Kann mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich nicht von einem Vollzeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsverhältnis wechseln will?

25.04.2013

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, weil der Arbeitnehmer sich weigert, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis - oder auch umgekehrt - zu wechseln, so ist die Kündigung kraft Gesetzes unwirksam.

Zwar kommt es in diesem Fall nicht auf die bei Kündigungen wichtige Drei-Wochen-Frist zur Klageeinreichung an, dennoch sollte so schnell als möglich rechtskundiger Rat eingeholt werden. ver.di-Mitglieder können sich an den für sie zuständigen ver.di-Bezirk wenden.

 

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