Am 13.3.2024 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit „die Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz“ (KI-VO) beschlossen. Die Verordnung soll die Einführung und Nutzung von KI-Systemen in der Europäischen Union regeln. KI-Systeme, die ein besonders hohes Risiko für die Menschen darstellen, sollen verboten werden, so etwa das „Social Scoring“ oder auch Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz. Systeme mit einem hohen Risiko müssen besondere Anforderungen erfüllen, damit sie auf den Markt eingeführt und eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung sieht sowohl für die Anbieter wie auch für die Betreiber von derartigen Hochrisiko-Systemen Anforderungen vor. In der Verordnung sind zudem Betroffenenrechte vorgesehen. Die Regelungen der DSGVO bleiben von der KI-Verordnung unberührt. Es wurde eine Öffnungsklausel für spezifische Regelungen am Arbeitsplatz eingeführt. Dies wird von den Referenten näher ausgeführt und zudem dargelegt, welche weiteren Schritte die Gewerkschaften als nötig erachten, aber auch wie bereits jetzt im Betrieb die Verordnung bei der Einführung von KI genutzt werden sollte.
Referent*innen:
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