Wir wollen, dass Du gut ausgebildet wirst, egal, wann Du Deine Ausbildung beginnst. Wir helfen Dir persönlich, während und auch nach Deiner Ausbildung. Wir setzen uns vor allem für hohe Ausbildungsstandards ein. Damit Du nach Deiner Ausbildung einen richtig guten Start ins Berufsleben hast. Du hast noch Fragen? Wir beantworten sie Dir
Du hast Dich entschieden: Du weißt, was Du lernen willst und wo Du Deine Ausbildung machst. Aber ist auch alles okay in Deinem Ausbildungsbetrieb? Könnte es besser laufen? Oder läuft sogar einiges richtig schief? Wir wissen, das es immer wieder Probleme am Ausbildungsplatz gibt. Viele Azubis müssen schon Überstunden leisten, viele müssen Aufgaben erledigen, die nichts mit ihrer Ausbildung zu tun haben, die Betreuung durch die Ausbilder ist oft mangelhaft. Das sind nur drei Ergebnisse aus dem letzten Ausbildungsreport 2023 der DGB-Jugend. Nur noch etwas mehr als die Hälfte der befragten Auszubildenden (53,7 Prozent) bewertet die fachliche Qualität der Berufsschule als „(sehr) gut“. Noch nie war die Bewertung der Berufsschulen so schlecht in einem Ausbildungsreport.
Schwerpunkt des Ausbildungsreports 2023 ist das Thema „Moderne Ausbildung“. Vier von zehn Auszubildenden (39,8 Prozent) geben an, von ihrem Ausbildungsbetrieb nur „selten“ oder sogar „nie“ die benötigten technischen Geräte für eine digitale Ausstattung zu erhalten. Ebenfalls vier von zehn Auszubildenden (39 Prozent) bewerten die digitale Ausstattung an den Berufsschulen nur mit „ausreichend“ oder sogar „mangelhaft“. Das hat zur Folge, dass sich mehr als jede*r dritte Auszubildende durch die Berufsschule nur „ausreichend“ oder „mangelhaft“ auf den Umgang mit digitalen Medien vorbereitet sieht.
Wenn Dir das alles bekannt vorkommt, dann bist Du bei uns richtig: ver.di setzt sich für Dich ein. Wir helfen Dir persönlich, während und nach Deiner Ausbildung. Wir setzen uns für hohe Ausbildungsstandards ein. Denn nur richtig gut ausgebildet kannst Du auch erfolgreich in Deinen Beruf starten!
Die berufliche Bildung in Deutschland, also auch Deine Ausbildung, besteht aus einer engen Verzahnung von Betrieb und Schule, von Praxis und Theorie. In zwei bis drei, manchmal dreieinhalb Jahren bekommst Du das Rüstzeug für den Beruf, den Du gewählt hast und erlernst. Nach Deinem Abschluss heißt das dann: Du bist nicht zwingend darauf angewiesen, in Deinem Ausbildungsbetrieb zu bleiben, weil deine Qualifikation bundesweit anerkannt ist. Außerdem hast Du solide Grundlagen erworben, sodass Du auch nicht auf eine bestimmte Tätigkeit festgelegt bist. Diese Form der Ausbildung, auch duale Ausbildung genannt, hat sich bewährt – viele Menschen im Ausland beneiden Deutschland um sein duales Ausbildungssystem.
Bewährt hat sich hierzulande auch in der Ausbildung die betriebliche Mitbestimmung. Betriebsräte sind in Unternehmen zwar für alle Beschäftigten zuständig, also auch für diejenigen, die sich noch in Ausbildung befinden. Aber dort, wo es einen Betriebsrat gibt, gibt es meistens ebenso eine JAV, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, die sich insbesondere um alle Belange der jungen Beschäftigten und die Ausgestaltung der Ausbildung innerhalb des Betriebes kümmert.
Dennoch: Fast nirgendwo sonst hängt die soziale Herkunft und der (Aus)Bildungserfolg so eng zusammen wie in Deutschland. Stammst Du aus wohlhabenden Verhältnissen und hast Eltern mit akademischem Abschluss, wirst Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch selbst studieren, auch wenn Du zunächst eine Ausbildung machen willst. Kommst Du dagegen eher aus einem sogenannten bildungsfernen Elternhaus, wird Du eher keine höhere Schule besucht haben. An Universitäten sind junge Menschen wie Du absolut unterrepräsentiert. Und auch am Ausbildungsplatzmarkt spiegeln sich Deine Herkunft und Schulbildung. Bekannt ist das spätestens seit dem PISA-Schock im Jahr 2000 – doch geändert hat sich daran bisher kaum etwas.
