Die Mindestlohnkommission berät nachlaufend zu den Tarifverhandlungen alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Die Kommission besteht aus Vertreter*innen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Sachverständigen aus der Wissenschaft. Am Ende befindet die Bundesregierung darüber, ob sie den gefundenen Kompromiss per Rechtsverordnung in Kraft setzt.
Erstmals hat die Kommission im Jahr 2016 getagt und über die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2017 beraten. Für die Zeitungszusteller wurde seinerzeit eine Erhöhung der 8,50 Euro Mindestlohn pro Stunde allerdings erst nach einer Übergangsfrist ab 2018 in Aussicht gestellt. Und auch für Branchen mit einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag konnte der Mindestlohn von 8,50 Euro erst ab dem Jahr 2018 erhöht werden.