Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht. Es werden die ver.di-Mitglieder befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und die an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen (§ 70 der ver.di Satzung in Verbindung mit §§ 3-5 der ver.di-Richtlinien über Urabstimmung und Arbeitskampfmaßnahmen).
Soweit mehr als 75 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder für Streik stimmen, kann der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigen. Er entscheidet, ob eine Urabstimmung durchgeführt wird. Nach einem Streik, dem eine Urabstimmung vorausgegangen ist, erfolgt grundsätzlich eine weitere Urabstimmung über das Ergebnis. Wenn mindestens 25 Prozent der nicht verhinderten ver.di-Mitglieder dem Ergebnis zustimmen, wird der Streik beendet.
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