Was kommt nach der Berufsausbildung? Wie kann ich in meinem Job noch besser durchstarten? Was benötige ich dafür? Vermutlich stellt sich jede*r irgendwann im Berufsleben diese Fragen. Um dauerhaft Erfolg und Zufriedenheit im Beruf zu haben, braucht es nicht nur eine gute Ausbildung, sondern auch gute Weiterbildung und die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen. Mit Weiterbildungen kannst du dich beruflich entwickeln und neue Ziele setzen
Lebenslanges Lernen ist zu einem Schlagwort geworden. Gemeint ist damit, sich sein Leben lang weiter zu bilden, also nie aufzuhören, etwas zu lernen. Politik und Wirtschaft fordern, dass sich Beschäftigte ständig weiter qualifizieren, Weiterbildungen machen. Und das ist auch sinnvoll: Berufliche Anforderungen wandeln sich oft rasant. Doch bislang fehlen in Deutschland noch immer gute Rahmenbedingungen, damit sich alle Berufstätigen tatsächlich ständig auf dem Laufenden halten können oder Erwerbslose schnell wieder in den Arbeitsmarkt reinkommen. Sowohl der Staat als auch viele Unternehmen wälzen einen Großteil der Verantwortung auf die Einzelnen ab. Unterstützung hingegen finden Beschäftigte bei ihrer Gewerkschaft.
Kurz gesagt ist Weiterbildung Teil des lebenslangen Lernens und ein wesentlicher Faktor zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt. Die international etablierte Definition von Weiterbildung (continuing education and training) bestimmt sie als bewusst gewählte Bildungsaktivitäten, die entweder nach der Erstausbildung oder nach dem Eintritt in das Berufsleben stattfinden. Dabei dient jede Form von Bildung und Ausbildung, die nach Abschluss der Erstausbildung oder nach dem Eintritt ins Berufsleben absolviert wird, dazu, die eigenen Kenntnisse und/oder Kompetenzen zu verbessern oder zu aktualisieren beziehungsweise mit Blick auf einen beruflichen Aufstieg oder eine Umschulung neue Kompetenzen zu erwerben. Die Weiterbildung dient also immer der persönlichen und/oder beruflichen Entwicklung. Oder anders gesagt: Weiterbildung ist ein Schlüssel zu Aufstieg und Erfolg im Berufsleben.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Fort- und der Weiterbildung besteht darin, dass die Fortbildung sich auf eine konkrete Anforderung im Rahmen der aktuellen beruflichen Tätigkeiten bezieht, während die Weiterbildung dazu dient, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Der Begriff Fortbildung bezeichnet genau genommen einen Bereich der Berufsbildung und hat nach § 1 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Ziel, bereits erworbene berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten, zu vertiefen, zu erweitern oder zu aktualisieren. Fortbildungen sind zudem in aller Regel öffentliche Bildungsmaßnahme und mit einer Prüfung durch eine staatliche Stelle verbunden. Demgegenüber wird bei der Weiterbildung zusätzliche Bildung außerhalb des bereits vorhandenen Wissens vermittelt und neues Wissen erlernt.