* ARBEITSZEIT wöchentlich 35 Stunden – so in der Druckindustrie (allerdings nur im Tarifgebiet West)
* URLAUB im Jahr 30 Arbeitstage für alle – wie etwa bei der Deutschen Telekom AG
* URLAUBSGELD in Höhe von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung – wie zum Beispiel im Versicherungsgewerbe
* WEIHNACHTSGELD in Höhe von 95 Prozent der Ausbildungsvergütung – so bei der AOK
* ÜBERNAHME nach der Ausbildung unbefristet im öffentlichen Dienst
* LOHN und Ausbildungsvergütung tariflich festgelegt *
Dies und mehr haben wir mit den Azubis, die in ver.di organisiert sind, in vielen Branchen durchgesetzt. Doch es bleibt weiter viel zu tun. Zum Beispiel noch bessere Vergütungen und Tarifverträge für wirklich alle Auszubildenden.
* Wichtig zu wissen: Nur wer Mitglied einer Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag durchgesetzt und abgeschlossen hat, kann sein Recht auf diese Vorteile auch einklagen.
Eine JAV, also eine Jugend- uns Auszubildendenvertretung, ermöglicht die Mitbestimmung von Auszubildenden und jungen Beschäftigten in einem Betrieb oder einer Dienststelle. Die JAV vertritt Deine Interessen mit Kompetenz, Fantasie und Power. Und weil die Mitglieder einer JAV meist selbst noch in der Ausbildung sind wie Du selbst, wissen sie selbst oft ganz genau, wo Dich Dein Schuh drückt. Hauptaufgabe einer JAV ist es vor allem, auf die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen zu achten, sich für die Übernahme möglichst vieler Azubis und für eine qualifizierte und moderne Ausbildung einzusetzen.
Wichtig für Dich: Du darfst auch während Deiner Arbeits- und Ausbildungszeit die JAV mit Anregungen oder Kritik im Bezug auf Deine Ausbildung aufsuchen. Aber auch, wenn es eher um ein Alltagsproblem geht.
Damit die Qualität Deiner Ausbildung stimmt
So wie sich die Arbeitswelt ständig verändert, ändern sich auch die Anforderungen an eine Ausbildung. Willst Du morgen fit für Deinen Beruf sein, musst Du also heute in der Ausbildung schon das Entsprechende dafür lernen. Deshalb setzt sich die JAV für hohe Ausbildungsqualität und die stetige Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte ein.
Damit es überhaupt genügend Ausbildungsplätze gibt
Die JAVen setzen sich mit dem Betriebs- oder dem Personalrat und der Gewerkschaft für genügend Ausbildungsplätze im Betrieb ein.
Damit Deine Chance auf Übernahme steigt
Deine Übernahme in eine Festanstellung nach Deiner erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung ist schon während der Ausbildung ein wichtiges Thema. Die JAV checkt regelmäßig: Wo gibt es freie Stellen im Betrieb? Gibt es Möglichkeiten, mit dem Arbeitgeber Übernahmevereinbarungen abzuschließen?
Damit Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung stimmen
Wenn Du eine Ausbildung machst, solltest Du so viel verdienen, dass Du ein eigenständiges Leben führen kannst. Dazu zählt auch, genug Geld für Freizeit und Urlaub in der Tasche zu haben. Gerade für Jugendliche ist dies wichtig, damit ihr euch erholen und weiterentwickeln. könnt Die JAV setzt sich daher gemeinsam mit der Gewerkschaft für geregelte Arbeitszeiten, genügend Urlaub und eine angemessene Vergütung ein.
Und hier erfährst du noch mehr: jav.info
Jeder muss das Recht auf eine qualifizierte Ausbildung bekommen. Das fordert ver.di seit langem. Doch Tatsache ist, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen immer wieder vergeblich einen Ausbildungsplatz sucht. Auch dann, wenn das Angebot an Ausbildungsplätzen höher ist als die Nachfrage. ...
