§ 4 Arbeitszeitgesetz schreibt bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vor, bei mehr als neun Stunden von mindestens 45 Minuten. Dabei kann eine Unterteilung in mehrere Abschnitte erfolgen; diese müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten betragen.
Damit lässt sich der Arbeitsalltag bewältigen. Noch besser aber geht es, wenn Sie regelmäßig „Verschnaufpausen“ einlegen. Oft helfen schon einige Sekunden, in denen Sie entspannt an etwas Schönes denken oder sich ausgiebig räkeln. Den besten Erholungseffekt bringt die Mischung: Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit für eine längere Pause, z. B. fürs Mittagessen, und verteilen Sie über den Tag zusätzlich mehrere kurze Verschnaufpausen.