Nur wenige gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ziele finden einen so breiten Konsens wie die Forderung, die berufliche Weiterbildung auszubauen. Unbestritten ist ihre wachsende Bedeutung für Erneuerung (Innovation) und damit Wirtschaftswachstum und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens oder auch eines Landes. Die vermehrten Restrukturierungs- und Innovationsprozesse infolge der Digitalisierung machen mehr und vor allem systematisch organisierte Weiterbildung erforderlich, insbesondere dann, wenn die Beschäftigten im Sinne guter Arbeit in der digitalisierten Arbeitswelt tätig und innovativ sein sollen. Ausreichende Qualifikationen und der Erhalt der Voraussetzungen, diese fortlaufend zu erneuern, die Bereitschaft der Beschäftigten, umzulernen und neu zu lernen, ist ein elementarer Standortvorteil hochentwickelter Ökonomien. Die Ausgestaltung der beruflichen Weiterbildung entscheidet entsprechend mit, über die Zukunftschancen des Produktions- und Dienstleistungsstandortes Deutschland. Dabei ist die Frage nicht, wie man durch Einschnitte in die Verteilungspolitik zulasten der Beschäftigten, wirtschaftliches Wachstum und steigende Gewinne erzielen kann, denn den Wettlauf um die billigste Hose, den billigsten Kotflügel oder das billigste Bus- bzw. Reiseunternehmen kann Deutschland nicht in Europa und schon gar nicht weltweit gegen die internationale Konkurrenz gewinnen. Eine Erhöhung des Wirtschaftswachstums, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und damit die Verringerung der Arbeitslosigkeit sind nur über Innovationen möglich, also über intelligente, hochwertige Produkte und Dienstleistungen, für deren Herstellung Qualifikation und menschliche Kreativität die entscheidenden Faktoren sind.
Was für Wirtschaft und Gesellschaft gilt, gilt aber auch für die Chancen jedes Einzelnen. Qualifikation wird für die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Menschen immer wichtiger. Immer mehr entscheidet sie mit über die Sicherheit des Arbeitsplatzes, über Einkommen und Einkommensverbesserung, berufliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten, Mitbestimmungschancen bei der Gestaltung der Arbeit und über Wiedereinstellungschancen bei Erwerbslosigkeit. Die Gründe dafür liegen sowohl im Dienstleistungs- wie auch im Industriebereich in der immer schneller werdenden Veralterung von Wissen.
Beschäftigte in vielen Branchen und Dienstleistungsunternehmen wie Sozialversicherungen, Arbeitsverwaltung, Banken etc. können ein Lied davon singen, wie schnell sich ihre Tätigkeiten verändern bzw. Kenntnisse und Fähigkeiten auf den neuesten Stand gebracht werden müssen. Allein schon dieser Prozess zwingt zur permanenten Weiterbildung. Wer sich dem entzieht, dem droht das berufliche Abseits oder gar der Verlust des Arbeitsplatzes. Beschäftigung wird dagegen in zunehmendem Maße sicherer und für die Betroffenen lohnender, wenn die vorhandenen Qualifikationen in Breite und Tiefe entwickelt werden.
Innovative Arbeitspolitik mit flachen Hierarchien, Dezentralisierung, Gruppen- und Projektarbeit erfordern ganzheitliche, komplexe Qualifikationen mit ausreichendem allgemeinen, sozialen und beruflichem Wissen, arbeitsplatzübergreifendem Verstehen und Können statt kurzfristiger, dem aktuellen betrieblichen Bedarf untergeordneter, Anpassungsmaßnahmen. Der Nutzen beruflicher Weiterbildung weist deshalb für uns als Gewerkschaft auch immer über die kapitalverwertbare Sicht hinaus. Kenntnisse über Dienstleistungs- bzw. Produktionsprozesse und ihre Rahmenbedingungen sind die Basis, um die Prozesse mitzugestalten und verändern zu können. Aus- und Weiterbildung sind eine unverzichtbare Grundlage für Selbstbewusstsein bzw. Mitbestimmungsfähigkeit jedes/jeder Einzelnen und damit letztlich die Voraussetzung zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht.
