Berlin, 03.09.2021 – Die Arbeitgeber wollen ihre Beschäftigten verpflichten, Auskunft darüber zu geben, ob sie gegen Covid-19 geimpft sind. Und die Bundesregierung hat mittlerweile geprüft und entschieden, dass ein solches Informationsrecht für Unternehmen hinsichtlich des Impf- und Genesenenstatus ihrer Beschäftigten im Infektionsschutzgesetz geregelt werden kann. Aus ver.di-Sicht ist das datenschutzrechtlich mehr als bedenklich. ver.di hält die Pläne der Bundesregierung für eine Auskunftspflicht über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung für zu weitgehend: „Mit dem aktuellen Kompromiss sind die schlimmsten Überwachungsphantasien von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und den Arbeitgeberverbänden für weite Teile der Arbeitswelt zwar abgewendet worden, die vorgesehenen Pläne für Beschäftigten in Kitas, Schulen und anderen sozialen Berufen stellen jedoch einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar“, so der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. ver.di fordert deshalb, den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.
Es sei fraglich, ob sich der Schutz in den Einrichtungen über die geplante Auskunftspflicht zum Impfstatus überhaupt verbessern lasse. Zudem betreffe die geplante Regelung etwa in Kitas, Schulen und anderen Bereichen der sozialen Arbeit genau jene Gruppe von Beschäftigten, die zum allergrößten Teil bereits geimpft sei. „Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade die Beschäftigten mit einer besonders hohen Impfquote in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden sollen“, kritisiert der ver.di-Vorsitzende. Die wirklich entscheidenden Faktoren im Kampf gegen die Pandemie in Bildungseinrichtungen seien Luftfilter, gute Hygienekonzepte und ausreichend Personal.
„Wir werben dafür, dass sich Beschäftigte impfen lassen, es darf aber keine Impfpflicht durch die Hintertüre geben“, hatte Frank Werneke bereits tags zuvor der Deutschen Presse-Agentur in Berlin gesagt. Für Beschäftigte dürfe nicht aus 3G, genesen, geimpft, getestet, 2G, genesen und geimpft, gemacht werden. Die Möglichkeit etwa, Zugang zu Innenräumen durch Vorlage eines negativen Tests zu erhalten, dürfe nicht ausgehebelt werden, stellte Werneke klar. Die Tests seien dabei zudem weiter durch die Arbeitgeber zu finanzieren. „Auch in Bereichen wie der Gastronomie, Kinos oder Clubs muss für die Beschäftigten weiter 3G gelten, selbst wenn einzelne Länder hier 2G vorschreiben“, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende. Es sei ein Unterschied, ob man freiwillig zu einer Kulturveranstaltung gehe oder ob man dort arbeite. Das gelte genauso auch für Kitas.
An der Erforderlichkeit der geplanten Regelung bestehen darüber hinaus erhebliche Zweifel. Zum einen, weil nach aktuellen Studien die Impfung zwar die Geimpften überwiegend vor schweren Verläufen, nicht aber vor der Übertragung schützt. Zudem gibt es andere Schutzkonzepte wie Maske tragen und Abstand halten, die andere schützen. Problematisch für ver.di ist auch, dass die Regelung nicht befristet ist, sondern auf Dauer vorgesehen. Die Gefahr besteht, dass sie sich künftig ganz einfach auf weitere Erkrankungen ausweiten lasse. Und was wäre dann die Folge, wenn Beschäftigte keine Auskunft geben wollen? Erhalten sie dann keinen Zugang mehr zum Betrieb, werden sie nicht mehr bezahlt? Werneke fürchtet daher vor allem eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Beschäftigten.