsende Bedeutung. Die Technik entwickelt sich schneller, als die Sensibilität der Bevölkerung, die ethischen Prinzipien, die Rechtsprechung und die betrieblichen Gestaltungsinitiativen dem folgen können.

ver.di setzt ihre Anstrengungen fort, für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Berufsleben zu sensibilisieren und informiert über aktuelle Aktivitäten und Ereignisse.

 
Wenn der Chef die E-Mails mitliest