Spätestens ab dem Tag, an dem einem Arbeitnehmer/in die Kündigung zugegangen ist.
Allerdings ist es sinnvoll, sich bereits mit Anmeldung der Insolvenz bei der örtlichen Arbeitsagentur zu melden, so kann der zuständige Sachbearbeiter dem gekündigten Arbeitnehmer bereits frühzeitig bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen und ihn auch in puncto Insolvenzgeld beraten.
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