Meine fachlich gleichgestellten Kollegen bekommen einen höhere Weihnachtsgratifikation gezahlt. Darf der Arbeitgeber Unterschiede machen?
Unterschiede darf der Arbeitgeber nur auf der Grundlage von sachlichen Gründen machen. Insbesondere bei freiwilligen Leistungen wie einer Weihnachtsgratifikation gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, bei der Bemessung der Höhe des Auszahlungsbetrages nicht willkürlich ein Teil der Beschäftigten zu benachteiligen. Eine Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer/innen innerhalb einer sachnah ausgewählten Gruppe ist nicht rechtens. Für einen einzelnen Arbeitnehmer kann sich in diesen Fällen ein Anspruch auf eine höhere Gratifikationszahlung aus den im Arbeitsrecht anerkannten Grundsätzen Gleichbehandlung und Gleichberechtigung ergeben.
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