Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Beschäftigte haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub in jedem Kalenderjahr. Die gesetzliche Mindest-Urlaubsdauer beträgt, ohne Rücksicht auf das Lebensalter, bundeseinheitlich 24 Werktage im Kalenderjahr für Erwachsene. Dies entspricht 4 Wochen, da als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder Feiertage sind.
Die durchschnittliche tarifliche Urlaubsdauer beträgt heute allerdings bereits 6 Wochen.
Auch geringfügig Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten steht der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit zu.
Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
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