Mehrsprachiger Ratgeber zu Covid-19-Erkrankung
Arbeiten in Zeiten von CoronaBerlin, 8. April 2021 – Eine Covid-19-Erkrankung am Arbeitsplatz kann einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen, für deren Bearbeitung die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sind. Betroffene migrantische Beschäftigte wissen dies oftmals nicht und viel zu selten wissen sie Bescheid über ihre Ansprüche als Versicherte etwa auf Rehabilitationsleistungen. ver.di hat deshalb eine kurze Handlungshilfe in acht Sprachen (Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Deutsch) veröffentlicht, die darüber informiert, wie sich Beschäftigte bei einer Covid-19-Infektion am Arbeitsplatz verhalten müssen, falls der Arbeitgeber die erforderliche Pflichtmeldung versäumt hat.
Die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zu benachrichtigen, ist entscheidend. Nur so besteht die Möglichkeit, dass die COVID-19 Erkrankung als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit anerkannt wird. Lohnersatz-, Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie – wenn nötig – Kosten für Umschulungsmaßnahmen oder die Rente (bei Erwerbsminderung oder für die Hinterbliebenen) werden nämlich nur nach dieser Anerkennung übernommen. Den Weg dahin soll die Handlungshilfe ebnen.
Dagmar König, ver.di-Bundesvorstandsmitglied„Wenn die Infektion durch die Arbeit erfolgt ist und als Arbeitsunfall anerkannt wird, sind die Versorgungsleistungen durch die Unfallkasse besser als durch die gesetzlichen Krankenkassen.“
„Viele migrantische Beschäftigte kennen ihre Rechte nicht und sind zu wenig über die Ansprüche als Versicherte informiert. Wenn die Infektion durch die Arbeit erfolgt ist und als Arbeitsunfall anerkannt wird, sind die Versorgungsleistungen durch die Unfallkasse besser als durch die gesetzlichen Krankenkassen“, sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Dagmar König. Mit dem Ratgeberservice trage ver.di der wichtigen Bedeutung von
Migrantinnen und Migranten in vielen Branchen und Wirtschaftszweigen Rechnung. „Ohne Migrantinnen und Migrantinnen funktioniert unsere Gesellschaft nicht, das zeigt auch die Corona-Krise. Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen genauso wie alle anderen Beschäftigten vor Infektionen geschützt werden; bei Krankheitsausbrüchen brauchen sie entsprechende Unterstützung durch die Arbeitgeber und die zuständigen Stellen der Sozialversicherung“, so die Gewerkschafterin.
ver.di setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt wird, für alle Beschäftigten.
Die Handlungshilfe in den verschiedenen Sprachen gibt es zum Herunterladen hier!