Wie kann mein Arbeitsverhältnis außer durch eine Kündigung noch beendet werden?

19.05.2021

Das Arbeitsverhältnis kann außer durch eine Kündigung durch

  • den Tod des Arbeitnehmers,
  • durch einen Aufhebungsvertrag,
  • durch Ablauf der Befristung
  • oder durch Erreichen einer Altersgrenze enden.

Durch den Tod des Arbeitnehmers wird das Arbeitsverhältnis immer beendet. Beim Tod des Arbeitgebers geht das Arbeitsverhältnis auf die Erben über. Es kommt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorherige Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich.

Wird das 65. Lebensjahr erreicht, so endet das Arbeitsverhältnis auch nicht automatisch. Es endet ohne Kündigung nur dann bei Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Bezug von Altersrente, wenn dies im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag so festgelegt ist.

 

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