(Quelle: Broschüre „Berufliche Weiterbildung in der Tarifpolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di“, ver.di, BuV, Tarifpolitische Grundsatzabteilung/Bereich Weiterbildungspolitik – Grundsatz, Berlin 2016)
Nein. Ein grundlegendes Recht auf eine Weiterbildung gibt es in Deutschland nicht. Wer aber eine Auszeit vom Job nehmen möchte, um sich weiterzubilden, soll künftig staatliche Unterstützung erhalten. Das sehen Pläne des Bundesarbeitsministeriums vor. Bisher sieht es so aus: Während junge, hochqualifizierte Menschen gute Chancen haben, zu Weiterbildungsseminaren geschickt zu werden, sieht es für weniger qualifizierte Kolleginnen und Kollegen schlecht aus. Auch Ältere und Menschen mit Migrationshintergrund erhalten nur selten Unterstützung. Damit sind ausgerechnet diejenigen, die es auf dem Arbeitsmarkt besonders schwer haben, in der Weiterbildung völlig unterrepräsentiert. Im europäischen Vergleich in punkto Weiterbildung nimmt Deutschland einen Platz im oberen Mittelfeld ein. Nach einer vergleichenden Analyse von 2016 gibt es sieben Länder, die noch deutlich höhere Teilnahmequoten in Weiterbildungen aufweisen (Schweden, Luxemburg, Schweiz, Norwegen, Niederlande, Dänemark und Finnland). Deutschland ist allerdings stark bezüglich Weiterbildung im Betrieb. Mit einem hohen Anteil an Betrieben, die Weiterbildung fördern, und einem hohen Anteil an Beschäftigten, die an Weiterbildungen teilnehmen, gehört Deutschland diesbezüglich zur führenden Ländergruppe. Im Vorreiterland Dänemark besuchen dennoch fast viermal so viele Menschen Weiterbildungen – und zusätzlich dauern die einzelnen Maßnahmen dort auch länger und sind somit intensiver.
ver.di ist für 200 Ausbildungsberufe zuständig und daher auch in der Berufsbildungspolitik aktiv. Doch was verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff? Und was hat er mit Weiterbildung zu tun?
Paul und Paula klären auf. In der Rolle von Berufsanfängern zeigen sie, wie wichtig es ist, das berufliche Lernen zu gestalten, zu überwachen und vor allem dranzubleiben.
ver.di gelingt es immer wieder, Weiterbildungsansprüche in Tarifverträgen zu verankern. Auch gibt es im Rahmen von Betriebsvereinbarungen die Möglichkeit, dass Betriebsräte und Unternehmensleitungen gemeinsam Qualifizierungskurse für Ältere, Ungelernte und von Erwerbslosigkeit Bedrohte beantragen. Doch noch sind solche Vereinbarungen Ausnahmen. Deshalb fordert ver.di schon lange ein Weiterbildungsgesetz auf Bundesebene. Das soll sowohl Finanzierungs- als auch Freistellungsansprüche verbindlich regeln: Jeder und jede hätte danach ein Recht auf Qualifizierung. Mit Hilfe einer Umlage würden die Kosten gleichmäßig auf alle Unternehmen verteilt. Auch für Selbstständige und Wiedereinsteiger*innen nach einer Familienphase muss hochwertige Weiterbildung finanzierbar sein. Außerdem ist das Weiterbildungsangebot bisher sehr unübersichtlich. Weil die Teilnehmenden erst im Nachhinein beurteilen können, ob ein Kurs hält, was der Anbieter verspricht, ist auch eine unabhängige Qualitätssicherung unabdingbar. ver.di fordert deshalb auch verbindliche Zertifizierungsverfahren für berufliche Bildungsangebote.
Besonders schlecht sieht die Entwicklung in Deutschland für Erwerbslose aus. Vor allem wer längere Zeit erwerbslos ist oder auf dem Arbeitsmarkt sonst ein Handycap hat, bekommt von staatlicher Seite nur selten Hilfe zur Weiterbildung. Die Betroffenen schlittern damit immer weiter in die Sackgasse. Nötig wären dagegen Rechtsansprüche auf Fortbildung, Umschulung und nachholende Erstausbildung. Selbstverständlich muss in dieser Zeit auch der Unterhalt gesichert sein. Nur so kann verhindert werden, dass Langzeitarbeitslose für immer abgehängt werden. Dafür setzt ver.di sich mit aller Kraft ein.
ver.di bietet zudem selbst eine Vielzahl von Weiterbildungsseminaren an. Ihre gemeinsame Klammer ist das Motto: „Das große Ziel der Bildung ist nicht Wissen, sondern Handeln.“
Das Angebot ist riesig: Das ver.di-Bildungsportal bietet Zugang zu 6.000 Seminaren jährlich. Die ver.di-Bildungszentren und die ver.di-Bildungsträger veranstalten Seminare von Arbeitsrecht bis zum Lebensraum Nordsee. Ob Schulungen für Betriebs- und Personalräte, politische Seminare zur Wirtschaftskrise oder Rhetoriktrainings, die Bandbreite der Weiterbildungen und Qualifizierungen ist vielfältig.