Viele Jugendliche kreisen bereits seit Jahren in staatlichen Maßnahmen und viele geben irgendwann frustriert auf. Als Ungelernte haben sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch volkswirtschaftlich ist das eine Katastrophe: Seit Jahren ist vom Fachkräftemangel die Rede, und angesichts des demografischen Wandels nimmt das Problem rasant zu. Trotzdem bildet ein erheblicher Teil der Betriebe in Deutschland gar nicht aus. ver.di schlägt seit Jahren eine Ausbildungspflicht für Unternehmen vor – wer sich drückt, muss sich dann finanziell an den Lasten beteiligen. Unternehmen mit vielen Azubis würden durch ein solches Umlageverfahren belohnt. Die Regelung wäre außerdem ein Ansporn, zusätzliche Plätze einzurichten.
Wenn Du schon weißt, welchen Beruf Du erlernen möchtest, dann beginne frühzeitig, Dich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Größere Unternehmen schreiben ihre freien Ausbildungsplätze oft bereits 1 1/2 Jahre vor dem Beginn des Ausbildungsjahres aus. Auch im öffentlichen Dienst, bei Behörden und Verwaltungen gibt es oftmals lange Vorlaufzeiten. ...
Auskunft über Termine und Fristen kann Dir die Berufsberatung geben. Die solltest Du ohnehin in Anspruch nehmen. Die meisten Ausbildungsbetriebe lassen sich nämlich von der Agentur für Arbeit Bewerber*innen vorschlagen. Der Besuch einer Berufsberatung oder eines Jobcenters kann Deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz vergrößern.
Doch nicht immer werden Auszubildende für den Beruf, den Du erlernen möchtest, auch gesucht. Der Ausbildungsmarktradar der Arbeitsagentur hilft Dir da weiter. Auf der Website erfährst Du, wie viele Ausbildungsstellen in einem bestimmten Beruf auf wie viele Bewerber kommen. Vom Vorteil für Dich kann auch sein, wenn Du nicht an einem bestimmten Ort gebunden bist. Für Deinen Wunschberuf musst Du gegebenenfalls einen Umzug in Kauf nehmen. Wenn Dich Deine Eltern dabei unterstützen können, umso besser. An den Kosten muss es aber nicht scheitern. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du finanzielle Zuschüsse, die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe, die dem Bafög für Studierende ähnelt. ver.di setzt sich stetig dafür ein, dass diese Unterstützungen angemessen und ausreichend sind.
Du kannst Dich bei der Agentur für Arbeit, also beim Jobcenter, online oder persönlich ausbildungssuchend melden. Du bekommst dann eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Wenn alles ideal läuft, beginnst Du gleich nach Deinem Schulabschluss eine Berufsausbildung. ...
Aber nicht alle finden einen Ausbildungsplatz. Deshalb ist es wichtig, dass du dich ausbildungssuchend meldest. Du erhältst zwar keine Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld, dafür ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit aus drei Gründen wichtig: Die Arbeitsagentur unterstützt Dich bei Deiner Suche nach einem Ausbildungsplatz. Du verkürzt damit schon am Anfang Deines Berufslebens Deine Wartezeit bis zum Renteneintritt. Und Du bzw. Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld für Dich.
In den Monaten August, September, Oktober, November – wenn die meisten Ausbildungen starten – beginnen die meisten Betriebe bereits auch schon die Auszubildenden für das kommende Ausbildungsjahr zu suchen. Generell starten große Unternehmen und Firmenketten eher früher als kleine Unternehmen mit ihren Auswahlverfahren. ...
Für große Konzerne und den öffentlichen Dienst sind die Herbstmonate die Bewerbungsmonate schlechthin. Ab November und bis in den Winter hinein fangen dann auch kleine Betriebe mit der Suche nach passenden Azubis und Dual Studierenden an. Kurzum: Bewerbe Dich bei Zeiten, vor allem wenn Du einen der beliebten Ausbildungsberufe ergreifen möchtest. Denn desto begehrter ein Ausbildungsberuf desto schneller sind auch die Ausbildungsplätze vergeben.
