Das Arbeitsverhältnis kann außer durch eine Kündigung durch
Durch den Tod des Arbeitnehmers wird das Arbeitsverhältnis immer beendet. Beim Tod des Arbeitgebers geht das Arbeitsverhältnis auf die Erben über. Es kommt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Eine vorherige Kündigung ist nur ausnahmsweise möglich.
Wird das 65. Lebensjahr erreicht, so endet das Arbeitsverhältnis auch nicht automatisch. Es endet ohne Kündigung nur dann bei Vollendung des 65. Lebensjahres oder bei Bezug von Altersrente, wenn dies im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag so festgelegt ist.
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
Im ver.di-Mitgliedernetz bieten wir exklusive Service-Angebote und Informationen. Vernetzen Sie sich und profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder.
Jetzt im Mitgliedernetz einloggen
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.