Die meisten Veranstaltungen finden in den ver.di-Bildungszentren statt, die über ganz Deutschland verteilt liegen. Hier trifft der Krankenpfleger auf die Informatikerin und die angehende Verwaltungsfachfrau auf den Rentner. Jenseits des Alltags haben sie Zeit, gemeinsam zu lernen, zu diskutieren und Spaß zu haben. In schöner Landschaft und angenehmen Räumlichkeiten ist Platz für neue Kontakte, Erkenntnisse und Einsichten. Auch für das leibliche Wohl ist hier gut gesorgt: Die ver.di-Tagungszentren erreichen im Vergleich mit anderen Seminarhotels überdurchschnittlich oft die Bewertung ‚gut‘ und ‚sehr gut‘. Alle Kurse werden von erfahrenen Dozentinnen und Dozenten geleitet.
Qualifizierte Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen: Das bietet ver.di Bildung + Beratung, unser bundesweiter Bildungsträger. Hier findet sich zu jedem Thema das aktuelle und passende Seminar für die persönliche Weiterbildung. Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, von JAVen, Schwerbehinderten- und Mitarbeitervertretungen können aus rund 2.500 Seminaren wählen – branchenübergreifend und branchenspezifisch. Außerdem stehen Expertinnen und Experten von ver.di b+b an zahlreichen Standorten beratend zur Verfügung.
Hier geht's direkt zu ver.di b+b
Die Kosten für Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Behindertenvertretungen müssen die Arbeitgeber übernehmen. Sie sind auch verpflichtet, die Kolleginnen und Kollegen für die Kursdauer freizustellen. Um an einer ver.di-Schulung teilzunehmen, muss man kein Mitglied sein. Für ehrenamtlich engagierte Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter übernimmt ver.di jedoch die Kosten. Die Kurse für „Normalmitglieder“ werden von der gemeinnützigen Gesellschaft für politische Bildung getragen.
Viele Lernbegierige verwenden ihren Bildungsurlaub für ein ver.di-Seminar. In immerhin vierzehn Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf Freistellung. Nur in Bayern und Sachsen gibt es eine solche Regelung leider nicht.
So geht’s: Suche auf unserem Bildungsportal gezielt nach einem passenden Angebot oder stöber einfach in unserer Seminardatenbank. Für Kurzentschlossene und Bildungshungrige finden sich dort auch eine Menge „Last-Minute-Angebote“. Auf unserem Bildungsportal erfährst du auch, was du etwa bei Freistellung und Bildungsurlaub beachten musst.
Eine einzige Ausbildung reicht heute oftmals nicht mehr für ein ganzes Berufsleben aus: Zu schnell ändern sich die technischen und gesellschaftlichen Anforderungen. Deshalb müssen sich die Beschäftigten laufend weiterqualifizieren. Damit sich die Weiterbildung lohnt und am Ende auch auszahlt, benötigen sie dafür nicht nur ausreichend Zeit in ihrem Arbeitsalltag, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten. Das muss nicht nur durch Tarifverträge, sondern auch durch ein Weiterbildungsgesetz abgesichert werden. Bildung ist ein Menschenrecht. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen Verantwortung übernehmen – für sich selbst, für andere und die Umwelt. Ohne Bildung funktioniert auch keine moderne Demokratie, und sie ist der Schlüssel zu Arbeit und Beruf. Deshalb muss Bildung kostenlos zugänglich sein. Nur gut ausgebildete Fachkräfte mit genügend Zeit für jede und jeden Einzelne*n können eine hohe Qualität garantieren. Das fängt schon bei den Jüngsten an. ver.di setzt sich dafür ein, dass alle Kinder gebührenfrei eine Ganztagskrippe oder -kita besuchen können. Dort sollen sie auf Menschen treffen, die ihre natürliche Neugier anregen, sie herausfordern und fördern. Entsprechend muss die finanzielle und personelle Ausstattung aussehen. Lernen, ein Leben lang – es lohnt sich allemal und zahlt sich am Ende immer aus.