328 anerkannte Ausbildungsberufe (Stand 2024 laut Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung) verzeichnet das Berufsbildungsgesetz gegenwärtig; hinzu kommen noch Dutzende weitere im Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsbereich, deren Qualifikationen anders geregelt sind. Die Ausbildungsordnungen und Berufsbilder werden ständig an veränderte Anforderungen angepasst. Dabei arbeiten Gewerkschaften, Arbeitgeber und Beamte aus den Bundesministerien eng zusammen.
ver.di ist für die Ausbildungsgestaltung von rund 200 Ausbildungsberufen mitverantwortlich. Das betrifft nicht nur die jeweiligen Ausbildungsordnungen, sondern reicht bis zur Besetzung der Prüfungsausschüsse. Für diese Ausschüsse werden ständig engagierte Kolleg*innen gesucht. ver.di wirkt mit ihren Prüfer*innen darauf hin, dass in den Prüfungen die erworbenen Kompetenzen im Zentrum stehen und nicht kurzfristig hineingestopftes Faktenwissen.
ver.di bereitet die ehrenamtlichen Prüfer*innen in Schulungen gründlich auf ihre Aufgabe vor. Mehr erfährst Du unter https://pruef-mit.de. Auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) in den Betrieben, die auf eine qualifizierte Ausbildung vor Ort hinwirken, bekommen vielfältige Unterstützung von ihrer Gewerkschaft.
ver.di ist für 200 Ausbildungsberufe zuständig und daher auch in der Berufsbildungspolitik aktiv. Doch was verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff?
Paul und Paula klären auf. In der Rolle von Berufsanfängern zeigen sie, wie wichtig es ist, das berufliche Lernen zu gestalten und zu überwachen.
In Deutschland wirst Du in den meisten Berufen auf zwei Wegen ausgebildet, in einem dualen System. Das heißt, dass Du den praktischen Teil Deiner Ausbildung weitestgehend in einem Betrieb, den schulischen Teil hingegen in einer Berufsschule erlernst. ...
Dabei stimmen sich die beiden Ausbildungsträger, Dein Ausbildungsbetrieb und Deine Berufsschule, idealerweise eng miteinander ab, um Dich optimal auf deine berufliche Zukunft vorzubereiten. Wenn es dabei hakt, kannst Du Dich in Betrieben, die eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben, an diese wenden und um Unterstützung bzw. Hilfe bitten. Mit Unterstützung der Gewerkschaft setzen sich die JAVen dauerhaft für gute Ausbildungsbedingungen ein.
Eine schulische Ausbildung – der Name legt es nahe – findet überwiegend in einer Schule mit Unterrichtsräumen statt. Du wirst also nicht direkt in einem Betrieb auf den Berufsalltag vorbereitet, sondern von Lehrkräften geschult. In der Regel kommen sie aus der Praxis und haben früher in dem Beruf gearbeitet, den Du nun erlernen willst. ...
Miete, Telefon, Fahrkarten und Essen musst Du vielleicht schon bezahlen, weil Du für Deine Ausbildung in eine andere Stadt gezogen bist. Und das kann richtig ins Geld gehen. Bei den meisten Auszubildenden reicht deswegen das erste Gehalt auch nicht aus. Können Deine Eltern Dich jedoch finanziell nicht unterstützen, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung für Deine Ausbildung zu erhalten. ...
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt seit August 2022 bei 781 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird die Höhe Deiner Beihilfe aus dem Verdienst Deiner Eltern oder Deines Partners/Deiner Partnerin. Die Voraussetzung für BAB ist, dass Du eine staatlich anerkannte duale Ausbildung machst. Bei einer schulischen Ausbildung hast Du keinen Anspruch auf BAB. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ob du Anspruch auf BAB hast und wie hoch dieser Betrag ausfallen könnte, kannst Du mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit ausrechnen.
Deinen Ausbildungsvertrag schließt Du mit Deinem Ausbildungsbetrieb ab. Er regelt das Arbeitsverhältnis. Solltest Du zu Beginn Deiner Ausbildung noch minderjährig sein, müssen Deine Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person den Vertragsschluss genehmigen und auch unterzeichnen. Sind Deine Eltern beide sorgeberechtigt, müssen beide unterzeichnen. ...
Was alles in einem Ausbildungsvertrag stehen muss, regelt das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es legt Mindesterfordernisse fest, zusätzliche Vereinbarungen können individuell getroffen werden.
