• © ver.di
Schwarze Texttafel mit Aufschrift: Darf es etwas meer sein?
© ver.di

Tarifvertrag füllt Urlaubskasse

In Deutschland erhält derzeit knapp jede*r zweite Beschäftigte Urlaubsgeld. Die Wahrscheinlichkeit, ob ein*e Beschäftigte*r Urlaubsgeld erhält oder nicht, ist dabei von mehreren Faktoren abhängig. Vor allem aber davon, ob im Unternehmen ein Tarifvertrag gilt.

Weiterlesen

Video

Mann im Badeanzug mit Taucherbrille und Schnorchel
© ver.di

Schau dir an, was wir schon erreicht haben und mach mit!
 Denn gemeinsam erreichen wir noch mehr. Für ver.di-Mitglieder gibt es oft noch freie Tage oben drauf. So ist Urlaub kein Geschenk, sondern dank der Gewerkschaften ein Recht, auf das du Anspruch hast.

Booklet Aktionswoche Urlaub 2019 (Download PDF-Datei)

Früher bedeutete Lebenszeit vor allem Arbeitszeit. Heute haben wir tariflich geregelte Arbeitszeiten, einen Anspruch auf Urlaub und zusätzliche freie Tage. All das haben wir gemeinsam in unzähligen Tarifverhandlungen erfolgreich durchgesetzt.

Dabei gibt es auch ganz neue Arbeitszeitkonzepte. Denn immer häufiger wünschen Beschäftigte sich mehr freie Zeit statt mehr Geld.

In vielen Tarifverträgen haben wir individuelle Gestaltungsmöglichkeiten erreicht: Wer möchte, tauscht einen Teil der Entgelterhöhung in freie Zeit oder verwandelt Wochenarbeitszeiterkürzung in zusätzliche freie Tage.

Wo der Urlaub herkommt

1/2

Noch nicht dabei?

Jetzt Mitglied werden!

Zum Online-Beitritt