Das hängt zum einen von deinem ausgeübten Beruf ab, zum anderen aber auch davon ab, ob du in deinem Beruf vorankommen oder ob du dich beruflich verändern willst. Zur Weiterbildung gehören generell berufliche Maßnahmen, wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Für viele Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Auch das könnte für dich eine Rolle spielen bei der Wahl einer Weiterbildung. Weiterbildung umfasst vor allem drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen. Berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen haben dabei für das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine hohe Priorität. Die Nationale Weiterbildungsstrategie bündelt Maßnahmen, um noch mehr Menschen die berufliche Teilhabe am digitalen Wandel zu ermöglichen.
Zur allgemeinen Weiterbildung zählen Weiterbildungsangebote, die nicht direkt berufsbezogen sind wie beispielsweise Sprachkurse, Kurse zu Medienkompetenz oder Teamfähigkeit. Oft spricht man auch von „Schlüsselkompetenzen“. Die Schlüsselkompetenzen sind für Beruf und Arbeitswelt besonders wichtig. Denn viele Beschäftigte arbeiten heute in Teams; wer sich selbstständig gemacht hat oder in einer leitenden Position ist, muss Mitarbeiter*innen führen und motivieren können.
Die berufliche Weiterbildung ist das klassische Feld für Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung beruflicher Kenntnisse. Damit unterstützt sie eine kontinuierliche Anpassung an Anforderungen, die sich immer rascher wandeln. Um dafür individuelle Potenziale und Optionen mit den wirtschaftlichen und sozialen Handlungsanforderungen in Einklang zu bringen, bedarf es einer Weiterbildungskultur, die sich an Nachhaltigkeit und Innovationsfähigkeit orientiert und die demographischen Entwicklungen berücksichtigt. In der Praxis unterscheidet man zusätzlich zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung.
Wer ein Hochschulstudium abgeschlossenen hat, kann durch Weiterbildungen das erworbene Wissen auf dem neuesten Stand halten. Die Weiterbildung an Hochschulen richtet sich aber nicht nur an Hochschulabsolvent*innen, sondern auch an diejenigen, die sich ohne Studium – etwa zur beruflichen Weiterentwicklung – mit wissenschaftlichen Ergebnissen und Verfahren vertraut machen wollen. Ein Beispiel für einen solchen Weg ist das IT-Weiterbildungssystem, in dem der Weg vom Azubi bis zum Hochschulabschluss mit einem Master vorgesehen ist. Daneben wird es Weiterbildungsinteressierten auch durch berufsbegleitende und weiterbildende Bachelor- oder Masterstudiengänge sowie durch kürzere Formate wie Zertifikatskurse und -programme ermöglicht, sich beruflich weiterzuentwickeln, wieder in den Beruf einzusteigen oder Familienpflichten mit einer Weiterbildung zu vereinen.
Viele Weiterbildungen werden staatlich gefördert. Neben dem Bund mit seinen diversen Fördertöpfen – vom Aufstiegs-Bafög bis zum Weiterbildungsstipendium – spendieren auch etliche Bundesländer Zuschüsse für individuelle Weiterbildungen. Weiterbildungskosten können zudem vom Arbeitsamt getragen werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Übernahme der Kosten wird beim zuständigen Arbeitsamt entschieden. Läuft die Weiterbildung über den Betrieb, übernimmt der Arbeitgeber entweder die Kosten, weil er ein unternehmerisches Interesse an der Weiterbildung seiner Beschäftigten hat, oder aber er gewährt die Kosten für die Weiterbildung in Form eines Arbeitgeberdarlehens. Der Arbeitgeber vereinbart dann mit seinem Beschäftigten, dass dieser für einen bestimmten Zeitraum nicht ordentlich kündigen darf. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien wird eine sogenannte Rückzahlungsklausel vereinbart.
