Bekomme ich Krankengeld, wenn mein Kind krank ist und ich zuhause bleiben muss?
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn das eigene Kind erkrankt ist. Für jedes Kind stehen dem Elternteil längstens 10 Arbeitstage pro Jahr zu. Es muss aber ärztlich bescheinigt werden, dass die/der Beschäftigte zur Betreuung des Kindes, das nicht älter als 12 Jahre sein darf, der Arbeit fernbleiben müsse. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund durch eine tarifvertragliche Regelung ein Anspruch auf Freistellung besteht.
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