ÖPNV

Beschäftigte und Fahrgäste im ÖPNV brauchen mehr Schutz

Arbeiten in Zeiten von Corona
03.04.2020

Berlin, 3. April 2020 | ver.di fordert angesichts weiterhin steigender Corona-Infektionen in Deutschland die sofortige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). „Die Beschäftigten im ÖPNV sind täglich draußen unterwegs, sie müssen sicher vor Infektionen geschützt werden. Dazu kommt, dass Beschäftigte der anderen systemrelevanten Berufe wie beispielsweise Gesundheitswesen, Rettungskräfte oder Handel und viele andere Menschen auf den ÖPNV angewiesen sind und auch hier vor Infektionen geschützt werden müssen“, so die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Eine Einschränkung des Angebotes, die Fahrgästen die Mindestabstände von 1,5 Metern nicht ermöglicht, sei gesundheitspolitisch unverantwortlich.

Daher müssen, so fordert ver.di, folgende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Fahrgäste sofort ergriffen werden:

  • Eine Überfüllung der Fahrzeuge muss verhindert werden: Das Verkehrsangebot darf nur soweit reduziert werden, dass den Fahrgästen die Einhaltung des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 m möglich ist.
  • Es muss eine Abtrennung des Fahrgastraums in Bussen und Bahnen durch Folie oder Plexiglaswand vorgenommen werden. Einstiegstüren beim Fahrpersonal müssen geschlossen bleiben. Fahrkartenverkauf oder Kontrollen durch Fahrpersonal dürfen nicht erfolgen.
  • Eine automatische Öffnung aller Türen außer der Vordertür muss bei jedem Stopp erfolgen.
  • Eine Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge muss mindestens alle 24 Stunden, die Desinfektion von Haltestangen, -schlaufen und -griffen, Haltewunschknöpfen, Entwertern und Automaten mindestens alle 12 Stunden vorgenommen werden.
  • In Anlaufstellen mit Kundenkontakt muss eine Abschirmung durch Plexiglas vorgenommen werden.

Zum Schutz der Beschäftigten fordert ver.di zudem weitere besondere Maßnahmen, so beispielsweise die bezahlte Freistellung aller Risiko-Gruppen und aller Beschäftigten ab 60 Jahre; die Ausstattung aller Fahrpersonale mit geeignetem Reinigungs-/ Desinfektionsmittel, Handschuhen und Reinigungstüchern, um ihren Arbeitsplatz zusätzlich reinigen zu können; Atemschutzmasken für das Fahrpersonal und alle anderen Beschäftigten für Situationen, in denen das Distanzgebot nicht eingehalten werden kann; regelmäßigen Zugang für den Fahrdienst zu gereinigten und desinfizierten sanitären Einrichtungen mit der Möglichkeit der Einhaltung der Handhygiene sowie konsequente Infektionsschutzmaßnahmen in Büros, Sozialräumen und Betriebsanlagen. Für Beschäftigte mit Reinigungsaufgaben werden eine angemessene Schutzausrüstung und ausreichend Ruhepausen gefordert.

 
Handhygiene, Abstand, automatisches Öffnen der Türen, Reinigung der Haltegriffe, Vermeiden von Überfüllung ... eine Reihe von Maßnahmen, die schützen