Wichtig ist:
Du musst Deinen Ausbildungsvertrag vor Beginn Deiner Ausbildung in schriftgebundener Form ausgehändigt bekommen. Eine elektronische Ausführung ist laut Gesetzgeber ausdrücklich als unzulässig. Und ganz wichtig sind folgende Inhalte des Vertrages:
Mit der Ausbildungsvergütung gewährt Dir Dein Ausbildungsbetrieb für die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit die angemessene Vergütung. Diese Vergütung bemisst sich nach Deinem Alter und steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich. ...
Dein Ausbildungsbetrieb muss Dir die Ausbildungsvergütung monatlich, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen. Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen ist die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen. Ferner hast Du Anspruch auf die Ausbildungsvergütung für die Dauer bis zu sechs Wochen bei unverschuldeter Krankheit, bei Ausfall der Berufsausbildung, wenn Du Dich dafür bereithältst oder wenn Du aus einem sonstigen, in Deiner Person liegenden, unverschuldeten Grund an der Erfüllung Deiner Pflichten aus dem sogenannten Berufsausbildungsverhältnis verhindert bist (mehr dazu findest Du im § 19 Berufsbildungsgesetz, BBiG).
Wer kürzer lernt, lernt auch weniger, darüber solltest Du Dir klar sein. Dennoch: Hast Du das Abitur oder die Fachhochschulreife, kannst Du deine Ausbildung bis zu einem Jahr verkürzen. In Ausbildungsberufen, für die lediglich ein berufsbildender Abschluss vorgesehen ist, kannst du Deine Ausbildung mit einem Mittleren Schulabschluss um sechs Monate verkürzen. ...
Auch sehr gute Leistungen in der Berufsschule können einen Unterschied in der Ausbildungszeit machen: Wenn Du Deine Zwischenprüfung mit einem bestimmten Notendurchschnitt abschließt, kannst Du die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Den Antrag stellst Du, aber Berufsschule und Ausbildungsbetrieb müssen zustimmen.
Auch eine bereits abgeschlossene Ausbildung kann Deine Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzen. Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Den Antrag stellst Du mit Deinem Ausbildungsbetrieb bei der jeweils zuständigen Kammer.
ver.di wehrt sich hingegen gegen die Einführung immer mehr zweijähriger Schmalspurausbildungen. Sie vermitteln lediglich Qualifikationen für gerade am Markt benötigte Tätigkeiten und können schnell überholt sein. Sie liegen zwar im Interesse der Unternehmen, die für ihren aktuellen Bedarf ausgebildete Menschen bekommen. Doch für die Beschäftigten sind solche Kurzausbildungen auf längere Sicht von Nachteil. Besonders abwegig ist das Argument der Arbeitgeber, sie eigneten sich besonders für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten. Das Gegenteil ist der Fall: Gerade wer langsamer versteht, braucht mehr Zeit.
Deine Ausbildung kannst Du nicht ohne weiteres im gleichen Beruf in einem anderen Betrieb fortsetzen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht einen solchen Wechsel nicht vor. Es gilt vielmehr der rechtliche Grundsatz, wonach einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind. ...
Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein bereits abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorzeitig beendet und die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Doch die Möglichkeiten für die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen sind durch das Berufsbildungsgesetz sowohl für Ausbildungsbetriebe als auch für Auszubildende erheblich eingeschränkt. Siehe Frage 14!
Die Dauer Deiner Ausbildungszeit ist in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Deine Ausbildung endet dann entweder mit Ablauf der Ausbildungszeit oder mit bestandener Abschlussprüfung. In der Regel wird Dir am Tag Deiner mündlichen Prüfung mitgeteilt, ob du bestanden hast oder nicht. ...
Wenn Du unzufrieden mit Deiner Ausbildung bist oder gar richtig unglücklich, sind meistens mehrere Dinge zusammengekommen. Einfach aufzugeben und die Ausbildung zu schmeißen, sollte dann nicht Deine erste Wahl sein. Wichtig ist, dass Du Dir zuerst über die Gründe für Deine Probleme Gedanken machst. ...
Sind es Probleme in der Berufsschule (zum Beispiel Prüfungsangst oder schlechte Noten)?
Sind es Probleme im Ausbildungsbetrieb (etwa, weil du Arbeiten erledigen sollst, die nicht zur Ausbildung gehören, oder weil du gemobbt wirst)?
Sind es persönliche Schwierigkeiten (vielleicht hast Du finanzielle Probleme)?
