Was sollte in einem Arbeitsvertrag für Minijobber/innen stehen?
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte (Diskriminierungsverbot) und haben die gleichen Rechte und Ansprüche. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, darin sollten folgende Informationen mindestens enthalten sein.
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in,
- Beginn der Beschäftigung,
- bei befristeter Beschäftigung die vorhersehbare Dauer,
- Arbeitsort,
- kurze Tätigkeitscharakterisierung,
- Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts,
- Arbeitszeit,
- Urlaub,
- Kündigungsfristen,
- Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und
Hinweis auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung, um volle Rechte zu erwerben.
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