Für wen gelten tarifliche Mindestlöhne?
In einigen Branchen ist es den Gewerkschaften gelungen, tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz durchzusetzen. Diese Löhne wurden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung für die Beschäftigten einer Branche allgemein verbindlich erklärt.
ArbeitnehmerInnen in diesen Branchen, die persönlich unter den Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrag fallen, dürfen zwingend keinen geringeren Stundenlohn erhalten - egal ob sie von inländischen Arbeitgebern beschäftigt werden oder von Arbeitgebern aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland entsandt worden sind.
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