26. 10. 2022 – Auch für die Beschäftigten am Universitätsklinikum Frankurt/Main gibt es bald einen Entlastungs-Tarifvertrag. ver.di hat mit Arbeitgeber Eckpunkte unterzeichnet, die für mehr Personal und wirksame Entlastung sorgen sollen. Möglich gemacht hat das der Einsatz der Beschäftigten bei Warnstreiks und Aktionen. „Das ist ein weiterer Meilenstein der Tarifbewegung für mehr Personal und Entlastung im Krankenhaus", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Bundesweit hat ver.di bislang an 23 Kliniken solche Vereinbarungen durchgesetzt. Derzeit wird auch am Uniklinikum Dresden über Entlastung verhandelt. Am kommerziell betriebenen Uniklinikum Gießen und Marburg bereiten sich Beschäftigte mit ver.di auf eine entsprechende Tarifbewegung vor.
In Frankfurt/Main bilden die jetzt unterschriebenen Eckpunkte die Basis für eine tarifliche Regelung für die rund 4000 nicht-ärztlichen Beschäftigten der Frankfurter Uniklinik. Darin sich unter anderem Schichtbesetzungen festgeschrieben, die sich aus den Personalbemessungssystemen PPR 2.0 und PPP-RL ergeben. Die PPR 2.0 wurde von ver.di, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat für die Stationspflege in Akutkliniken entwickelt, ist aber noch nicht gesetzlich beschlossen. Die PPP-RL macht Personalvorgaben für psychiatrische Einrichtungen, die allerdings noch nicht vollständig gelten und deren Unterlaufen bislang keine Sanktionen nach sich zieht.
Für Intensivstationen, Notaufnahmen, OPs und andere pflegerische Bereiche werden in den Frankfurter Eckpunkten Personalschlüssel festgeschrieben. Müssen Beschäftigte mehrfach in unterbesetzten Schichten oder anderweitig belastenden Situationen arbeiten, erhalten sie zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich. In nicht-pflegerischen Bereichen ist ein Personalaufbau von insgesamt 70 zusätzlichen Vollzeitstellen vorgesehen.
„Die Tarifvereinbarung ist ein klares Signal, dass die Beschäftigten der Krankenhäuser keine Ruhe geben, bis die Entlastung tatsächlich auf den Stationen angekommen ist", so Bühler. Sie sieht darin auch eine Botschaft an den Gesetzgeber. Sie forderte den Bundestag auf, nun rasch bedarfsgerechte Personalvorgaben für alle Krankenhäuser zu beschließen. Der bislang dazu vorliegende Gesetzentwurf lasse noch reichlich Luft nach oben.
Die PPR 2.0 müsse im Gesetz verbindlich festgeschrieben werden. Auch den Intensivstationen müssten Personalvorgaben gemacht werden. Zudem dürfe die Personalbemessung in Krankenhäusern nicht, wie bislang vorgesehen, vom Veto des Bundesfinanzministers abhängig gemacht werden.
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