Ist die Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet, gilt sie grundsätzlich als Arbeitszeit. Findet sie auf Wunsch des/der Beschäftigten statt, ist sie eine Freizeitangelegenheit. Im Arbeitsrecht ist das klar formuliert. Tatsächlich findet Weiterbildung in den meisten Fällen nebenbei statt. Expert*innen sind sich darin einig, dass sich Fort- und Weiterbildung oft unbewusst vollzieht, und zwar während der Ausübung anstehender Aufgaben. Sei es im Gespräch mit einer erfahrenen Kollegin, einem erfahrenen Kollegen oder einer Vorgesetzten. Auch die Recherche im Netz bildet weiter. Doch kaum jemand würde beim alltäglichen „Sich-Schlau-Machen“ auch von Weiterbildung reden. Tatsächlich jedoch entwickeln sich Beschäftigte überwiegend genau auf die Art weiter. Die Rede ist auch von der 70:20:10-Regel. Nach dieser Regel lernen Beschäftigte – zu 70 Prozent durch schwierige Aufgaben und berufliche Herausforderungen – zu 20 Prozent durch das berufliche Umfeld und durch Vorgesetzte – und nur zu 10 Prozent durch traditionelle Weiterbildung wie Seminare, Bücher oder Trainings
Eine Freistellung hängt, wie auch die Übernahme der Kosten, von der Art des Seminars ab. In der Seminar-Datenbank des ver.di-Bildungsportals finden sich dazu bei jedem Seminar eine oder mehrere Abkürzungen, die die Möglichkeiten der Freistellung angeben.
Bildung und die entsprechende Gesetzgebung sind den Ländern unterstellt, demzufolge gibt es regionale Unterschiede. Zurzeit gelten in den verschiedenen Bundesländern folgende, unterschiedliche Gesetze:
In Bayern und Sachsen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Nach den jeweils geltenden Ländergesetzen haben alle Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub/ Bildungszeit unter Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber. Hier sind aktuelle Veränderungen in der Gesetzgebung der Länder zu beachten, denn leider gibt es eine Tendenz zur Einschränkung dieser Freistellungsmöglichkeiten.
Bildungsurlaub/ Bildungszeit kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bildungsveranstaltung durch die entsprechenden Landesbehörden anerkannt ist. Die Anträge auf Anerkennung für die Veranstaltungen dieses Programms werden von ver.di und ver.di-GpB gestellt. Bestätigungen der Anerkennung können bei den jeweiligen Bildungszentren angefordert werden. Und das Begehren nach Bildungsurlaub darf nur aus zwingenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt werden, d.h. wenn durch die Abwesenheit der Arbeitnehmer*innen ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht mehr möglich ist.
Erhebt der Arbeitgeber jedoch Einspruch, muss man sich die Ablehnungsgründe unbedingt schriftlich geben lassen und sofort den Betriebsrat informieren. Falls dieser keine Klärung erreichen kann, sollte umgehend Kontakt mit ver.di aufgenommen werden, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert.
Du verbesserst mit jeder Weiterbildung deine Aufstiegschancen. Neue Kompetenzen durch gezielte Weiterbildung festigen nicht nur die Position im Betrieb/Unternehmen, sie ermöglichen dir vor allem den Zugang zu neuen Aufgabenbereichen und zu anderen, höheren Positionen mit Leitungsfunktionen.
Weiterbildung bringt Know-how in Betrieb und Unternehmen, fördert die Innovationskraft, die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie Arbeitszufriedenheit der Belegschaft. Und das hat positiven Einfluss auf die Produktivität. Aber auch die Außenwahrnehmung kann durch Weiterbildung der Mitarbeiter*innen verbessert werden. Zu einem Unternehmen, dass seine Beschäftigten weiterbildet, geht man gern.