Sind es Probleme mit dem gewählten Beruf (kommst Du immer wieder an Deine Grenzen des Leistbaren)?
Manche Probleme lassen sich vielleicht schon durch ein Gespräch mit Deinem Ausbilder bzw. Deiner Ausbilderin oder der Lehrkraft an der Berufsschule klären. In jedem Fall solltest Du Dich aber an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV – siehe Kasten oben) oder den Betriebsrat in Deinem Betrieb wenden, wenn es sie dort gibt. Oder – wenn du Gewerkschaftsmitglied bist – wende Dich direkt an Deine Gewerkschaft. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zahlt sich von Anfang an aus, auch schon in der Ausbildung und im Studium.
Während der Probezeit (max. 4 Monate) können beide Vertragsparteien schriftlich, jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Also nicht nur Dein Ausbildungsbetrieb kann Dir kündigen, auch Du kannst ohne Nennung von Gründen kündigen. ...
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von den Vertragsparteien nur „aus wichtigem Grund“ schriftlich ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. So ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Dir unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des bestehenden Berufsausbildungsverhältnisses unzumutbar ist.
Neben der Kündigung aus wichtigem Grund, kannst Du Dein Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur noch kündigen, wenn Du die Aufgabe der Berufsausbildung erklärst oder den Beginn der Ausbildung in einem anderen Beruf. Beabsichtigst Du die Ausbildung aufzugeben oder einen anderen Beruf erlernen zu wollen, kannst Du mit einer Frist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes kündigen.
Zuallererst: Du solltest Dich umgehend arbeitslos melden. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I hängt von mehreren Bedingungen ab. Der Anspruch entsteht erst, wenn Du mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Außerdem kann es sein, dass Dir eine dreimonatige Sperre droht. Dies ist immer dann der Fall, wenn Dich ein Verschulden am Verlust des Ausbildungsplatzes trifft. ...
Wenn Du Dich arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhältst, ist in der Regel die Frage Deiner Krankenversicherung bereits geklärt. Falls nicht, musst Du selbst aktiv werden. Sprich mit Deinen Eltern und deren Krankenkasse: Vielleicht kannst Du wieder über die Familienversicherung versichert werden.
Wenn Du, aus welchen Gründen auch immer, Deine Ausbildung abgebrochen hast, hast Du bestimmte Ansprüche an Deinen ehemaligen Ausbildungsbetrieb. So hast Du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wichtig ist, dass Dein Zeugnis einigermaßen gut ausfällt, weil Du dann trotz der abgebrochenen Ausbildung bessere Chancen bei einer Neubewerbung hast. Deine Arbeitspapiere müssen dir ausgehändigt werden (z.B. Lohnsteuerkarte). Deine Vergütung muss Dir bis zum letzten Arbeitstag gezahlt werden, auch Dein Resturlaub und Deine Überstunden müssen dir ausgezahlt werden.
Und dann heißt es, sich neu zu orientieren. Was willst Du nach dem Abbruch machen? Willst Du Deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen? Willst Du eine andere Ausbildung machen? Willst Du erstmal ein Praktikum machen, um in einen anderen Beruf reinzuschnuppern? Im Idealfall hast Du Dir darüber bereits vorher Gedanken gemacht und die nächsten Schritte auch schon mit Unterstützung einer Berufsberatung geplant.
Egal, ob Du Erzieherin, Feuerwehrmann, Verkäuferin, Friseur oder Pflegekraft werden möchtest, generell gilt: Der Gesetzgeber hat kein Höchstalter für den Beginn einer Ausbildung festgelegt. Du kannst Dich also sowohl mit 15, Anfang 20, aber auch mit Ende 40 auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Jährlich beginnen mehr als 1.500 Ü40-jährige eine Ausbildung. ...
Man muss also wirklich nicht jung sein, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. In nur ganz wenigen Ausbildungsberufen gibt es Altersbeschränkungen. Zumeist sind diese im Öffentlichen Dienst zu finden. Für eine Ausbildung oder ein duales Studium bei der Polizei zum Beispiel liegt die Altersgrenze zwischen 25 und 37 Jahren, je nachdem, in welchem Bundesland Du Dich bewirbst. Und grundsätzlich gibt es für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis ein Höchstalter, das je nach Bundesland zwischen 35 und 50 Jahren liegt. Ansonsten ist niemand für irgendeinen Beruf zu alt. Die Beurteilung, ob Du körperlich und geistig noch fit ist, liegt ganz in Deinem eigenen Ermessen.
ausbildung.info - das ver.di-Serviceportal für Auszubildende, SchülerInnen und Studierende
jav.info - das ver.di-Serviceportal für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr sehr große Unterschiede. Die Spannbreite reicht von 710 Euro pro Monat im Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.650 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Dies zeigt eine aktuelle Studie über 20 ausgewählte Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2024 vorgelegt hat. ...
