Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben Gewerkschaften und Arbeitgeber (-verbänden) mit der „Koalitionsfreiheit“ das Recht eingeräumt, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen selbstständig und unabhängig vom Staat zu regeln.
Die Koalitionsfreiheit garantiert das Recht der ArbeitnehmerInnen, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und Tarifverträge abzuschließen. Artikel 9 Abs. 3 GG: „Das Recht zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen rechtswidrig.“
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