Corona aktuell: Gesetze und Verordnungen

23.11.2021

+++ Update +++ 4. Oktober 2022 – Am 1. Oktober 2022 ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 wieder in Kraft getreten. Das Bundeskabinett hat die Neufasung am 31. August 2022 beschlossen, sie gilt bis zum 7. April 2023 und regelt den Infektionsschutz am Arbeitsplatz. Grund dafür sind die im Sommer erhöhten Infektionszahlen, die erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit erneut ansteigen werden. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird auf das hohe Infektionsgeschehen im Herbst reagiert. Durch die bewährten betrieblichen Schutzmaßnahmen soll die Gefährdung durch eine Infektion am Arbeitsplatz minimiert werden. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sollen geschützt und krankheitsbedingten Ausfallzeiten sowie den Belastungen des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur entgegengewirkt werden.

Die Verordnung sieht vor, die erforderlichen Schutzmaßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes nach Gefährdungsbeurteilung in einem betrieblichen Hygienekonzept festzuschreiben und umzusetzen. Als geeignete Schutzmaßnahmen gelten für das Hygienekonzept beispielsweise Mindestabstand, Hygienevorschriften, das Angebot von Homeoffice, Atemschutzmaßnahmen etc. Positiv ist, dass den Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche geeignete kostenfreie Tests durch die Arbeitgebenden zur Verfügung zu stellen sind. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Beschäftigten, die ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten. Außerdem sind Arbeitgebende verpflichtet, Impfungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen und dafür die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. Positiv ist auch die Verpflichtung, im Rahmen der Unterweisung über die Möglichkeiten einer Schutzimpfung wie auch das Risiko bei der Erkrankung mit dem Coronavirus zu informieren. Mehr erfahren: https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++0b786ce8-3f3a-11ed-a721-001a4a160110

Berlin, 18.3.2022 – Heute ist über den Gesetzentwurf der Bundesriegierung zum neuen Infektionsschutzgesetz entschieden worden. Der Bundestag hat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Auch der Bundesrat ließ das Gesetz passieren.

Das neue Infektionsschutzgesetz tritt ab 20. März 2022 in Kraft. Die bisherige Rechtsgrundlage läuft am 19. März aus. Die Anschlussregelung sieht nur noch einen Basis-Schutz vor, ermöglicht aber strengere Beschränkungen für Regionen mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen, sogenannte Hotspots.

Basis-Schutz

Gesundheitlich gefährdete Menschen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – sollen weiterhin besonders geschützt werden. Masken- und Testpflicht sollen deshalb in diesen Einrichtungen weiterhin bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im Personennahverkehr wie Bussen und Bahnen sowie die Testpflicht an Schulen bleiben bestehen.

„Hotspots“

Die Länder können weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es lokal zu einer bedrohlichen Infektionslage kommt. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen.

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Gültigkeit der Maßnahmen

Das Gesetz ist bis zum 23. September befristet. Dann soll mit Blick auf die aktuelle Lage neu bewertet werden, welche Maßnahmen im Herbst und Winter erforderlich sind. Maßnahmen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können aber von den jeweiligen Bundesländern noch bis zum 2. April verlängert werden.

(Quelle: Bundesregierung)

Angesichts bundesweit steigender Infektionszahlen haben bereits mehrere  Länder angekündigt, bestehende Corona-Beschränkungen bis zum 2. April verlängern. Was aktuell wo gilt, kann auf folgenden Informationsseiten nachgelesen werden:

 
Eine Atemschutzmaske der Kategorie FFP-2


INHALT

1.     BUNDESREGIERUNG
2.     INOFRMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN
3.     ROBERT-KOCH-INSTITUT
4.     INFORMATIONEN DER EINZELNEN BUNDESLÄNDER
5.     INFORMATIONEN FÜR REISENDE INS AUSLAND

 



1. BUNDESREGIERUNG

Allgemeine Informationen der Bundesregierung (Fallzahlen etc.) gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus 
 
FAQs der Bundesregierung zu gesundheitlichen Fragen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html 

 

2. INFORMATIONEN IN VERSCHIEDENEN SPRACHEN

Informationen in verschiedenen Sprachen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

 

3. ROBERT-KOCH-INSTITUT

Das Robert-Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der deutschen Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Laut Selbstauskunft erfasst es kontinuierlich die aktuelle COVID-19-Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Darüber hinaus stellt das RKI umfassende Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung und gibt einen Überblick über eigene Forschungsvorhaben: 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html

 

4. INFORMATIONEN DER EINZELNEN BUNDESLÄNDER

Die Bundesländer bündeln ihre Informationen und Verordnungen auf eigenen Seiten:

Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ 
 
Bayern: https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/ 
 
Berlin: https://www.berlin.de/corona/ 
 
Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/ 
 
Bremen: https://www.bremen.de/corona 
 
Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ 
 
Hessen: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen 
 
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona/ 
 
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus 
 
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona 
 
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ 
 
Saarland: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/home/home_node.html 
 
Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de 
 
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de 
 
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html 
 
Thüringen: https://corona.thueringen.de 

 

5. INFORMATIONEN FÜR REISENDE INS AUSLAND

Informationen für Reisende ins Ausland beim Auswärtigen Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762