Laut der Studie werden die Ausbildungsberufe, in denen weniger als 1.000 Euro im Monat gezahlt wird, angesichts des bestehenden Fachkräftemangels immer weniger. Die größten Zuwächse konnten mit jeweils 22,7 Prozent die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr 2023/24 im ostdeutschen Bauhauptgewerbe sowie die baden-württembergische Textilindustrie erzielen. Ebenfalls um mehr als 20 Prozent angehoben wurden die Ausbildungsvergütungen in der ostdeutschen Süßwarenindustrie, dem brandenburgischen Einzelhandel und bei der Deutschen Bahn AG. In zehn Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen zwischen 10 und 20 Prozent und in weiteren neun Tarifbereichen zwischen 5 und 10 Prozent.
Nu in einigen wenigen Tarifbereichen stiegen die Ausbildungsvergütungen weniger als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die um 4,7 Prozent angehoben wurde. Hierzu zählen das Private Transport und Verkehrsgewerbe in Nordrhein-Westfalen mit einer Erhöhung von 4,5 Prozent, die Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) mit 3,9 Prozent, die Metall- und Elektroindustrie (Baden-Württemberg und Sachsen) mit 3,3 Prozent und das Gebäudereinigungshandwerk mit 2,9 Prozent.
Darüber hinaus gab es in vier Tarifbranchen seit Beginn des Ausbildungsjahres 2023 noch gar keine Erhöhung. Dazu zählen etwa die Süßwarenindustrie von Nordrhein-Westfalen und die westdeutsche Floristik, die sich in laufenden oder bald beginnenden Tarifverhandlungen befinden. Im Öffentlichen Dienst der Länder ist hingegen bereits eine weitere Anhebung der Ausbildungsvergütungen für November 2024 vereinbart. Im Backhandwerk wie auch im bayerischen Gastgewerbe wurden zudem die Ausbildungsvergütungen vor Beginn des Ausbildungsjahres 2023 um mehr als 25 Prozent erhöht.
Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Neben den ökonomischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche werden sie auch durch die Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft beeinflusst, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich sein kann.
Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr. In zwölf der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen mittlerweile oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hinzu kommen zwei weitere Branchen, in denen zumindest die westdeutschen Ausbildungsvergütungen die 1.000-Euro-Marke überschritten haben. In sechs Branchen liegen die Vergütungen hingegen nach wir vor unterhalb von 1.000 Euro.
Die höchsten monatlichen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen oberhalb von 1.200 Euro werden im ersten Ausbildungsjahr in folgenden Branchen gezahlt:
Das Schlusslicht bei den hier untersuchten Branchen bildet mit einer Ausbildungsvergütung von 710 Euro das Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen. Letztere liegt dabei jedoch noch deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung, die lediglich 649 Euro beträgt.
In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Backhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.
Trotz einer rückläufigen Tarifbindung werden die Ausbildungsvergütungen in Deutschland nach wie vor in erster Linie durch Tarifverträge festgelegt. Zum einen liegt der Anteil der Auszubildenden in tarifgebunden Unternehmen mit 55 Prozent immer noch etwas höher als bei den Beschäftigten insgesamt, was auch damit zusammenhängt, dass tarifgebundene Unternehmen eine höhere Ausbildungsbereitschaft haben. Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen jedoch auch nicht-tarifgebundene Unternehmen existierende Tarifverträge als Orientierung berücksichtigen und dürfen nicht mehr als 20 Prozent von diesen nach unten abweichen.
Dennoch gilt: Je mehr Azubis sich gewerkschaftlich organisieren, desto bessere Ausbildungsvergütungen und -bedingungen lassen sich aushandeln. Die ver.di Jugend ist dafür eine wichtige Anlaufstelle. Schau doch einfach mal vorbei: jugend.verdi.de