Die Freistellung zur Teilnahme an Seminaren ist nach folgenden Bestimmungen möglich:
Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer für Arbeitnehmer/innen. Keine gesetzlichen Ansprüche existieren in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Für Arbeitnehmer/innen aus Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Einschränkungen beim Bildungsurlaub
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung ist bei allen Arbeitnehmer/innen ein Antrag/eine Mitteilung an den Arbeitgeber. Bei allen Freistellungen für BR-/PR-/JAV-/MAV- und SBV-Mitglieder ist ein Entsendebeschluss sowie eine entsprechende Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich.
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
Im ver.di-Mitgliernetz gibt es weitere Informationen zu diesem Thema. Außerdem: Profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder oder geben Sie Ihr eigenes Wissen weiter.
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.