Wann habe ich Anspruch auf eine gesetzliche Rente?
Grundsätzlich erhält eine gesetzliche Rente, wer Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat und die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Nur die gesetzliche Rentenversicherung sichert die drei biometrischen Risiken ohne Zusatzbeitrag ab: Das Langlebigkeitsrisiko wird durch die Altersrenten, das Hinterbliebenenrisiko durch die Renten wegen Todes und das Invaliditätsrisiko durch die Erwerbsminderungsrenten abgedeckt. Das Recht dieser Rentenarten ist in den §§ 33 bis 105, 236 bis 243b SGB VI (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt.
In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind bis auf wenige Ausnahmen alle Arbeitnehmer/-innen und Auszubildende sowie einzelne im Gesetz näher bezeichnete Selbstständige pflichtversichert. Wer Kinder erzieht oder jemanden ehrenamtlich pflegt, ist ebenfalls einbezogen. Diese Zeiten können aber für die Erfüllung der sogenannten Wartezeiten zählen. Wartezeiten sind Mindestversicherungszeiten, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Rente zu haben.
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